Fischereifonds - Förderrichtlinie bis 2027
EMFAF 2021 - 2027 – was ist anders?
Das Wort Aquakultur hat nun Eingang in den Namen dieses EU-kofinanzierten Förderprogrammes gefunden. Das zeigt, dass der Stellenwert der Aquakultur mehr und mehr an Bedeutung und Sichtbarkeit gewinnt. Der inhaltliche Fokus liegt gleich zum Vorgängerprogramm EMFF 2014 – 2020 auf einer Steigerung der heimischen Aquakulturproduktion durch Zuschüsse zu Investitionen. Daneben werden begleitend auch Maßnahmen wie Bildung, Datenerhebung sowie Verarbeitung und Vermarktung gefördert. Der EMFAF weist eine verstärkte Ausrichtung auf Klimaschutz und Klimawandelanpassung sowie auf Energie- und Ressourceneffizienz auf.
EMFAF-Broschüre - Hilfestellung bei Beantragung der Fördermittel
Die EMFAF-Broschüre informiert Sie über die wichtigsten förderbaren Maßnahmen des Europäischen Meeres- Fischerei-, und Aquakulturfonds für bäuerliche Fischproduzentinnen und Fischproduzenten und bietet Ihnen eine Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln.
Was wird gefördert?
Die wichtigste Maßnahmenart für Aquakultur-Produzentinnen und -Produzenten ist die Förderung von Investitionen und Innovation in der Aquakultur. Darunter fallen klassische Karpfenteiche, Durchflussanlagen für die Produktion von Forellenartigen aber auch Kreislauf- und Aquaponikanlagen, also die Kombination von Fischzucht und Gemüsebau. Die Förderrichtlinie nennt dabei umfassende Fördergegenstände:
- Produktive Investitionen in die Aquakultur wie z. B. Neuerrichtung bzw. Erweiterung und/oder Modernisierung bestehender Aquakulturanlagen (Teiche, Durchflussanlagen, Kreislauf- und Aquaponikanlagen), Bruthäuser für Setzlinge, technische Ausrüstung, Verbesserung der Arbeits- und Sicherheitsbedingungen sowie Sanierung bestehender bzw. Revitalisierung stillgelegter Anlagen;
- Investitionen zur Verringerung der negativen Auswirkungen oder zur Steigerung der positiven Auswirkungen der Aquakulturanlagen auf die Umwelt einschließlich der Verbesserung der Haltungsbedingungen und Tiergesundheit, Erhöhung der Ressourceneffizienz, Verbesserung der Wasserqualität und der Qualität des Ablaufwassers (Reduktion von Chemikalien, Reduktion des Arzneimitteleinsatzes etc.);
- Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel und für den Klimaschutz (CO2-Reduktion) sowie für einen nachhaltigen Energieeinsatz, z. B. durch Steigerung der Energieeffizienz von Aquakulturbetrieben oder durch Förderung der Umstellung auf erneuerbare Energiequellen;
- Investitionen im Bereich Diversifizierung, insbesondere Steigerung der Qualität der Aquakulturerzeugnisse, der Diversifizierung der Aquakulturerzeugnisse (speziell in Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels, Diversifizierung der Einkünfte von Aquakulturunternehmen durch den Aufbau ergänzender Tätigkeiten (z. B. landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung) sowie im Bereich Direktvermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen (z. B. Hofläden, online);
- Innovation, z. B.: Entwicklung neuer oder verbesserter Erkenntnisse in technischen, wissenschaftlichen oder organisatorischen Bereichen mit Fokus auf Umweltauswirkungen (Substitution von Fischmehl, etc.), Ressourceneffizienz, Klimawandelanpassung, Tierschutz, nachhaltige Produktionsmethoden, nachhaltige Methoden zur Krankheitsbehandlung, neue Zuchtarten, Verwaltungs- bzw. Organisationsysteme, Prüfung der technischen Durchführbarkeit oder der Wirtschaftlichkeit von Innovationen, Erzeugnissen oder Verfahren.
Was fällt nicht mehr in die Investitionsschiene?
Der EMFAF grenzt die Förderung von Aquaponikanlagen klar auf Investitionen in jenen Anlagenteil ein, der der Fischproduktion dient, jener für die Gemüseproduktion fällt damit nicht darunter. Auch die Förderung von baulichen Maßnahmen und Vorrichtungen zum Schutz vor Prädatoren wie Fischotter, Kormoran und Graureiher (Zäune, Überspannungen) ist nicht möglich. Damit folgt man dem nationalen Strategieplan (siehe Infokasten), in dem auf Förderprogramme der Bundesländer verwiesen wird. Hinsichtlich Fahrzeugen ist die Förderung eingeschränkt auf Spezial-Umbauten bzw. -Aufbauten für Fahrzeuge, nicht angetriebene und innerbetriebliche Fahrzeuge, sofern diese nicht mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden und ausschließlich für die Produktion bzw. Direktvermarktung genutzt werden (z. B. Stapler, Hoflader, Verkaufsanhänger). Damit ist zum Beispiel der Ankauf dieselbetriebener Pick-ups künftig nicht mehr förderbar. Nicht förderfähig sind zudem Photovoltaikanlagen, thermische Gebäudesanierung, Stromspeicher, Notstromversorgungen und Wärmenetze.
Fördersätze und Obergrenzen für Investitionen in die Aquakultur
Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten beträgt:
- Generell 30 %;
- Oder 40 % im Fall der Förderung von Betrieben mit biologischer Wirtschaftsweise
- Oder 40 % im Fall der Förderung von „Innovation“
Voraussetzungen für die „Innovationsschiene“
- Bezug zur Aquakulturproduktion bzw. zur Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen (u. a. keine Grundlagenforschung);
- Befassung eines Fachgremiums zum Innovationsgehalt des Vorhabens vor dessen Genehmigung;
- partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einer öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung, ausgenommen Projekte unter 50.000 € Gesamtkosten;
- Die Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Antragstellung und Förderabwicklung
Förderungsanträge können laufend bei den Förderstellen der Bundesländer eingebracht werden. Die Förderstelle gibt den Stichtag bekannt, zu welchem die bis dahin eingelangten Förderungsanträge zu einem Auswahlverfahren zusammengefasst werden.
Die vollständigen Anträge werden in diesem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl des Bewertungsschemas erreicht werden. Der Stichtag für das erste Auswahlverfahren ist der 31. März 2023.
Förderabwicklungsstellen der Bundesländer
Eine Übersicht der Förderabwicklungsstellen der Bundesländer mit Verlinkungen zu den Förderformularen finden Sie hier:
Übersicht: Einreich- und Bewilligende Stellen in Österreich (bml.gv.at)
Übersicht: Einreich- und Bewilligende Stellen in Österreich (bml.gv.at)
Nationaler Strategieplan Österreichs für die Aquakultur und Fischerei für den Zeitraum 2021 – 2027 des BML
Ziel ist es im Zeitraum bis 2027 die Selbstversorgung bei Süßwasserfisch deutlich anzuheben und gleichzeitig den Sektor in Richtung Nachhaltigkeit und Biodiversität weiter zu stärken, um den Herausforderungen des Klimawandels begegnen zu können. Dabei ist der Aquakultursektor aus produktionstechnischer Sicht sehr unterschiedlich und umfasst die flächenbetonte Karpfenteichwirtschaft, die wassermengenbetonte Produktion von Forellenartigen und die technologiebasierte Produktion in (Indoor-)Kreislaufanlagen. Der EMFAF soll diese Entwicklung aus fördertechnischer Sicht bestmöglich unterstützen.
Downloads zum Thema
- EMFAF Infoblatt PDF 153,62 kB
- EMFAF erforderliche Unterlagen PDF 122,41 kB
- EMFAF Projektbeschreibung PDF 289,97 kBExcel-Version bei Ihrem Berater erhältlich
- EMFAF Formblatt Kostenaufstellung PDF 98,05 kBExcel-Version bei Ihrem Berater erhältlich
- EMFAF Antragsformular FA4 Aquakultur PDF 206,72 kBExcel-Version bei Ihrem Berater erhältlich
- EMFAF Antragsformular FA6 Verarbeitung PDF 197,75 kBExcel-Version bei Ihrem Berater erhältlich
- Broschüre EMFAF 2021-2027 PDF 17,75 MB