Engerlingschäden in Bezirkskammer melden
Engerlinge haben in einigen Teilen der Steiermark massive Schäden im Grünland verursacht. Um die Folgeschäden am Grünland zu verringern, ist meist eine Sanierung (Einsaat) dieser Flächen bis Ende August, spätestens noch in der ersten Septemberwoche beziehungsweise ansonsten erst im Frühjahr oder Sommer 2020 vorzunehmen.
Bis 23. August melden
Damit wir uns ein realistisches Bild über das aktuelle Schadensausmaß machen können, ersuchen wir bis 23. August 2019 um eine Meldung an die zuständige Bezirkskammer. Bei dieser Bezirkskammer-Meldung sollte die gesamte durch Engerlinge geschädigte Fläche und auch das Ausmaß jener Flächen, die voraussichtlich zu rekultivieren sind, angegeben werden.
Fachgerechte Rekultivierung
Mit dieser Meldung an die zuständige Bezirkskammer erhält jeder Betrieb ein Informationsblatt mit entsprechenden Vorschlägen zu geeigneten Rekultivierungsmaßnahmen.