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Das Zeichen für Qualität und Herkunft

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24.06.2020 | von Marianne Reinegger

AMA-GENUSS REGION-Siegel können auch Gutes vom Bauerhof-Betriebe führen

Gütesiegel © Archiv
© Archiv
Das neue nationale Qualitäts- und Herkunftsgütesiegel „GENUSS REGION-Siegel“ vernetzt Bauern, Direktvermarkter, Gastronomen, Hoteliers und Manufakturen enger miteinander. Dadurch werden regionale Wertschöpfung und wirtschaftlichen Perspektiven verbessert. Bäuerliche Direktvermarkter können dieses Zeichen unterschiedlich nutzen.
  • Das AMA GENUSS REGION-Siegel zeichnet alle Sparten – Direktvermarkter, Manufakturen und Gastronomie – aus, die nach den QHS-Richtlinien (Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem) zertifiziert sind.
  • Markeninhaber ist die AMA-Marketing. Aufgrund der staatlichen Anerkennung darf nur die AMA-Marketing das Gütesiegel verwalten.
  • Die Marke „Gutes vom Bauernhof“ bleibt auch künftig das Zeichen für bäuerliche Direktvermarkter. Die Richtlinie des QHS-Systems ist Bestandteil der Marke und damit für Mitgliedsbetriebe verpflichtend. Markeninhaber ist die Landwirtschaftskammer Österreich, verwaltet wird die Marke von den Landeslandwirtschaftskammern.
  • Kombination der Zeichen: Als anerkannter „Gutes vom Bauernhof“-Mitgliedsbetrieb können beide Zeichen gemeinsam geführt werden.

Fragen der steirischen Direktvermarkter zum neuen Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem (QHS)

Die ersten Webinare für den Einstieg in das Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem (QHS) haben stattgefunden. Die Direktvermarktungsexpertinnen der Landwirtschaftskammer haben die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Warum ist ein Einstieg ins nationale Herkunfts- und Qualitätssicherungssystem sinnvoll?
Qualität und Herkunft der Produkte werden einfach, klar und transparent für die Kunden erkennbar. Das Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem (QHS) vernetzt spartenübergreifend Direktvermarkter, Verarbeiter und Gastronomie und ist die Basis für alle Kulinarik-Intitiativen. Damit werden neue Absatzmöglichkeiten geschaffen. Für die Direktvermarkter wird so die Marke „Gutes vom Bauernhof“ weiterentwickelt. „Gutes vom Bauernhof“ in Kombination mit dem QHS-System erreicht für die Kunden einen noch höheren Stellenwert, weil das staatliche AMA GENUSS REGION-Siegel (links) geführt werden kann. Diese neue Kulinarik-Strategie ist auch im Regierungsprogramm verankert.
Wird die Marke „Gutes vom Bauernhof“ von der AMA-Marketing aufgesogen?
Nein. Die AMA-Marketing bekennt sich voll und ganz zur Marke „Gutes vom Bauernhof“ als Gütesiegel für die bäuerliche Direktvermarktung. Sehr wohl gibt es mit dem „AMA GENUSSREGION-Siegel“ ein eigenes Zeichen zur Kennzeichnung der Qualität- und Herkunftssicherheit. Dieses kann freiwillig von Direktvermarktern, Verarbeitern und Gastrobetrieben verwendet werden.
Wie steige ich als „Gutes vom Bauernhof“-Direktvermarkter in das QHS-System ein?
Die Teilnahme am QHS-System ist kostenlos, der Einstieg jederzeit möglich. Mit Unterzeichnung des Teilnahmevertrages stehen alle Leistungen des Netzwerks Kulinarik zur Verfügung. Bis 2023 wird der Betrieb von einer externen Kontrollstelle erstauditiert. Neu ist, dass die Kontrollkosten vorerst vom Betrieb selbst zu tragen sind und dann zur Gänze gefördert werden. Bei der Audit-Vorbereitung und Förderkostenabrechnung sind die regionalen Direktberatungsberaterinnen der Kammer behilflich.
Wie oft werden Direktvermarkter kontrolliert?
Risikobasiert spätestens alle vier Jahre durch eine zugelassene externe Kontrollstelle. Das heißt: je mehr Kontrollpunkte in Ordnung sind, desto weniger oft wird kontrolliert. Um Zeit und Kosten zu sparen, sind Kombikontrollen möglich. Bestehende Kontrollen wie beispielsweise für den Herkunftsschutz und für Bio, der Lebensmittelaufsicht, des Tiergesundheitsdienstes und andere werden anerkannt. Alle zwei Jahre ist eine Selbstevaluierung vorgesehen. Hierbei unterstützen die Direktvermarktungsberaterinnen der Kammer gerne.
Kann jeder Direktvermarkter ein „Gutes vom Bauernhof“-Betrieb werden?
„Gutes vom Bauernhof“ ist ein Qualitätsprogramm zur Professionalisierung bäuerlicher Direktvermarktungsbetriebe. Es gelten die Richtlinien „Gutes vom Bauernhof“ sowie „Qualität und Herkunft für bäuerliche Direktvermarkter – QHS“. Werden diese erfüllt, wird der Betrieb bei „Gutes vom Bauernhof“ anerkannt, die Marke darf geführt werden.
Wie kann ich vom QHS-System profitieren?
Mit kostenfreien Hof- und Imagebildern können Betrieb und Produkte werbewirksam in Szene gesetzt werden. Bei den kostenlosen Webinaren zu Vertrieb und Vermarktung wird der neueste Wissensstand vermittelt. Auf www.frischzumir.at werden Betriebe sichtbar gemacht. Ab September wird es eine digitale Landkarte ausschließlich für QHS-zertifizierte Betriebe geben. Forciert werden gemeinsame Kommunikationslinien, Social Media-Kampagnen und TV-Kooperationen wie etwa mit dem ORF. Bei Präsentationen können Qualitätssortiment und ausgezeichnete Spezialitäten der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Prämierungsteilnahme kann zum Teil gefördert werden.
 
Welche Kosten entstehen bei einem Einstieg ins QHS-System?
Die Teilnahme am QHS-System ist kostenlos. Neu ist, dass die Kosten für die externe Kontrolle vom Betrieb selbst zu bezahlen sind. Kontrolliert wird einmal in vier Jahren. Das kostet 250 bis 300 Euro. QHS-Einsteiger, können ihre Auditkosten komplett fördern lassen – die Kontrollkosten werden also ersetzt.
Darf ich als „Gutes vom Bauernhof“-Betrieb diese Marke weiter verwenden?
Die Marke „Gutes vom Bauernhof“ hat die Richtlinie Qualität und Herkunft (QHS) für Direktvermarkter in ihre Bestimmungen integriert. Die Markennutzung ist somit nur für Betriebe möglich, die am QHS-System teilnehmen.
Welche Daten meines Betriebes kommen in die Vertriebs- und Vermarktungsdatenbank (ACM)?
Verpflichtend anzugeben sind Name, Anschrift, Telefon, E-Mail des Betriebes. Jeder entscheidet selbst, ob er Produkt- und Vertriebswege angibt. Dies ist jedoch Voraussetzung für die Listung auf der kulinarischen Landkarte sowie in der Bezugsquellenübersicht für Gastronomie und Manufakturen und wird dringend empfohlen.
Wo kann ich mich für das QHS-System anmelden?
Bei den regionalen Direktvermarktungsberaterinnen der Kammer.
Kontrolliert die AMA?
Nein, die Umsetzung des QHS-Systems hat nichts mit AMA-Kontrollen zu tun. Die Richtlinien sind in der AMA-Marketing ausgesiedelt. Kontrollorgane sind externe, akkreditierte Kontrollstellen.Zugelassen für bäuerliche Direktvermarkter sind: Lacon, Bios, SLK GesmbH, agroVet GmbH und LKV.

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