Auszahlung der Agrargelder in Vorbereitung
Bei der Agrarmarkt Austria (AMA) laufen die Vorbereitungen für die Auszahlung der Agrargelder auf Hochtouren: Die Direktzahlungen und die gekoppelten Zahlungen für den Almauftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen werden vor Weihnachten in voller Höhe angewiesen. Auch 75 Prozent der Abgeltungen für Umweltleistungen sowie die Ausgleichszulage für Bergbauern werden ausbezahlt. Das verbleibende Viertel kommt im Frühjahr 2021. Diese Teilung der Auszahlung für die Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung hat in Österreich bereits Tradition und resultiert auch aus EU-Vorgaben, dass eine Zahlung in den Mitgliedsstaaten in voller Höhe erst nach Abschluss der Verwaltungs- und Vorortkontrollen erfolgen darf. „Es ist ein wichtiges Signal an die Bauern, dass trotz der coronabedingten Verzögerungen bei der Mehrfachantragserfassung im Frühjahr die Hauptauszahlung termingerecht vor Weihnachten erfolgt“, betont Präsident Franz Titschenbacher.
Vorjahres-Nachberechnungen für das Öpul, die Ausgleichszulage und die Direktzahlungen können bei betroffenen Betrieben zu Nachzahlungen, aber auch Rückforderungen führen. Die Bescheide und Mitteilungen kommen Anfang Jänner 2021. Sie informieren detailliert über die Zahlungen. Daher sollte auf die Zusendung der Bescheide und Mitteilungen gewartet werden. Gibt es beispielsweise Kürzungen, so sollte dies laut Direktzahlungs-Bescheid oder laut Mitteilung zum Umweltprogramm und zur Ausgleichszulage nachvollziehbar sein. Bei Unklarheiten helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirkskammern gerne weiter. Die Direktzahlungsbescheide beinhalten auf der letzten Seite die Rechtsmittelbelehrung, in der die Einspruchsfristen (zwei oder vier Wochen ab Zustellung) festgelegt sind.
Beschwerde, Einspruch
Diese Fristen sind für das Einbringen einer Bescheidbeschwerde rechtlich verbindlich. Zu spät eingereichte Beschwerden können nicht berücksichtigt werden, auch wenn die Beschwerde sachlich gerechtfertigt wäre.
Wird für das Einbringen einer Beschwerde die Mithilfe durch die Bezirkskammer gewünscht, ist unbedingt rechtzeitig – vor dem Verstreichen der Frist – ein Termin zu vereinbaren. Für Einsprüche gegen die Umweltprogramm- und Ausgleichszulagen-Mitteilungen gelten längere Fristen.
Wird für das Einbringen einer Beschwerde die Mithilfe durch die Bezirkskammer gewünscht, ist unbedingt rechtzeitig – vor dem Verstreichen der Frist – ein Termin zu vereinbaren. Für Einsprüche gegen die Umweltprogramm- und Ausgleichszulagen-Mitteilungen gelten längere Fristen.
Umsatz-Ersatz über eAMA beantragen
Das Corona-Hilfsinstrument Umsatzersatz wurde auf Privatzimmervermieter, „Urlaub am Bauernhof“, Heurigen und Buschenschanken erweitert. Damit können diese Betriebe unbürokratisch einen Antrag auf Umsatzersatz über eAMA ab 19. November 2020 einbringen. Der Betrachtungszeitraum für den Ersatz ist November 2020. Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht 80 Prozent des vergleichbaren Vorjahreszeitraums der erfassten Tätigkeitsbereiche. Ein Umsatzersatz wird gewährt, wenn der Antragsteller gemäß Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung direkt
betroffen ist.
Härtefallfonds
Die Inanspruchnahme führt zu keinem Ausschluss vom Härtefallfonds. Auf zwölf Monate ausgeweitet wurde der Härtefallfonds, aus dem unter anderem bei einem 50-prozentigen Umsatzeinbruch eine Entschädigung beantragt werden kann. Diese ist über eAMA zu beantragen.
Alle Betriebsformen können 2020 noch eine außerordentliche AIK-Stundung und eine Laufzeitverlängerung von bis zu zwei Tilgungsraten beantragen, um die Liquidität zu verbessern. In besonderen existenziellen Notfällen kann eine Notstandsbeihilfe eingereicht werden. Die Mitarbeiter der Kammer beraten gerne zu sämtlichen Covid-Unterstützungen.
Anworten zu wichtigsten Fragen: Info-Hotline: 0316/8050-1210
betroffen ist.
Härtefallfonds
Die Inanspruchnahme führt zu keinem Ausschluss vom Härtefallfonds. Auf zwölf Monate ausgeweitet wurde der Härtefallfonds, aus dem unter anderem bei einem 50-prozentigen Umsatzeinbruch eine Entschädigung beantragt werden kann. Diese ist über eAMA zu beantragen.
Alle Betriebsformen können 2020 noch eine außerordentliche AIK-Stundung und eine Laufzeitverlängerung von bis zu zwei Tilgungsraten beantragen, um die Liquidität zu verbessern. In besonderen existenziellen Notfällen kann eine Notstandsbeihilfe eingereicht werden. Die Mitarbeiter der Kammer beraten gerne zu sämtlichen Covid-Unterstützungen.
Anworten zu wichtigsten Fragen: Info-Hotline: 0316/8050-1210