Almen und Wiesen sind Privateigentum

Das Miteinander von Freizeitnutzern und Eigentümern von Wiesen, Weiden und Almen funktioniert nur, wenn sich alle an Spielregeln halten. Dabei ist das Respektieren von Eigentum eine zentrale Frage. Die steirische Landwirtschaftskammer vertritt hier eine eindeutige Position: Eigentum muss geschützt werden! Der gesellschaftliche Druck zur weiteren Öffnung des Waldes, des Grünlandes und der Almen für Erholungszwecke nimmt zu. Die freie Verfügbarkeit über Eigentum im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist ein Grundrecht, für das sich die Landwirtschaftskammer mit ganzer Kraft einsetzt.
Kuh-Urteil und Folgen
Die Almbewirtschaftung ist durch das Tiroler Kuhurteil erschüttert. Die Folgen sind noch immer spürbar, denn für viele Almbauern ist die Frage nicht eindeutig geklärt – trotz gesetzlicher Verankerung der Eigenverantwortung der Freizeitnutzer.
Der Besucherzustrom auf die Almen war im Jahr 2020 außergewöhnlich groß. Alle Beteiligten sind geradezu erleichtert, dass es im Vorjahr in der Steiermark nur ganz wenige Unfälle auf den Almen gab – zumindest keine, über die berichtet und Prozesse geführt wurden. Neben der Eigenverantwortung ist die Definition der zehn Verhaltensregeln für die Almbewirtschafter ein wesentlicher Punkt. Hier ist angeführt, wie sich Freizeitnutzer verhalten sollen. In der Steiermark haben wir seit Jahren die Freizeit-Polizze, die auf allen markierten Wanderwegen einen Versicherungsschutz bietet. Wir haben also eine bessere gesetzliche Regelung und wir haben zusätzlich einen verbesserten Versicherungsschutz, weil die Haftungssumme der Freizeit-Polizze im Vorjahr auf fünf Millionen Euro angehoben wurde.
Eigenverantwortung
Die Eigenverantwortung der Freizeitnutzer, egal ob Tourengeher, Wanderer oder E-Mountain-Biker, ist gesetzlich verankert und wird täglich auf die Probe gestellt. So gibt es Tourengeher, die im Winter die Zäune aufschneiden, um ihre Tour nach ihren Wünschen zu gestalten. Es gibt Wanderer, die abseits von Wegen Weidetiere beunruhigen oder sogar reizen und es gibt E-Mountain-Biker, die durch rücksichtloses Fahren andere Menschen gefährden. Das Offenlassen von Weidetoren zeugt von Gedankenlosigkeit, mit der einige Freizeitnutzer unterwegs sind.
Es ist nicht verwunderlich, wenn Eigentümer die Wege am liebsten sperren würden, wenn sie von rücksichtslosen Freizeitnutzern auch noch angepöbelt werden. Das Bewusstsein in der Bevölkerung, Eigenverantwortung zu zeigen, ist vielfach noch ausbaufähig.
Es ist nicht verwunderlich, wenn Eigentümer die Wege am liebsten sperren würden, wenn sie von rücksichtslosen Freizeitnutzern auch noch angepöbelt werden. Das Bewusstsein in der Bevölkerung, Eigenverantwortung zu zeigen, ist vielfach noch ausbaufähig.
Eigentum markieren
Über Jahrzehnte wurde bei den Almen das Bild der grenzenlosen Freiheit vermittelt: gehen, wo man will oder rasten, wo es einem gefällt. Dieses Bild muss behutsam verändert werden.
So sollten die Almen bei den Eingängen mit dem Namen der Alm und dem Eigentümer beschildert werden. Egal, ob es sich um eine private Alm oder eine Agrargemeinschaft handelt – jeder soll wissen, wem der Grund und Boden gehört, auf dem er seine Wanderung machen will.
Wir haben schon sehr viele Tafeln und Hinweisschilder, aber es reicht ja eine kleine Tafel, um auf den Eigentümer hinzuweisen. Vielleicht denkt dann der eine oder andere an seinen eigenen Grund und Garten und auch daran, wie er reagieren würde, wenn Freizeitnutzer durch seinen Garten gehen oder laufen würden.
Wir haben schon sehr viele Tafeln und Hinweisschilder, aber es reicht ja eine kleine Tafel, um auf den Eigentümer hinzuweisen. Vielleicht denkt dann der eine oder andere an seinen eigenen Grund und Garten und auch daran, wie er reagieren würde, wenn Freizeitnutzer durch seinen Garten gehen oder laufen würden.
Eigentum respektieren
Es beginnt schon bei den Zufahrten zu Almhütten oder Almen: oft wird versucht, das Auto in Sichtweite der Alm zu parken – am Waldrand, am Wegrand oder sogar auf Weideflächen oder Wegen.
Ausgewiesene Parkplätze. Wenn es beliebte Wanderrouten gibt, dann wollen die Menschen auch in der Nähe parken. Werden keine ausgewiesenen Parkplätze bereitgestellt, dann wird irgendwo geparkt. Das sollte auf jeden Fall verhindert werden, weil damit Zufahrten, Forstwege, Holzlagerplätze etc. zugeparkt werden und es unweigerlich zu Konflikten kommt. Parkplätze müssen nicht gratis sein – nein, wer Parkplätze zur Verfügung stellt, soll auch eine Entschädigung einheben können.
Markierte Wege. Für den umfassenden Schutz durch die Freizeit-Polizze ist wichtig, dass die Wanderwege oder Wege für Mountainbike-Strecken markiert sind. Auf diesen Wegen können dann Freizeitnutzer unterwegs sein. Zum Respektieren des Eigentums und der landwirtschaftlichen Nutzung gehört auch, dass die Freizeitnutzer auf diesen Wegen bleiben und nicht querfeldein über Wiesen und Almen gehen. Vorübergehende Wegsperren – beispielsweise wegen Holzschlägerungen – müssen von den Freizeitnutzern respektiert werden.
Almen sind Privatgrundstücke. Ein altes Gesetz sagt, dass über der Baumgrenze die Menschen die Flächen frei begehen können – unterhalb der Baumgrenze dürfen Wiesen, Weiden und Almen nur auf den Wegen begangen werden.
Almen sind Privatbesitz und haben einen Eigentümer. So ist beispielsweise das zusammenhängende Almgebiet der Teichalm-Sommeralm über 3.000 Hektar groß. Dieses beliebte Almgebiet hat mehr als 120 Eigentümer, die einzelne Almen bewirtschaften beziehungsweise im Eigentum von Agrargemeinschaften steht.
Respektvoller Umgang mit Tieren. Auf Weiden und Almen grasen Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde. Wanderwege gehen oft mitten durch oder am Rand entlang. Freizeitnutzer haben vom Verhalten der Tiere oft sehr wenig Ahnung und kommen den Tieren zu nah. In den zehn Verhaltensrichtlinien ist zu diesem Punkt angeführt: Tiere sollten weitläufig umgangen werden.
Ausgewiesene Parkplätze. Wenn es beliebte Wanderrouten gibt, dann wollen die Menschen auch in der Nähe parken. Werden keine ausgewiesenen Parkplätze bereitgestellt, dann wird irgendwo geparkt. Das sollte auf jeden Fall verhindert werden, weil damit Zufahrten, Forstwege, Holzlagerplätze etc. zugeparkt werden und es unweigerlich zu Konflikten kommt. Parkplätze müssen nicht gratis sein – nein, wer Parkplätze zur Verfügung stellt, soll auch eine Entschädigung einheben können.
Markierte Wege. Für den umfassenden Schutz durch die Freizeit-Polizze ist wichtig, dass die Wanderwege oder Wege für Mountainbike-Strecken markiert sind. Auf diesen Wegen können dann Freizeitnutzer unterwegs sein. Zum Respektieren des Eigentums und der landwirtschaftlichen Nutzung gehört auch, dass die Freizeitnutzer auf diesen Wegen bleiben und nicht querfeldein über Wiesen und Almen gehen. Vorübergehende Wegsperren – beispielsweise wegen Holzschlägerungen – müssen von den Freizeitnutzern respektiert werden.
Almen sind Privatgrundstücke. Ein altes Gesetz sagt, dass über der Baumgrenze die Menschen die Flächen frei begehen können – unterhalb der Baumgrenze dürfen Wiesen, Weiden und Almen nur auf den Wegen begangen werden.
Almen sind Privatbesitz und haben einen Eigentümer. So ist beispielsweise das zusammenhängende Almgebiet der Teichalm-Sommeralm über 3.000 Hektar groß. Dieses beliebte Almgebiet hat mehr als 120 Eigentümer, die einzelne Almen bewirtschaften beziehungsweise im Eigentum von Agrargemeinschaften steht.
Respektvoller Umgang mit Tieren. Auf Weiden und Almen grasen Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde. Wanderwege gehen oft mitten durch oder am Rand entlang. Freizeitnutzer haben vom Verhalten der Tiere oft sehr wenig Ahnung und kommen den Tieren zu nah. In den zehn Verhaltensrichtlinien ist zu diesem Punkt angeführt: Tiere sollten weitläufig umgangen werden.
Was die Freizeit-Polizze kann
- Was ist unter der Freizeit-Polizze zu verstehen? Bei der Freizeit-Polizze handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die das Tourismusressort des Landes Steiermark für alle Grundeigentümer, Wegehalter, Tourismusverbände sowie für Gemeinden und Vereine, die Wege für den Tourismus zur Verfügung stellen, abgeschlossen hat.
- Musterverträge der Landwirtschaftskammer. Wenn Grundstückseigentümer Wege über private Grundstücke für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Mountainbiken, Reiten oder beispielsweise Langlaufen freigeben und markieren lassen, bekommen sowohl die Wegehalter als auch die Nutzer dieser Wege einen Versicherungsschutz. Die Landwirtschaftkammer Steiermark hat Musterverträge für Wegfreigabeerklärungen erstellt. Kontakt und Information: Rechtsabteilung Landeskammer, Tel.0316/8050-1247, birgit.ranner@lk-stmk.at.
- Für wen gilt der Versicherungsschutz? Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie von diesen abgeleitete Vermögensschäden von befugten Wegebenützern. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz auch die persönliche Schadenersatzpflicht der befugten Wegebenutzer, soweit nicht anderweitig ein Versicherungsschutz besteht.
- Welchen Schutz bietet die Freizeit-Polizze? Der Wegerhalter hat ein Haftungsrisiko auf dem Weg und die Freizeit-Polizze deckt auch das darüberhinausgehende Haftungsrisiko von angrenzenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen oder Almgebieten. Neben Zivilrechtsverfahren gewährt sie auch Schutz in Strafverfahren. So könnte bei einem Unfall mit schweren Verletzungen ein Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt werden. In diesem Fall deckt die Freizeit-Polizze die Kosten für die Strafverteidigung.
- Versicherungssumme erhöht. Der große Vorteil einer Haftpflichtversicherung ist, dass sich der Wegehalter im Schadensfall nicht selber rechtfertigen muss, sondern potenzielle Geschädigte direkt an die Versicherungsanstalt verweisen kann. Der Haftpflichtversicherer prüft, ob eine Haftung besteht, wickelt allfällige Schadenersatzzahlungen ab und wehrt ab, wenn keine Haftung besteht. Im Vorjahr wurde die Versicherungssumme pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden auf fünf Millionen Euro erhöht.
Gemeinsam Lösungen finden und sich daran halten!
Herbert Schrittwieser betreibt auf der Malleistenalm in Krieglach eine Ochsenzucht. Seit es eine ausgezäunte Strecke für Mountainbiker und Wanderer gibt, genießen Sportler, Landwirte und Tiere mehr Sicherheit.
Sie haben den Problemen mit Wanderern und Bikern schon vor Jahren ein Ende gesetzt und eine eigene Biker-Strecke errichtet?
Bei uns hat schon seit Jahren eine Mountainbike-Strecke durch die Alm geführt. Das hat zu entsprechenden Problemen geführt, vor allem wenn die Weidetüren nicht zugemacht wurden. Und natürlich ist man auch stets in Sorge, dass es zu einem Zwischenfall kommen könnte. Deshalb habe ich zusammen mit meinem Grundnachbarn einen Weg ausgezäunt – eine drei Meter breite Wiese, die gemulcht werden kann und die jetzt den Bikern zur Verfügung steht – und auch Wanderern, die ja auch immer mitten durch unsere Weide gegangen sind.
Wie hat sich diese Lösung bewährt?
Bestens! Jetzt ist für beide Seiten Sicherheit gewährleistet. Für mich ist es ein ruhigeres Gefühl und auch die Sportler haben nun ihren eigenen Bereich. Sie stören die Tiere nicht und sie brauchen sich auch nicht vor den Rindern zu fürchten.
Hat es Unterstützung und Verständnis für Ihre Maßnahmen gegeben?
Auf alle Fälle! Der Weg geht ja über unsere Alm hinaus weiter, deshalb hat die Gemeinde die gesamte Haftung übernommen und uns Bauern somit in Sachen Haftpflicht entlastet. Bei den Mountainbikern und Wanderern kommt die Lösung natürlich auch gut an, weil sie sich sicher fühlen. Es profitieren also alle Beteiligten davon.
Wie entwickelt sich Mountainbike-Tourismus? Und welche Rolle spielen diesbezüglich E-Bikes?
E-Bikes boomen seit etwa zwei Jahren absolut! Die Coronakrise hat da noch ein Schauferl nachgelegt. Ja, bei uns ist ordentlich was los, die Strecke ist enorm stark befahren. Das ist aber auch verständlich: Es gibt weit und breit keine Mountainbike-Strecke und irgendwie müssen sich die Leute ja betätigen.
Wenn es dennoch zu Problemen kommt, worin liegen diese?
Zum einen, dass manche Biker nicht auf der Strecke bleiben und querfeldein fahren. Und: Sie halten sich oftmals nicht an die Zeiten – weder an Jahreszeiten, noch an Tageszeiten, an denen die Strecke benützt werden darf. Das kann dann immer wieder zu Gefahren führen, etwa wenn Waldstücke befahren werden, wo gerade Forstarbeiten stattfinden.
Welche Empfehlung würden Sie Alm- und Waldbesitzern geben?
Gemeinsam mit den Sportlern eine Lösung finden! Strecken frei machen und da eventuell auch mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten – etwa in Sachen Wegerlös. Reine Forstwege sollten gekennzeichnet werden, da haben Radler nichts verloren. Und die Bitte an die Sportler: sich an die Vorgaben halten!
Sie haben den Problemen mit Wanderern und Bikern schon vor Jahren ein Ende gesetzt und eine eigene Biker-Strecke errichtet?
Bei uns hat schon seit Jahren eine Mountainbike-Strecke durch die Alm geführt. Das hat zu entsprechenden Problemen geführt, vor allem wenn die Weidetüren nicht zugemacht wurden. Und natürlich ist man auch stets in Sorge, dass es zu einem Zwischenfall kommen könnte. Deshalb habe ich zusammen mit meinem Grundnachbarn einen Weg ausgezäunt – eine drei Meter breite Wiese, die gemulcht werden kann und die jetzt den Bikern zur Verfügung steht – und auch Wanderern, die ja auch immer mitten durch unsere Weide gegangen sind.
Wie hat sich diese Lösung bewährt?
Bestens! Jetzt ist für beide Seiten Sicherheit gewährleistet. Für mich ist es ein ruhigeres Gefühl und auch die Sportler haben nun ihren eigenen Bereich. Sie stören die Tiere nicht und sie brauchen sich auch nicht vor den Rindern zu fürchten.
Hat es Unterstützung und Verständnis für Ihre Maßnahmen gegeben?
Auf alle Fälle! Der Weg geht ja über unsere Alm hinaus weiter, deshalb hat die Gemeinde die gesamte Haftung übernommen und uns Bauern somit in Sachen Haftpflicht entlastet. Bei den Mountainbikern und Wanderern kommt die Lösung natürlich auch gut an, weil sie sich sicher fühlen. Es profitieren also alle Beteiligten davon.
Wie entwickelt sich Mountainbike-Tourismus? Und welche Rolle spielen diesbezüglich E-Bikes?
E-Bikes boomen seit etwa zwei Jahren absolut! Die Coronakrise hat da noch ein Schauferl nachgelegt. Ja, bei uns ist ordentlich was los, die Strecke ist enorm stark befahren. Das ist aber auch verständlich: Es gibt weit und breit keine Mountainbike-Strecke und irgendwie müssen sich die Leute ja betätigen.
Wenn es dennoch zu Problemen kommt, worin liegen diese?
Zum einen, dass manche Biker nicht auf der Strecke bleiben und querfeldein fahren. Und: Sie halten sich oftmals nicht an die Zeiten – weder an Jahreszeiten, noch an Tageszeiten, an denen die Strecke benützt werden darf. Das kann dann immer wieder zu Gefahren führen, etwa wenn Waldstücke befahren werden, wo gerade Forstarbeiten stattfinden.
Welche Empfehlung würden Sie Alm- und Waldbesitzern geben?
Gemeinsam mit den Sportlern eine Lösung finden! Strecken frei machen und da eventuell auch mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten – etwa in Sachen Wegerlös. Reine Forstwege sollten gekennzeichnet werden, da haben Radler nichts verloren. Und die Bitte an die Sportler: sich an die Vorgaben halten!
Almenland: Schilder, Tafeln, weniger Autos
Die Teichalm-Sommeralmregion im Naturpark Almenland hat als größtes zusammenhängendes Almgebiet in Österreich eine vorbildliche Beschilderung umgesetzt. An den Einfahrten der durchführenden Landesstraße wurde die Tafel „Achtung Weidegebiet – unbegleitete Weidetiere“ aufgestellt. An den Parkplätzen und Startpunkten von Wande
rungen wurden die „10 Verhaltensregeln“ großformatig plakatiert und bei den Wanderwegen finden sich die grünen Tafeln „Achtung Weidetiere“.
Wildes Parken ade!
Intensiv wird im Naturpark Almenland auch an einem umfassenden Mobilitätskonzept gearbeitet. So soll das freie und wilde Parken an der Straße und in den Weideflächen ein Ende finden. Parkplätze sollen geschaffen und eingezäunt werden. Die Benützung soll kostenpflichtig sein, um die Grundeigentümer zu entschädigen. Ziel ist es, dass weniger Autos, nicht aber weniger Menschen auf die Alm kommen.
Ein großes Anliegen der Verantwortlichen im Almenland ist es auch, dass die Hunde zuhause bleiben, wenn die Rinder auf den Almen sind. Hunde sind eine besonders große Gefahrenquelle. Sie sollten nicht in die Nähe von freilaufenden Rindern kommen.
Wildes Parken ade!
Intensiv wird im Naturpark Almenland auch an einem umfassenden Mobilitätskonzept gearbeitet. So soll das freie und wilde Parken an der Straße und in den Weideflächen ein Ende finden. Parkplätze sollen geschaffen und eingezäunt werden. Die Benützung soll kostenpflichtig sein, um die Grundeigentümer zu entschädigen. Ziel ist es, dass weniger Autos, nicht aber weniger Menschen auf die Alm kommen.
Ein großes Anliegen der Verantwortlichen im Almenland ist es auch, dass die Hunde zuhause bleiben, wenn die Rinder auf den Almen sind. Hunde sind eine besonders große Gefahrenquelle. Sie sollten nicht in die Nähe von freilaufenden Rindern kommen.
Wiesen: Weder Hundeklo, noch Dosenhalde
Es ist schon eine Respektlosigkeit, wenn Freizeitnutzer ihre Sackerln und Dosen einfach in die Wiese werfen. Genauso despektierlich ist, wenn Hundebesitzer ihre Hunde zum „Gassigehen“ auf die Wiesen, Weiden und Almen führen. In jüngster Zeit macht sich auch die Unsitte breit, dass Hundebesitzer zwar die Hundesackerln verwenden, dann diese aber mit Inhalt einfach liegen lassen.
Betretungsverbot
Besonders Hundekot in fremden Wiesen oder auf Almflächen führt immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Grundeigentümern und Hundehaltern.
Private Wiesen dürfen von Spaziergängern und Freizeitnutzern generell nicht betreten werden. Die Grundeigentümer können gegen ein solches Verhalten mit einer Besitzstörungs- sowie Unterlassungsklage gegen den Tierhalter vorgehen und gegebenenfalls Schadenersatz fordern. Grundeigentümer können durch Anbringen von Hinweistafeln mit der Aufschrift „Privatgrund – betreten verboten“ den Zutritt verbieten oder sie können eine Einzäunung machen.
Krankheitserreger
Die durch Hundekot verunreinigten Wiesen stellen eine mögliche Gesundheitsgefahr für landwirtschaftliche Nutztiere dar. Der Hundekot wird im Futter beim Mähen oder beim Silieren derart verteilt, dass beispielsweise Rinder das Futter nicht mehr selektieren können und somit verkotetes Futter aufnehmen.
Hundekot kann Krankheitserreger enthalten, die zu Erkrankungen bei den Nutztieren führen können und damit tierschutzrelevant sind und auch einen wirtschaftlichen Schaden verursachen können.
Das Steiermärkische Landessicherheitsgesetz besagt, dass Tiere in einer Weise zu verwahren sind, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Ansonsten droht eine Strafe bis zu 2.000 Euro. Die Gemeinde kann zusätzliche Verordnungen zur Hundehaltung vorsehen.
Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist. Zivilrechtlich haften Tierhalter für die ordnungsgemäße Verwahrung ihrer Tiere.
Betretungsverbot
Besonders Hundekot in fremden Wiesen oder auf Almflächen führt immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Grundeigentümern und Hundehaltern.
Private Wiesen dürfen von Spaziergängern und Freizeitnutzern generell nicht betreten werden. Die Grundeigentümer können gegen ein solches Verhalten mit einer Besitzstörungs- sowie Unterlassungsklage gegen den Tierhalter vorgehen und gegebenenfalls Schadenersatz fordern. Grundeigentümer können durch Anbringen von Hinweistafeln mit der Aufschrift „Privatgrund – betreten verboten“ den Zutritt verbieten oder sie können eine Einzäunung machen.
Krankheitserreger
Die durch Hundekot verunreinigten Wiesen stellen eine mögliche Gesundheitsgefahr für landwirtschaftliche Nutztiere dar. Der Hundekot wird im Futter beim Mähen oder beim Silieren derart verteilt, dass beispielsweise Rinder das Futter nicht mehr selektieren können und somit verkotetes Futter aufnehmen.
Hundekot kann Krankheitserreger enthalten, die zu Erkrankungen bei den Nutztieren führen können und damit tierschutzrelevant sind und auch einen wirtschaftlichen Schaden verursachen können.
Das Steiermärkische Landessicherheitsgesetz besagt, dass Tiere in einer Weise zu verwahren sind, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Ansonsten droht eine Strafe bis zu 2.000 Euro. Die Gemeinde kann zusätzliche Verordnungen zur Hundehaltung vorsehen.
Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist. Zivilrechtlich haften Tierhalter für die ordnungsgemäße Verwahrung ihrer Tiere.