Ackerstatus: Feldfutterflächen rechtzeitig umbrechen
1) Wie viele Jahre hintereinander kann ich Feldfutter nutzen?
Ackerflächen, die bereits fünf Jahre hindurch mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bebaut und genutzt wurde, werden im sechsten Jahr zu Dauergrünland. Um den Ackerstatus zu erhalten, ist spätestens im Frühjahr des sechsten Jahres eine Fruchtfolgemaßnahme notwendig.
2) Ist es im sechsten Jahr möglich, vor dem Maisanbau noch eine Nutzung zu machen?
Nein. Wird beispielsweise Kleegras im sechsten Jahr vor dem Anbau von Mais noch genutzt, ist der Ackerstatus verfallen, weil die erste Hauptnutzung als Referenz für das entsprechende Antragsjahr zählt.
3) Was gilt als Fruchtfolgemaßnahme?
Mit dem fristgerechten Anbau einer „klassischen“ Ackerkultur wie etwa Getreide, Mais, Kürbis, Soja wird der Ackerstatus jedenfalls erhalten. Der Umbruch von Ackerfutterflächen und die Einsaat einer klassischen Ackerkultur ist die sicherste Variante.
4) Was ist bei umbruchlosen Varianten zu beachten
Als Fruchtfolge gelten auch bestimmte Maßnahmen, die zu einer Bestandesänderung führen. Eine Möglichkeit ist die Nachsaat mit mindestens zwei Grasarten und mindestens 20 Kilo Saatgut pro Hektar und die Beantragung mit einer Ackerfutter-Schlagnutzungsart wie zum Beispiel Wechselwiese mit dem Code NSG (Nachsaat Gräser).
Die Einsaat hat bis spätestens 15. Mai zu erfolgen und die Fruchtfolgemaßnahmen müssen entsprechend dokumentiert werden (betroffener Schlag, Saatgutrechnung, Saatgutmenge, Sätechnik etc). Auch die Reinsaat von mindestens 20 Kilo Klee- oder Luzernesaatgut pro Hektar (Leguminosenreinsaat, Code LRS), die zu einem Kleegrasbestand (mindestens 60 Prozent Kleeanteil im Bestand) führt, ist möglich.
Die Einsaat hat bis spätestens 15. Mai zu erfolgen und die Fruchtfolgemaßnahmen müssen entsprechend dokumentiert werden (betroffener Schlag, Saatgutrechnung, Saatgutmenge, Sätechnik etc). Auch die Reinsaat von mindestens 20 Kilo Klee- oder Luzernesaatgut pro Hektar (Leguminosenreinsaat, Code LRS), die zu einem Kleegrasbestand (mindestens 60 Prozent Kleeanteil im Bestand) führt, ist möglich.
5) Was hemmt die Dauergrünlandwerdung?
Grünbrache mit dem Code NPA (Nicht produktive Ackerfläche) oder DIV (Biodiversitätsfläche), wobei mit NPA der Ackerstatus für maximal zehn Prozent der Ackerfläche erhalten werden kann und die Prämie für höchstens vier Prozent gewährt wird. Die Naturschutzcodes NAT oder EBW hemmen ebenso die Dauergrünlandwerdung wie die Codes AG (Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen) oder BAW (begrünte Abflusswege).
Der Zeitraum der Hemmung unterbricht die Dauergrünlandwerdung nur und setzt sie nicht auf Null. War vor Beginn der Hemmung eine Fläche bereits fünf Jahre als Ackerfutter beantragt, ist unmittelbar nach der Hemmung ein Fruchtwechsel zu machen, um den Ackerstatus zu erhalten.
Der Zeitraum der Hemmung unterbricht die Dauergrünlandwerdung nur und setzt sie nicht auf Null. War vor Beginn der Hemmung eine Fläche bereits fünf Jahre als Ackerfutter beantragt, ist unmittelbar nach der Hemmung ein Fruchtwechsel zu machen, um den Ackerstatus zu erhalten.