100-Millionen-Marke geknackt

Über 10.000 Förderanträge haben steirische Land-und Forstwirte seit 2014 eingebracht. Mit guten strategischen Überlegungen wird an der Entwicklung der Betriebe gearbeitet. Viele Szenarien begleiten einen solchen Entscheidungsprozess, da er über Jahre halten soll. Die einzelbetriebliche Förderung in der Ländlichen Entwicklung liefert in der Gesamtkonzeption einen perfekten Rahmen für eine solche betriebliche Entwicklung.
Corona beflügelt
Das schwierige Jahr 2020 hat viele Betriebe zu Veränderungen geführt. Betriebe mit unmittelbarem Kundenbezug, etwa in der Direktvermarktung, mussten schnell reagieren und oft neue Vertriebswege suchen. Die Investitionsförderung unterstützt die Betriebsführer mit einer Vielzahl an speziellen Maßnahmen (unten). Besonderes Augenmerk bekommt der junge, erstmalig am Betrieb tätige Landwirt oder die Landwirtin, weil man österreichweit, aber auch europaweit, den Anteil der gut ausgebildeten jungen Betriebsführer forcieren möchte.
Innovations-Anstoß
Die einzelbetriebliche Investitionsförderung in der ländlichen Entwicklung beinhaltet ein Maßnahmenbündel, aus dem sich der innovative Förderwerber ein ganz spezielles betriebsindividuelles Angebot herausnehmen kann. Viele Projekte wurden durch die Anschubförderung ins Leben gerufen und haben sich zu herzeigbaren nachhaltigen Betriebsideen weiterentwickelt. Steiermarkweit sind mehr als 85 Prozent der beantragten Fördermittel am Konto der Förderwerber. Investive Projekte werden anhand eines österreichweit einheitlichen Auswahlverfahrens bewertet und beurteilt. Dieser Auswahlprozess bedeutet auch für zukünftige Projekte, dass die besten Ideen zum Wohle der Betriebe unterstützt werden.
Attraktiver Arbeitsplatz
Die ländliche Entwicklung macht durch Investitionszahlungen den Arbeitsplatz Bauernhof sehr attraktiv und zukunftsfit. Themen wie Umwelt- und Ressourcenschutz sind keine Schlagwörter, sondern allgegenwärtig im täglichen Produktionsablauf.
Und wieder unterstützt das Förderprogramm, wenn neue Technologien am Hof Einzug halten und Überlegungen zu Digitalisierung und Ökologisierung angestellt werden. Investitionen in die Mechanisierung könnten sich auch bei einem Mangel an Erntehelfern als sehr nützlich herausstellen. Selbstständige Lenksysteme, diverse Aufzeichnungs- und Kontrollprogramme im Stall, Energieeffizienzfragen, Roboter aller Art und andere Automatisierungsschritte sind in der Umsetzung auf dem Weg zu einem zukunftsfitten landwirtschaftlichen Betrieb. Die Förderung dient nicht nur als Anreiz, sondern ermöglicht den nächsten Modernisierungsschritt für einen nachhaltigen Betrieb. Das erfolgreiche Programm geht in die nächste Runde.
Und wieder unterstützt das Förderprogramm, wenn neue Technologien am Hof Einzug halten und Überlegungen zu Digitalisierung und Ökologisierung angestellt werden. Investitionen in die Mechanisierung könnten sich auch bei einem Mangel an Erntehelfern als sehr nützlich herausstellen. Selbstständige Lenksysteme, diverse Aufzeichnungs- und Kontrollprogramme im Stall, Energieeffizienzfragen, Roboter aller Art und andere Automatisierungsschritte sind in der Umsetzung auf dem Weg zu einem zukunftsfitten landwirtschaftlichen Betrieb. Die Förderung dient nicht nur als Anreiz, sondern ermöglicht den nächsten Modernisierungsschritt für einen nachhaltigen Betrieb. Das erfolgreiche Programm geht in die nächste Runde.
Wofür die steirischen Betriebe die Investitionsförderung nutzen
In der laufenden Förderperiode wurden in der Steiermark bereits über 100 Millionen Euro ausbezahlt. Rund 60 Prozent der Fördermittel wurden für bauliche Maßnahmen ausgegeben. Erfreulich ist der Anteil der tierfreundlichen Stallbausysteme, die im Stallbaubereich bei weitem überwiegen. Rund zehn Prozent der Mittel sind der Innenmechanisierung zuzuordnen. Diese Investitionen erleichtern die Arbeit am Hof. Mit sieben Prozent der Fördermittel nimmt der Obstbaubereich eine bedeutende Stellung ein. Unterstützt werden neue Obst- und Hagelschutzanlagen. Aufgrund der Vielfalt der steirischen Landwirtschaft teilt sich die restliche Summe auf verschiedene Sparten auf.
Investförderung in Übergangszeit
Aufgrund von Verzögerungen im Rechtssetzungsprozess wurden die Jahre 2021 und 2022 als Übergangsjahre vorgesehen, in denen weitestgehend die Regelungen der Periode 2014 bis 2020 gelten. In den bewilligenden Stellen werden daher im Jahr 2021 die Auswahlverfahren wie gehabt mit den entsprechenden Terminen fortgesetzt.
Die wichtigsten Änderungen im Förderbereich Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung sind die aliquote Erhöhung der anrechenbaren Kosten um 60.000 Euro pro Jahr beziehungsweise 120.000 Euro pro Betrieb. Nicht gefördert werden ab sofort Neubau-Stallinvestitionen in die Anbindehaltung und selbstfahrende Maschinen der Innenwirtschaft, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden. Der Investitionszuschuss wird bei bodennahen Gülleausbringungssystemen auf 40 Prozent erhöht, ebenso werden für tierfreundliche Investitionen in die Schweine- und Putenhaltung 35 Prozent Beihilfe bezahlt. In diesen Fällen kann der Junglandwirtezuschlag kombiniert werden.
Für Anträge ab 1. Jänner 2022 gilt, dass im Bereich Ferkelaufzucht und Schweinemast Neubau-Stallbauinvestitionen nur mehr nach dem neuen Förderstandard förderbar sind. In der Rindermast sind Neubau-Stallbauinvestitionen in Vollspaltensysteme nur förderbar, wenn es sich bei der gesamten Fläche um einen gummierten Spaltenboden handelt.
Investitionsvorhaben und funktionell zusammenhängende Baulichkeiten und Einrichtungen, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden, sind nicht förderbar. Dazu gehören insbesondere Stallungen, sonstige bauliche Maßnahmen und Belüftungsanlagen. Davon ausgenommen sind produktionssteigernde, CO2-klimaneutrale Heizungsanlagen im Gartenbau mit CO2-Düngung.
Selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen mit einem Motor, dessen Nennleistung über 56 kW und unter der Abgasstufe V liegt, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden, sind nicht förderbar. Das Förderprogramm setzt mit diesen Änderungen wichtige Schritte in Richtung Umwelt- und Klimaschutz.
Die wichtigsten Änderungen im Förderbereich Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung sind die aliquote Erhöhung der anrechenbaren Kosten um 60.000 Euro pro Jahr beziehungsweise 120.000 Euro pro Betrieb. Nicht gefördert werden ab sofort Neubau-Stallinvestitionen in die Anbindehaltung und selbstfahrende Maschinen der Innenwirtschaft, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden. Der Investitionszuschuss wird bei bodennahen Gülleausbringungssystemen auf 40 Prozent erhöht, ebenso werden für tierfreundliche Investitionen in die Schweine- und Putenhaltung 35 Prozent Beihilfe bezahlt. In diesen Fällen kann der Junglandwirtezuschlag kombiniert werden.
Für Anträge ab 1. Jänner 2022 gilt, dass im Bereich Ferkelaufzucht und Schweinemast Neubau-Stallbauinvestitionen nur mehr nach dem neuen Förderstandard förderbar sind. In der Rindermast sind Neubau-Stallbauinvestitionen in Vollspaltensysteme nur förderbar, wenn es sich bei der gesamten Fläche um einen gummierten Spaltenboden handelt.
Investitionsvorhaben und funktionell zusammenhängende Baulichkeiten und Einrichtungen, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden, sind nicht förderbar. Dazu gehören insbesondere Stallungen, sonstige bauliche Maßnahmen und Belüftungsanlagen. Davon ausgenommen sind produktionssteigernde, CO2-klimaneutrale Heizungsanlagen im Gartenbau mit CO2-Düngung.
Selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen mit einem Motor, dessen Nennleistung über 56 kW und unter der Abgasstufe V liegt, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden, sind nicht förderbar. Das Förderprogramm setzt mit diesen Änderungen wichtige Schritte in Richtung Umwelt- und Klimaschutz.