Zuschuss für stromintensive Betriebe
Ab 6. Februar kann die Stufe
zwei des Stromkostenzuschusses
für die Landwirtschaft beantragt
werden, der 10,4 Cent
je Kilowattstunde beträgt. Anspruchsberechtigt
sind stromintensive
Betriebe, die in den
vergangenen zwei Kalenderjahren
jeweils einen Jahresstromverbrauch
von über
7.500 kWh nachweisen können.
Notwendig dafür sind der
Mehrfachantrag 2022 (Nachreichung
bis 17. April möglich),
eine landwirtschaftlich genutzte
Fläche von mindestens
einem Ar, bei Almen und Gemeinschaftsweiden
die Almauftriebsliste
2022 und bei tierhaltenden Betrieben eine Stichtagstierliste zum 1. April 2022 oder eine Durchschnittstierliste
für das Jahr 2022.
Was förderfähig ist
Beregnung
landwirtschaftlicher Flächen,
elektrisch betriebene Belüftung/
Kühlung/Trocknung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
Produktion von Gemüse/
Obst oder Zierpflanzen im
geschützten Anbau, Produktion
von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen in Innenräumen
mit elektrisch betriebenen Anlagen
(Pilze, Hanf, Schnecken,
Insekten), Aquakultur und
Teichwirtschaft mit elektrisch
betriebenen Anlagen, Weinproduktion,
Be-/Verarbeitung
und Direktvermarktung landwirtschaftlicher
Produkte, Buschen-/
Almausschank sowie
die Vermietung von Privatzimmern
und Ferienwohnungen
werden berücksichtigt.
Online-Antrag
Ein Antrag ist bis 17. April
2023 online unter www.eAMA.at möglich.
Ausgezahlt wird Ende 2023. Stufe 1 des Zuschusses wird Ende April ausbezahlt.
Ausgezahlt wird Ende 2023. Stufe 1 des Zuschusses wird Ende April ausbezahlt.
INFO
Info für Stufe zwei:
50/ 315199 oder mailto:gap@ama.gv.at, AMA Referat Direktzahlungen
50/ 315199 oder mailto:gap@ama.gv.at, AMA Referat Direktzahlungen