Weinbaukataster wird umgestellt
![Die digitale Erfassung der Schläge erfolgt in der Steiermark nach der Weinlese © Franz Kern/Landwirtschaftskammer Steiermark Die digitale Erfassung der Schläge erfolgt in der Steiermark nach der Weinlese © Franz Kern/Landwirtschaftskammer Steiermark](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2012.07.12/1342076207965444.jpg?m=NjUxLDQ4OA%3D%3D&_=1487241566)
Derzeit wird der Weinbaukataster auf Basis des (Grundsteuer-)Katasters geführt. In der Steiermark wurden die neu ausgepflanzten Weingartenflächen von einem Geometer vermessen und in den Kataster übernommen. Trotzdem entsprechen die Bewirtschaftungsgrenzen in der Natur nicht immer jenen des Katasters. Die Bewirtschaftungsgrenzen in der Natur sind aber in der Regel von den Weinbauern akzeptiert.
Vereinheitlichung
Betriebe, die EU-Flächenzahlungen beantragen (Direktzahlung, Öpul, AZ), müssen hingegen in ihren Anträgen die laut Invekos geltenden Flächenausmaße verwenden. Jene Flächen also, die gemäß Bewirtschaftung in der Natur gelten und anerkannt sind. So ergibt es sich, dass je nach "Zweck“ (Erntemeldung, Flächenzahlungen, Umstellungsförderung etc.) die Weinbauern unterschiedliche Flächenausmaße heranziehen und angeben. Daher sind irrtümliche Falschangaben möglich und Fehler vorprogrammiert. Das Ziel nach der Umstellung ist eine Flächenangabe, die dem in der Natur stehenden Weingarten entspricht und für alle vorgeschriebenen Meldungen und Angaben verwendet werden kann.
Aktuelle Situation
In der Steiermark sind bereits etwa 4.500 ha oder 90% der gesamten Weinfläche im Invekos-System vorhanden, da Weinbaubetriebe einen MFA-Flächen eingebracht haben und Zahlungen (Direktzahlungen, Öpul, Ausgleichszulage) erhalten. In diesen Fällen muss lediglich noch die Schlagdigitalisierung nach Sorte und Pflanzjahr durchgeführt werden (nach der Weinlese). Die etwa 10% fehlenden Flächen (500 ha) verteilen sich auf etwa 900 Weinbaubetriebe, die aktuell keinen Mehrfachantrag-Flächen abgegeben haben, jedoch im Weinbaukataster geführt sind.
Stammdatenerhebung
Mit der Umstellung des Weinbaukatasters wird noch im August gestartet. Als erster Schritt werden die 900 Betriebe von der zuständigen Bezirkskammer kontaktiert, um die Bewirtschafterdaten (Stammdaten) der Weinbauern im Invekos zu aktualisieren. Dies kann nur über die Bezirkskammern erledigt werden, weshalb ein Termin für die Stammdatenwartung unbedingt erforderlich ist. Es wird dringlich gebeten, die von der Bezirkskammer vorgegebenen Termine einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei den Winzern, die 2019 einen Mehrfachantrag-Flächen gestellt haben, werden die Bewirtschafterdaten zum Großteil aktuell sein, weshalb der erste Schritt der Stammdatenwartung nicht notwendig ist.
Schlaginfos vorbereiten
Die Weinbauern mit Mehrfachantrag-Flächen 2019 erhalten eine aktuelle Hofkarte (Luftbild vom Sommer 2018) mit einem Schlagerfassungstermin zugesandt. Die Schlagerfassung für diese Betriebe ist für den Spätherbst nach der Lese 2019 beziehungsweise im Jänner und Februar 2020 vorgesehen.
Die Hofkarte, die alle im Mehrfachantrag-Flächen 2019 beantragten Flächen beinhaltet, soll als Vorbereitung für die Schlagerfassung dienen. Die auf der Hofkarte dargestellten Weinfeldstücke sind in Abhängigkeit von Sorte und Pflanzjahr in Schläge einzuteilen. Bei guter Vorbereitung der Betriebsführer lässt sich die Erfassung der Schläge im Geoinformationssystem (GIS) rasch bewerkstelligen.
Erfassungsarbeit
Die Bezirkskammern werden die Weinbauern bei den notwendigen Erfassungs- und Digitalisierungsarbeiten unterstützen. Grundsätzlich kann die Digitalisierung der Weinflächen sowie die Schlagbildung nach Sorte und Pflanzjahr auch durch die Weinbauern selbst auf www.eama.at durchgeführt werden. Die Erfahrungen aus vielen Jahren Invekos-Umsetzung zeigen aber, dass die Digitalisierung ein hohes Maß an Kenntnis erfordert (Programmkenntnis, Wissen um die Digitalisierungsvorgaben etc.), weshalb viele Landwirte die Unterstützung durch die Bezirkskammern annehmen.
Die Landwirtschaftskammer ist Dienstleister für die für Ihren Betrieb erforderliche Schlagerfassung. Die Bearbeitung von etwa 5.000 ha Weinfläche ist eine beachtliche Herausforderung, die nur schaffbar ist, wenn Sie die von der Bezirkskammer geplanten Termine wahrnehmen.
Invekos
- Gesetzliche Grundlage. Laut einer EU-Verordnung muss das Rebflächenverzeichnis (Weinbaukataster) auf der Grundlage und unter Beachtung der inhaltlichen Anforderungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (Invekos) geführt werden.
- Invekos. Nach diesem System wird seit vielen Jahren erfolgreich die Abwicklung der landwirtschaftlichen EU-Ausgleichszahlungen umgesetzt. Mittels Digitalisierung (grafische Flächenermittlung auf Basis eines Luftbildes) und Mehrfachantrag (MFA) werden Flächen entsprechend der in der Natur durchgeführten Bewirtschaftung erhoben und beantragt.
- Vorteile. Durch die Umstellung des Weinbaukatasters auf das Invekos-System können erhebliche Probleme im Zuge von EU-Überprüfungen vermieden werden. Korrekturen können künftig in der Bezirkskammer oder nach entsprechender Schulung auch selbst am Computer gemacht werden. Es gibt künftig nur noch eine Flächenangabe für alle Belange.