Warnmeldung ARZ/GFD
Goldgelbe Vergilbungskrankheit Aussendung 22. Juli 2024
Der Flug der Amerikanischen Rebzikaden hat in den letzten Tagen begonnen. Für nach integriertem Pflanzenschutz wirtschaftende Betriebe und in Vermehrungsflächen ist eine gegebenenfalls zweite Behandlung mit dem Präparat Movento laut Zulassungsbestimmungen zulässig - nicht hingegen für Betriebe mit Insektizidverzicht!
Besonders in den Gebieten mit einem verstärkten Auftreten der Goldgelben Vergilbungskrankheit (im Süden des Bezirkes Südoststeiermark – Gemeinden Klöch, Tieschen, Straden, St. Anna/A. sowie in und rund um Bad Waltersdorf) ist eine solche Behandlung ab nun durchaus sinnvoll. Das Produkt sollte nicht in Mischung mit anderen Präparaten ausgebracht werden (nur Soloanwendung! Wartezeit 14 Tage).
Bienenschutz: Vor dem Einsatz von Movento muss der Weingarten unbedingt gemulcht werden. Außerhalb der Bienenflugzeiten behandeln!
Erstauftreten der Krankheit (Katastralgemeinde und Grundstücksnummer/n) bitte dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst (0316/877 6637 oder abt10-haidegg@stmk.gv.at) oder den zuständigen Weinbauberatern melden! Rasche Meldungen verringern das Risiko von großflächigen Ausbrüchen bzw. Rodungen.
Hinweise auf Mittelpackungen bzw. in der Beratungsbroschüre beachten, Angaben ohne Gewähr!
Downloads zum Thema
- Warnmeldung_Weinbau_9_20240722 PDF 382,59 kBWarnmeldung_Weinbau_ARZ_9_20240722
- Warnmeldung_Weinbau_8_20240713 PDF 441,61 kBWarnmeldung_Weinbau_ARZ_8_20240713
- Warnmeldung_Weinbau_5_ ARZ_20220617 PDF 390,78 kBWeinbau Warnmeldung Nr. 5/2022 ARZ
- Warnmeldung_Weinbau_4_ ARZ_20220601 PDF 280,14 kBWarnmeldung_Weinbau_ARZ_4_20220601