Waageneichung 2025 - Anmeldeformular
Eine Anmeldung zur Waageneichung bis spätestens 27.01.2025 ist erforderlich.
Das Anmeldeformular für die Waageneichung 2025 finden Sie im Download!
Kosten (Eichgebühr, Eichbestätigung, Rückweisung):
Preisrechenwaage bis 35 kg ohne Belegdrucker: 84 €
Preisrechenwaage bis 35 kg mit Belegdrucker: 102 €
Preisrechenwaage bis 60 kg: 112 €
Preisrechenwaage bis 150 kg: 130 €
Eichbestätigung der amtlichen Nacheichung (auf Wunsch!): 24 €
negativer Prüfbescheid/Rückweisungskosten: 45 €
In diesem Pauschalbetrag sind folgende Leistungen enthalten:
Bei jeder Kontrolle durch den Techniker ist der Beitrag der Eichgebühr an das durchführende Eichinstitut zu zahlen. Wenn die Waage als nicht eichfähig deklariert wird oder ein negativer Prüfbescheid ausgestellt wird, werden 45 € inkl. USt. verrechnet.
Reparaturen werden nach Absprache mit dem Waageneigentümer nach vorher erstelltem Kostenvoranschlag und Verfügbarkeit von möglichen Ersatzteilen durchgeführt. Kosten für Reparaturen und sonstigen Aufwand werden extra verrechnet.
Preisrechenwaage bis 35 kg mit Belegdrucker: 102 €
Preisrechenwaage bis 60 kg: 112 €
Preisrechenwaage bis 150 kg: 130 €
Eichbestätigung der amtlichen Nacheichung (auf Wunsch!): 24 €
negativer Prüfbescheid/Rückweisungskosten: 45 €
In diesem Pauschalbetrag sind folgende Leistungen enthalten:
- Eichprüfung laut MEG §48, Feststellung der Eichkonformität
- Justage der Waagen um den erforderlichen Eichtoleranzen gerecht zu werden, soweit der
mechanische und elektronische Zustand vom Messmittel dies noch erlaubt. - Meldung der Eichung an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
- Eichabnahme, Eichgewichte bis 150 kg inkl. Transport
- Versiegeln und Verschließen der Justiereinrichtungen
Bei jeder Kontrolle durch den Techniker ist der Beitrag der Eichgebühr an das durchführende Eichinstitut zu zahlen. Wenn die Waage als nicht eichfähig deklariert wird oder ein negativer Prüfbescheid ausgestellt wird, werden 45 € inkl. USt. verrechnet.
Reparaturen werden nach Absprache mit dem Waageneigentümer nach vorher erstelltem Kostenvoranschlag und Verfügbarkeit von möglichen Ersatzteilen durchgeführt. Kosten für Reparaturen und sonstigen Aufwand werden extra verrechnet.
Abrechnung:
Bitte keine Barzahlung - Sie erhalten nach der Durchführung der Eichung Rechnung und Erlagschein von der Landwirtschaftskammer zugesandt
Ablauf:
Die Waagen können direkt am Eichtag von 8.00 - 9.00 Uhr oder bereits am Dienstag, dem 04.02.2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr, in der Bezirkskammer abgeben werden. Am Nachmittag bzw. am darauf folgenden Tag, sind die geeichten Waagen wieder in der Bezirkskammer abzuholen!
Beachtenswertes:
Wurde eine Waage im Ausland/Online erworben und noch nie in Österreich nachgeeicht, müssen folgende Punkte beachtet werden:
1. Es muss eine Konformitätsbescheinigung vorgelegt werden, ansonsten kann eine Nacheichung nicht erfolgen. Ist diese nicht verfügbar, bitte den Verkäufer kontaktieren!
2. Es muss die genaue Waagentype bekannt gegeben werden, sowie der Hersteller.
3. Handelt es sich um ein am Markt nicht bekanntes Gerät, ist eine Nacheichung bei Abweichungen oft durch fehlende Möglichkeiten einer Justage unmöglich.