Vertrauen ist gut, Absicherung besser
In Österreich gibt es eine umfangreiche staatliche Absicherung bei Krankheit, Tod sowie hinsichtlich der Pensionsvorsorge. Da nicht alles automatisch läuft, lohnt sich bei Aufnahme einer bäuerlichen Tätigkeit ein sogenannter Sozialversicherungscheck.
Unfallversicherung
Beispielsweise sind in der bäuerlichen Unfallversicherung die Betriebsführerin, der Betriebsführer und nahe Angehörige, auch wenn sie nur fallweise im Betrieb mittätig sind, geschützt. Eine Lebensgefährtin, die im Betrieb ihres Lebenspartners beziehungsweise ihrer zukünftigen Schwiegereltern mithilft, genießt allerdings keinen Unfallversicherungsschutz. Seit Jahren gibt es deshalb für diese Personen die Möglichkeit, freiwillig einen Versicherungsschutz zu erlangen. Dazu ist ein Antrag auf Selbstversicherung in der Unfallversicherung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) zu stellen.
Mitarbeit anmelden
Weiters sind im landwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich beschäftigte Kinder sowie Ehegatten und eingetragene Partner der Betriebsführerin sowie des Betriebsführers pflichtversichert. Eine hauptberufliche Beschäftigung liegt vor, wenn über 20 Stunden in der Woche – also zeitlich gesehen der größte Teil der Arbeitszeit – auf die Arbeit im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entfällt. Eine solche Anmeldung erfolgt entweder online oder bei einem der vielen Beratungstage der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) in den Bezirken oder schriftlich durch das entsprechende Antragsformular der SVS.
Wenn eine solche Anmeldung verabsäumt wird, fehlt naturgemäß eine pensionsrechtliche Absicherung für diejenige Person, die hauptberuflich im Betrieb mitarbeitet. Ein bloß geringfügiger Nebenjob in einer Firma bietet keine ausreichende pensionsrechtliche Absicherung auf dem Pensionskonto. Vielen Bäuerinnen wird erst im Zuge einer Beratung in der Rechtsabteilung bewusst, dass sie generell rechtlich nicht ausreichend abgesichert sind.
Wenn eine solche Anmeldung verabsäumt wird, fehlt naturgemäß eine pensionsrechtliche Absicherung für diejenige Person, die hauptberuflich im Betrieb mitarbeitet. Ein bloß geringfügiger Nebenjob in einer Firma bietet keine ausreichende pensionsrechtliche Absicherung auf dem Pensionskonto. Vielen Bäuerinnen wird erst im Zuge einer Beratung in der Rechtsabteilung bewusst, dass sie generell rechtlich nicht ausreichend abgesichert sind.
Pflegeleistungen
Falls Pflegeleistungen an die Altbauernfamilie erbracht werden, ist es vom Gesetzgeber bestimmt, dass die Patienten ihr Pflegegeld denjenigen Personen überlassen, die tatsächlich die Pflege erbringen.
Investitionen
Da wurden zum Beispiel ohne entsprechende Absicherung größere Geldsummen in das Haus oder Unternehmen des Lebensgefährten investiert. Kommt es zur Trennung, stellt sich die Frage, was das für ein Vertrag ist. Eine Schenkung, ein Kredit, eine unverzinste Leihe? Wenn ja, zu welchen Bedingungen? Oft lässt sich die Investition auch nur schwer nachweisen, weil die Summe bar überreicht wurde.
Schriftlich festhalten
Bevor Geld in fremde Sachen investiert wird, sollte genau besprochen werden, wie die Absicherung der Geldgeberin erfolgt und wie sie im Falle der Trennung wieder zu ihrem Geld kommt. Anschließend sollte diese Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Das gilt auch für den Einsatz der eigenen Arbeitskraft. Nach jahrzehntelanger Mitarbeit als nicht am Besitz angeschriebene Ehegattin gibt es in Krisenzeiten oft ein böses Erwachen. Man sollte schriftlich festhalten, wie die Mitarbeit entlohnt sowie im Trennungsfall abgegolten wird. Das liegt im Interesse beider, weil damit diesbezüglich Streitigkeiten verhindert werden können.
Info: Bezirkskammer oder Rechtsabteilung, Tel. 0316/8050-1247
Info: Bezirkskammer oder Rechtsabteilung, Tel. 0316/8050-1247