Urlaub am Bauernhof
Tipps und Tricks rund um die Vermietung
Am Ende der Seite finden Sie eine Download-Box mit Unterlagen zu verschiedenen Themenbereichen.
Diese beinhalten hilfreiche Informationen, Merkblätter und Leitfäden. Die Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und erneuert. Regelmäßiges vorbeischauen lohnt sich!
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Diese beinhalten hilfreiche Informationen, Merkblätter und Leitfäden. Die Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und erneuert. Regelmäßiges vorbeischauen lohnt sich!
WEBINAR: ZU VIEL ARBEIT, ZU WENIG ZEIT
Wo kann künstliche Intelligenz helfen?
Alle reden von KI (Künstliche Intelligenz) und dennoch weiß man oft gar nicht, was das ist, was das kann und ob das überhaupt für einen selbst und die tägliche Arbeit Sinn macht.
Bei diesem Kurs erklärt Manuela Machner online, wo und wie KI auch für bäuerliche Betriebe im Bereich Vermietung eingesetzt werden kann, welche Programme wie helfen können, aber auch wie sich das Internet und die Onlinesuche verändern wird und welche Auswirkungen das haben kann.
Alle reden von KI (Künstliche Intelligenz) und dennoch weiß man oft gar nicht, was das ist, was das kann und ob das überhaupt für einen selbst und die tägliche Arbeit Sinn macht.
Bei diesem Kurs erklärt Manuela Machner online, wo und wie KI auch für bäuerliche Betriebe im Bereich Vermietung eingesetzt werden kann, welche Programme wie helfen können, aber auch wie sich das Internet und die Onlinesuche verändern wird und welche Auswirkungen das haben kann.
ZEIT UND ORT
Dienstag, 26. November 2024, 8.30 bis 12.30 Uhr, zu Hause am PC, online via Zoom
KOSTEN
€ 49,00 TN-Beitrag
ANMELDUNG
Regional-LFI Obersteiermark
T 03862/51955 4111
E obersteiermark@lfi-steiermark.at
Link zur Anmeldung:
Zu viel Arbeit, zu wenig Zeit LFI Steiermark
Dienstag, 26. November 2024, 8.30 bis 12.30 Uhr, zu Hause am PC, online via Zoom
KOSTEN
€ 49,00 TN-Beitrag
ANMELDUNG
Regional-LFI Obersteiermark
T 03862/51955 4111
E obersteiermark@lfi-steiermark.at
Link zur Anmeldung:
Zu viel Arbeit, zu wenig Zeit LFI Steiermark
Beratungsangebot „Erfolgreich vermieten“
Die bäuerliche Vermietung erlebt wieder eine sehr gute Nachfrage. Die Häuser sind bei Urlaub am Bauernhof gut gebucht und das Angebot mit viel Freiraum, Natur und regionalen Produkten wird von den Gästen wertgeschätzt.Die Landwirtschaftskammer bietet allen Vermieter:innen ein umfangreiches Beratungsangebot an.
Während die Einstiegsberatung für all jene geeignet ist, die neu in die Vermietung einsteigen, geht der Betriebs-Check etwas mehr in die Tiefe: Die Module Qualitätscheck, Check der Gästeinformationsmappe, Homepagecheck, Schriftverkehrscheck und Preisgestaltung bieten das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Vermietung.
Die Bildungs- und Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Steiermark bzw. LFI Steiermark sind nach Vorlage einer Betriebsnummer für alle bäuerlichen Vermieter:innen zugänglich.
Die Checkliste zur erfolgreichen Vermietung finden Sie im Downloadbereich.
Ich unterstütze Sie gerne:
Dipl.-Päd. Ing. Maria Habertheuer
T: 03612 / 22531-5133
M: 0664 / 602596-5133
E: maria.habertheuer@lk-stmk.at
Hygienische Überwachung von Trinkwasser für bäuerliche Betriebe
Zu den rechtlichen Grundvoraussetzungen eines jeden Betriebes, der Wasser an Dritte abgibt – das sind auch bäuerliche Vermieter:innen mit Ferienhäusern, Zimmern, Ferienwohnungen und Almhütten, sowie Direktvermarkter, Buschenschänker und alle Betriebe, die Lebensmittel be- und verarbeiten – gehört eine regelmäßig durchgeführte Trinkwasseruntersuchung aus Hausbrunnen und eigenen Quellen, sowie eine hygienische Überwachung von Trinkwassererwärmungsanlagen.
Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder eigenes Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger (z.B. Gemeindeanschluss) muss zwingend Trinkwasserqualität aufweisen und muss somit nicht noch einmal untersucht werden.
Wasser aus Trinkwassererwärmungsanlagen (Wasserboiler) soll ebenso eine einwandfreie Qualität aufweisen und regelmäßig vom Betriebsinhaber überprüft sein.
Zu den rechtlichen Grundvoraussetzungen eines jeden Betriebes, der Wasser an Dritte abgibt – das sind auch bäuerliche Vermieter:innen mit Ferienhäusern, Zimmern, Ferienwohnungen und Almhütten, sowie Direktvermarkter, Buschenschänker und alle Betriebe, die Lebensmittel be- und verarbeiten – gehört eine regelmäßig durchgeführte Trinkwasseruntersuchung aus Hausbrunnen und eigenen Quellen, sowie eine hygienische Überwachung von Trinkwassererwärmungsanlagen.
Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder eigenes Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger (z.B. Gemeindeanschluss) muss zwingend Trinkwasserqualität aufweisen und muss somit nicht noch einmal untersucht werden.
Wasser aus Trinkwassererwärmungsanlagen (Wasserboiler) soll ebenso eine einwandfreie Qualität aufweisen und regelmäßig vom Betriebsinhaber überprüft sein.
Downloads zum Thema
- Checkliste für eine erfolgreiche Vermietung_2024 PDF 830,79 kB
- Merkblatt Registrierkasse_Stand_092024 PDF 796,38 kB
- Merkblatt_Wasserhygiene_Stand_01032024 PDF 412,51 kB
- Merkblatt_Schriftverkehr_Vermietung_Stand_082024 PDF 808,50 kB
- OnlineBlätterkatalog Bildungs-und Beratungsbroschüre_bäuerlicheVermietung-und_UrlaubamBauernhof_2024_2025 PDF 8,93 MB