Steirische Wolfs-Verordnung ist finalisiert
Nach einer vierwöchigen Begutachtungsphase und der Sichtung sowie Einarbeitung von rund 40 eingelangten Stellungnahmen liegt die steirische „Wolfs-Verordnung“ jetzt vor. Sie wird bei der dieswöchigen Regierungssitzung eingebracht und soll eine Woche später, am 7. Dezember beschlossen werden.
Die Verordnung regelt, unter welchen Umständen Wölfe verscheucht, vergrämt oder erlegt werden dürfen (siehe unten: Wann darf ein Wolf erlegt werden?). Außerdem wird erläutert, welche Herdenschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Die Verordnung regelt, unter welchen Umständen Wölfe verscheucht, vergrämt oder erlegt werden dürfen (siehe unten: Wann darf ein Wolf erlegt werden?). Außerdem wird erläutert, welche Herdenschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Wann darf ein Wolf erlegt werden?
Risikowolf:
Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, wird im Zuge einer Prüfung festgestellt, an der Amtssachverständige für Naturschutz und für Wildökologie beteiligt sind. Zudem ist in den erläuternden Bemerkungen festgelegt, dass bei der Begutachtung von gewissen Nutztieren ein Vertreter der Landwirtschaftskammer beigezogen werden sollte.
Bei einem entsprechenden Ergebnis ist das Erlegen eines Wolfes zulässig:
- Wolf dringt in bewohnte Gebäude beziehungsweise an ein Gehöft angeschlossene Stallungen ein (ohne Menschenkontakt)
- Wolf mit auffälligem sowie kritischem Verhalten zeigt keinen Lerneffekt auf mehrfache Vergrämungsmaßnahmen
- Wolf verfolgt Mensch oder Mensch mit Hund in Leinendistanz, verhält sich nicht aggressiv
- Wolf verhält sich gegenüber dem Menschen ohne ersichtlichen Grund aggressiv
- Wolf nähert sich Mensch mit Hund in Leinendistanz und verhält sich aggressiv
- Wolf überwindet innerhalb von vier Wochen mehrmalig sachgerechten Herdenschutz und verletzt und/oder tötet nachweislich ein oder mehrere Nutztiere
Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, wird im Zuge einer Prüfung festgestellt, an der Amtssachverständige für Naturschutz und für Wildökologie beteiligt sind. Zudem ist in den erläuternden Bemerkungen festgelegt, dass bei der Begutachtung von gewissen Nutztieren ein Vertreter der Landwirtschaftskammer beigezogen werden sollte.
Bei einem entsprechenden Ergebnis ist das Erlegen eines Wolfes zulässig:
- innerhalb von vier Wochen nach dem letzten Vorfall,
- in einem Radius von zehn Kilometern um den letzten Vorfall,
- wenn der Wolf individuell identifizierbar ist oder das gefährliche Verhalten zwar keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden kann, aber aufgrund des räumlichen und zeitlichen Zusammenhanges der Sichtungs- beziehungsweise Aufenthaltsorte davon auszugehen ist, dass es sich um diesen Wolf handelt und es keine Hinweise auf einen anderen Wolf gibt.
Herdenschutz
Je nach Art der Weiden – Hut- und Dauerweiden, Mähweiden oder Almweiden – kommen unterschiedliche zielführende und machbare Herdenschutzmaßnahmen zur Minimierung des Risikos von Wolfsangriffen in Frage. Zum Beispiel: Schutzzäune, Behirtung oder alternatives Herdenmanagement. Die Sinnhaftigkeit sowie Machbarkeit der Zäunung aufgrund topografischer Gegebenheiten wird im Zuge einer Beratung beziehungsweise Überprüfung durch Sachverständige beurteilt. Zusätzlich zu dieser Beratung gibt es noch weitere Unterstützungsangebote für die Bäuerinnen und Bauern:
- Bei der Errichtung von Zäunen kann im Anlassfall ein Notfallteam vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs eingesetzt werden.
- Das Agrarressort des Landes hat eine gezielte Ankaufsförderung für Herdenschutzmaßnahmen initiiert.
- Darüber hinaus hat das Land Steiermark eine Versicherung abgeschlossen, die betroffene Tierhalter für die Schäden durch Wolfsrisse entschädigt. Abhängig von der jeweiligen Tierart wurden gemeinsam mit Vertretern von Tierzuchtverbänden und der Landwirtschaftskammer festgelegte Entschädigungssummen vereinbart. Diese werden regelmäßig angepasst.
Zitat Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer
"Die Nutztiere auf unseren steirischen Almen und Weiden und unsere bäuerlichen Familienbetriebe verdienen den besten Schutz vor Raubtieren. Mit der neuen Verordnung schaffen wir endlich Maßnahmen, um – wenn nötig auch durch Entnahmen – gezielt gegen Problemwölfe vorzugehen. Ein guter Kompromiss im Sinne unserer Bäuerinnen und Bauern, durch den wir ab der nächsten Weidesaison eine bessere Handhabe gegen Problemwölfe gewährleisten. Letztlich ist aber auch eine Überprüfung des strengen Schutzstatus von Wölfen in Brüssel unausweichlich.“
Zitat Präsident Franz Titschenbacher
"Der Wolf war auch heuer wieder eine enorme Belastung für unsere aktiv wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern sowie für die Almwirtschaft. Die Risse und das damit verbundene Tierleid haben große Betroffenheit und absolutes Unverständnis ausgelöst. Mit Blick auf die EU-rechtlichen Vorgaben ist die steirische Wolfsverordnung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist unerlässlich, dass die Verordnung jetzt rasch beschlossen wird, damit die Tierhalter Klarheit haben. Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer hat die Umsetzung mit Nachdruck vorangetrieben und sich massiv für die Betroffenen eingesetzt.“