Steirische Spezialitätenprämierung: 78 Betriebe ziehen ins Finale
Die steirische Landwirtschaftskammer unterstützt Qualifizierungsmaßnahmen im Themenbereich Sensorik und Landesprämierungen in wichtigen Produktbereichen als wichtiges Instrument zur Förderung der bäuerlichen Direktvermarktung und als Instrument zur Bewusstseinsbildung für nachhaltig gesunde Ernährung. Mit der Landesprämierung fördert die Landwirtschaftskammer die bäuerlichen Direktvermarkter in ihrem Streben nach regionaler handwerklicher Premiumqualität. Den ProduzentInnen selbst verrät die Teilnahme an einer Prämierung wichtige Details über die sensorische Produktqualität und Möglichkeiten der Weiterentwicklung. Prämierungen und die Auszeichnung von regionalen Spezialitäten sind wichtige Instrumente, um hohe Standards glaubwürdig nach innen und außen zu kommunizieren.
Qualität steigt
Die Produkte werden anonym von einer Fachjury nach streng objektiven international üblichen Kriterien bewertet. Für die Hersteller ist das Ergebnis eine wichtige objektive Möglichkeit zur Feststellung des eigenen Qualitätsstandards. Schwachstellen werden von der Jury an die einzelnen Produzenten rückgemeldet. Damit wird den Herstellern die Möglichkeit gegeben, gezielt zu reagieren. Somit kann der Produzent erfolgreich an der Qualitätsentwicklung arbeiten. Und das funktioniert auch, hat sich doch die Qualität der abgegebenen Proben in den letzten Jahren deutlich gesteigert.
Orientierungshilfe für Konsumenten
Für die Konsumenten sind ausgezeichnete Produkte ein Garant für hohe Qualität und somit eine wichtige Entscheidungshilfe für einen Kauf. Prämierungen sowie die Auszeichnung von regionalen Spezialitäten helfen außerdem dabei, hohe Standards glaubwürdig zu kommunizieren und sich damit auch am Markt gut zu behaupten.
Genuss-Salon Graz 2020
Die kulinarische Spannung steigt dann beim Grazer GenussSalon am 14. März 2020 noch einmal, wenn die prämierten Produkte der FinalistInnen vom Publikum verkostet und live vor Ort die Landessieger gekürt werden. Für den GenussSalon zugelassen sind alle durch Fachjury ausgezeichneten bäuerlichen und gewerblichen Handwerksbetriebe (Finalisten).