Selbstbedienungsläden: Vorrang für Bauern!
Der Ilzer Bürgermeister Rupert Fleischhacker ist ein Mann der Taten. „Eine Gemeinde und ein Bürgermeister müssen einfach für Regionalität und für unsere Bauern eintreten“, sagt er mit Überzeugung, wenn er auf den kürzlich eröffneten Selbstbedienungsladen im Ort in unmittelbarer Umgebung des Roten Kreuzes angesprochen wird. Und er setzt nach: „Wir müssen ja froh sein, dass wir ein derartiges Angebot haben.“
Offener Brief an die steirischen Gemeinden
Ende April hat die Landwirtschaftskammer in einem offenen Brief die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller 287 steirischen Gemeinden ersucht, bei den Selbstbedienungsläden den Bäuerinnen und Bauern den Vorzug zu geben.
Die Kammer sieht den angekündigten Ausbau von Boxen und Kleinstläden durch manche Handelskonzerne kritisch. Dazu Präsident Franz Titschenbacher: „Die Selbstbedienungsläden haben die Bäuerinnen und Bauern während der Pandemie aus der Not heraus erfunden. Es ist nicht einzusehen, dass dieses mittlerweile sehr beliebte Nahversorgungsmodell kopiert und letztlich gefährdet wird.“
Die Kammer sieht den angekündigten Ausbau von Boxen und Kleinstläden durch manche Handelskonzerne kritisch. Dazu Präsident Franz Titschenbacher: „Die Selbstbedienungsläden haben die Bäuerinnen und Bauern während der Pandemie aus der Not heraus erfunden. Es ist nicht einzusehen, dass dieses mittlerweile sehr beliebte Nahversorgungsmodell kopiert und letztlich gefährdet wird.“
Wollen Standorte für Direktvermarkter sichern
„Durch unser offensives Zugehen auf die Bürgermeister, wollen wir mögliche Standorte von Selbstbedienungsläden für die bäuerlichen Direktvermarkter sichern, die Wünsche der Bevölkerung nach frischen, saisonalen und ursprünglichen Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen erfüllen. Und es geht darum, dass durch bäuerliche Innovationen die Höfe abgesichert werden können.“
Befürchtet wird auch ein noch schärferer Preisdruck zum Schaden der Bauern, wenn die Handelsunternehmen noch zusätzlich kleine Boxen und Kleinstläden mit Direktvermarktungsprodukten betreiben. Große Unsicherheit besteht auch darin, ob die bäuerlichen Direktvermarkter in solchen Handelsketten-Läden überhaupt dauerhaft gelistet bleiben.
Die Ergebnisse der rollierenden Agrarmarktanalyse (RollAMA) vom November 2020 bestätigen, dass regionale Produkte für zwei Drittel der Bevölkerung (67 Prozent) im vergangenen Jahr an Bedeutung gewonnen haben. Mehr als die Hälfte der Österreicher legen besonderen Wert auf Frische (54 Prozent) und auf Produkte direkt vom Bauern (53 Prozent). Etwa jedem dritten Österreicher (28 Prozent) sind durch die Corona-Pandemie Produkte direkt vom Bauern wichtiger geworden. Brugner: „Ein klares Votum der Bevölkerung.“
Befürchtet wird auch ein noch schärferer Preisdruck zum Schaden der Bauern, wenn die Handelsunternehmen noch zusätzlich kleine Boxen und Kleinstläden mit Direktvermarktungsprodukten betreiben. Große Unsicherheit besteht auch darin, ob die bäuerlichen Direktvermarkter in solchen Handelsketten-Läden überhaupt dauerhaft gelistet bleiben.
Die Ergebnisse der rollierenden Agrarmarktanalyse (RollAMA) vom November 2020 bestätigen, dass regionale Produkte für zwei Drittel der Bevölkerung (67 Prozent) im vergangenen Jahr an Bedeutung gewonnen haben. Mehr als die Hälfte der Österreicher legen besonderen Wert auf Frische (54 Prozent) und auf Produkte direkt vom Bauern (53 Prozent). Etwa jedem dritten Österreicher (28 Prozent) sind durch die Corona-Pandemie Produkte direkt vom Bauern wichtiger geworden. Brugner: „Ein klares Votum der Bevölkerung.“
Verkauf selbst erzeugter Produkte möglich
Unstrittig: Bauer darf selbst erzeugte Produkte verkaufen. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer ist es unstrittig, dass der Verkauf von bäuerlichen Produkten in Selbstbedienungsläden im Namen und auf Rechnung des Produzenten nicht der Gewerbeordnung unterliegt.
Öffnungszeitengesetz gilt für Gewerbebetriebe. Somit kommt das Öffnungszeitengesetz nicht zur Anwendung. Das Öffnungszeitengesetz gilt ausschließlich für Gewerbebetriebe.
Keine Zukaufprodukte. Jeder produzierende Landwirt darf seine selbst erzeugten Produkte verkaufen. Bei den in Selbstbedienungsläden angebotenen Produkten handelt es sich nicht um Zukaufprodukte, sondern um bäuerliche Erzeugnisse, die direkt vom jeweiligen Produzenten zum Kauf angeboten werden.
Öffnungszeitengesetz gilt für Gewerbebetriebe. Somit kommt das Öffnungszeitengesetz nicht zur Anwendung. Das Öffnungszeitengesetz gilt ausschließlich für Gewerbebetriebe.
Keine Zukaufprodukte. Jeder produzierende Landwirt darf seine selbst erzeugten Produkte verkaufen. Bei den in Selbstbedienungsläden angebotenen Produkten handelt es sich nicht um Zukaufprodukte, sondern um bäuerliche Erzeugnisse, die direkt vom jeweiligen Produzenten zum Kauf angeboten werden.
Vorhaben der Handelsketten
Selbstbedienungsläden. Welche Pläne haben die Handelsketten? Wir fragten bei den in Österreich tätigen Handelskonzernen nach:
- Unimarkt (Unimarkt, Nah & Frisch, Land lebt auf): In wenigen Wochen wird die erste steirische Uni-Box in Neumarkt eröffnet, weitere sind in Planung. Österreichweit will das Unternehmen heuer noch rund 30 Uni-Boxen eröffnen. Angeboten werden darin über 1.000 Artikel des täglichen Bedarfs. In Österreich gebe es mehr als 600 Gemeinden ohne Nahversorger, erklärt das Unternehmen.
- Rewe (Billa, Penny, Adeg): Für die Steiermark planen wir derzeit keine Regional-Boxen oder Selbstbedienungsläden, erklärt der Konzern. Aktuell beliefern 39 Lieferanten die vier Billa Regional-Boxen in Kärnten. Das Sortiment umfasst rund 200 Artikel. Im Fokus stehen kleine Gemeinden ohne unmittelbaren Nahversorger.
- Spar, Hofer, Lidl: Alle drei Handelsunternehmen wollen keine Selbstbedienungsläden errichten. Die Begründungen sind unterschiedlich: Hofer spricht „vom ohnehin dichten Filialnetz“, Spar will „lieber regionaler Nahversorger mit allem Drum und Dran“ sein und Lidl sagt: „Das gehört nicht in unser Portfolio.“