Selbstbedienungsläden: Kammer ersucht, dass Gemeinden den Bauern den Vorzug geben
Offener Brief an die steirischen Gemeinden
In dem heute verschickten offenen Brief ersucht die Landwirtschaftskammer die steirischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bäuerlichen Direktvermarktern bei der Errichtung von Selbstbedienungsläden den Vorzug zu geben. Die Landwirtschaftskammer sieht die angekündigte Ausbauwelle von Boxen und Kleinstläden großer Handelskonzernen kritisch. „Die heimischen Bäuerinnen und Bauern haben während der Corona-Pandemie aus der Not heraus – um die Bevölkerung sicher und kontaktlos mit regionalen Lebensmitteln zu versorgen – die kleinen Selbstbedienungsläden erfunden. Es ist nicht einzusehen, dass diese Innovation und dieses mittlerweile sehr beliebte Nahversorgungsmodell von potenten Handelskonzernen kopiert und damit letztlich gefährdet wird“, ist Präsident Franz Titschenbacher besorgt.
Noch härterer Preisdruck der Handelsriesen zum Schaden der Bauern wird befürchtet. Und: Bleiben die Direktvermarkter dauerhaft gelistet?
„Es ist zu befürchten, dass durch die ohnehin schon überbordende Marktmacht der Handelsriesen der Preisdruck zum Schaden der Bauern zusätzlich verschärft wird, sollten diese auch noch zusätzlich kleine Boxen und Kleinstläden mit Direktvermarktungsprodukten betreiben“, erläutert Kammerdirektor Werner Brugner. Große Unsicherheit besteht auch darin, ob die bäuerlichen Direktvermarkter in solchen Handelsketten-Läden überhaupt dauerhaft gelistet bleiben. Brugner: „Durch unser offensives Zugehen auf die Bürgermeister, will die Landwirtschaftskammer mögliche Standorte von Selbstbedienungsläden für die bäuerlichen Direktvermarkter sichern, die Wünsche der Bevölkerung nach frischen, saisonalen und ursprünglichen Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen direkt von der Landwirtschaft erfüllen. Und es geht darum, dass durch bäuerliche Innovationen die Höfe abgesichert werden können.“
Rechtlich unstrittig: Bauer darf selbst erzeugte Produkte verkaufen
Aus Sicht der Landwirtschaftskammer ist es unstrittig, dass der Verkauf von bäuerlichen Produkten in Selbstbedienungsläden im Namen und auf Rechnung des Produzenten nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Somit kommt das Öffnungszeitengesetz nicht zur Anwendung. Das Öffnungszeitengesetz gilt ausschließlich für Gewerbebetriebe. Jeder produzierende Landwirt darf seine selbst erzeugten Produkte verkaufen. Bei den in Selbstbedienungsläden angebotenen Produkten handelt es sich nicht um Zukaufprodukte, sondern um bäuerliche Erzeugnisse, die direkt vom jeweiligen Produzenten zum Kauf angeboten werden.
Bevölkerung will regionale Produkte
Die Ergebnisse der rollierenden Agrarmarktanalyse (RollAMA) vom November 2020 bestätigen, dass regionale Produkte für zwei Drittel der Bevölkerung (67 Prozent) im vergangenen Jahr an Bedeutung gewonnen haben. Mehr als die Hälfte der Österreicherinnen und Österreicher legen einen besonderen Wert auf Frische (54 Prozent) und auf Produkte direkt vom Bauern (53 Prozent). Etwa jedem dritten Österreicher (28 Prozent) sind durch die Corona-Pandemie Produkte direkt vom Bauern wichtiger geworden. Brugner abschließend: „Das ist ein klares Votum der Bevölkerung, direkt beim Bauern einkaufen zu wollen.“