Schneebruchschäden: Hilfe bei rascher Aufarbeitung
Das Land Steiermark unterstützt jetzt die rasche Aufarbeitung der Schneebruchschäden, die zur Jahreswende 2023/24 entstanden sind, aus dem Programm der Ländlichen Entwicklung.
Was ist zu tun, um eine Unterstützung zu erhalten?
- Vor Beginn der Aufarbeitung muss bei der Bezirksforstinspektion ein Förderantrag gestellt werden
- Unterstützt wird die Aufarbeitung von Schäden, die im Winter 2023/24 eingetreten sind
- Gefördert werden ausschließlich Einzelwürfe im Seilgelände in Beständen, die innerhalb der vergangenen zehn Jahre durchforstet wurden
- Es werden maximal 50 Festmeter je Seilgasse und die Aufarbeitung mit Tragseilgeräten berücksichtigt
- Die Aufarbeitung muss bis spätestens 1. Juli 2024 abgeschlossen sein
- Wipfelstücke sind entsprechend zu durchtrennen, um eine rasche Austrocknung zu erreichen
- Undurchforstete Bestände können über die Vorhabensart 851 (Aktivität Erstdurchforstung) abgewickelt werden.
Darüberhinaus gibt es aus dem Waldfonds für Aufforstungen und Bestandspflege zur Erhaltung klimafitter Wälder wichtige Fördermöglichkeiten. Informationen dazu gibt es bei den Forstreferaten der Bezirkskammern und den Bezirksforstinspektionen.