Rechtsunsicherheit bei Glyphosat
Den heimischen Bauern könnte mit Jahresbeginn 2020 ein Glyphosat-Totalverbot drohen. Das Umweltministerium sieht keinen Freifahrtschein, sondern vor allem eine große Rechtsunsicherheit.
Eine kurze Rückschau:
SPÖ, FPÖ, Neos und die Liste Jetzt haben im Sommer im Parlament gegen die österreichische Landwirtschaft und für ein vollständiges nationales Anwendungsverbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat gestimmt. Zeitgleich hat die EU-Kommission das Kärntner Verbot als rechtswidrig eingestuft.
Scharfe Kritik der EU-Kommission
Jetzt hat die EU-Kommission in ihren Schreiben die Vorgangsweise von SPÖ, FPÖ, Neos und Liste Jetzt auf das Schärfste kritisiert: Das Gesetz hätte bereits als Entwurf notifiziert werden müssen und nicht erst nach dem Beschluss durch den National- und Bundesrat. Dem schließt sich der Europa-Rechtsexperte Walter Obwexer mit zahlreichen rechtlichen Argumenten an. Aus seiner Sicht ist das Gesetz so nicht anwendbar. Zudem hat die EU-Kommission im August 2019 festgestellt, dass ein generelles Verbot dem EU-Recht widerspricht.
Vertragsverletzungsverfahren
Nun droht der Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der parteipolitischen Entscheidung im Sommer 2019. In dieser Causa wurde offenbar auf politischen Druck nicht rechtskonform gehandelt.
Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein am Zug
Die Bauernvertretung setzt sich jetzt dafür ein, dass umgehend Rechtssicherheit geschaffen wird und verlangt, dass Frau Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein in ihrer Kompetenz als ehemalige Verfassungsrechtlerin dieses Gesetz nicht überhastet mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten lässt. Dazu finden zurzeit auf Bundesebene intensive Vorgespräche statt. Für kommende Woche wird ein Ergebnis erwartet.