Rechtssicherheit: Schweinebauern machen Druck
Im Jänner 2024 wurde eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes veröffentlicht, welche eine Anpassung der Übergangsfrist für das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche in der Schweinehaltung vorsieht. Seither ist die Bundesregierung aufgefordert, das Tierschutzgesetz dementsprechend anzupassen. Trotz längst vorliegender faktenbasierter betriebswirtschaftlicher Grundlagen für die Begründung einer angepassten Übergangsfrist, gibt es bis heute keine Einigung.„Das Ausbleiben einer praxistauglichen Lösung ist für unsere Bäuerinnen und Bauern absolut unverständlich. Wir wissen nach wie vor nicht, was in Zukunft gelten wird!“, stellt Franz Rauscher, Obmann der Schweinehaltung Österreich, klar. Und weiter: „Wir sehen durch den Stillstand in den politischen Verhandlungen die heimische Schweinehaltung und alle vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche gefährdet. Darüber hinaus ist die Weiterentwicklung zu mehr Tierwohl aufgrund der fehlenden Planungs- und Investitionssicherheit massiv erschwert“, zeigt sich Rauscher besorgt und fordert für die Schweinebauern eine praxistaugliche Lösung ein. Konkret verlangt Rauscher: „Eine Lösung für eine praxistaugliche Übergangsfrist zu finden, die sowohl Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern als auch mehr Tierwohl ermöglicht, ohne die Eigenversorgung mit österreichischem Schweinefleisch zu gefährden.“ Im Sinne einer raschen Lösung erging auch ein Schreiben an den zuständigen Tierschutzminister Rauch und an Landwirtschaftsminister Totschnig.
Lösen statt blockieren
Gestrichene vier Monate ist es nun her, dass der Verfassungsgerichtshof die Übergangsfristen bei den umstrukturierten Vollspaltenböden gekippt hat. Zur Erinnerung: Der burgenländische Landeshauptmann hat dabei mit ideologiegetriebenen NG0s im Schlepptau ganze, unnotwendige Arbeit geleistet.
Trotz Beteuerungen des zuständigen grünen Gesundheitsministers, möglichst rasch das Tierschutzgesetz anzupassen, ist diesbezüglich kaum etwas passiert. Außer, dass man den Schweinebauern sogar irreale Verpflichtungen aufbürden will, die sich weder auf dem Heimmarkt und schon gar nicht auf den internationalen Märkten umsetzen lassen. Dazu muss man auch wissen, dass die Schweinebauern mit viel Anstrengung den Absatz von Bio- und Tierwohlschweinefleisch auf den bisherigen Höchststand von sechs Prozent hinaufgetrieben haben. Das zeigt: Die Bauern sind offen für noch höhere und höchste Standards, der Markt darf ihre Hände aber nicht binden. Eine fundierte, praxistaugliche Lösung, wie das Tierschutzgesetz repariert werden kann, hat die Schweinebranche auch längst auf den Tisch gelegt. Jetzt kommt es auf den zuständigen Gesundheitsminister an, ob er an einem konstruktiven Ergebnis tatsächlich interessiert ist.
Kommentar von: Rosemarie Wilhelm (Chefredakteurin Landwirtschaftliche Mitteilungen)
Trotz Beteuerungen des zuständigen grünen Gesundheitsministers, möglichst rasch das Tierschutzgesetz anzupassen, ist diesbezüglich kaum etwas passiert. Außer, dass man den Schweinebauern sogar irreale Verpflichtungen aufbürden will, die sich weder auf dem Heimmarkt und schon gar nicht auf den internationalen Märkten umsetzen lassen. Dazu muss man auch wissen, dass die Schweinebauern mit viel Anstrengung den Absatz von Bio- und Tierwohlschweinefleisch auf den bisherigen Höchststand von sechs Prozent hinaufgetrieben haben. Das zeigt: Die Bauern sind offen für noch höhere und höchste Standards, der Markt darf ihre Hände aber nicht binden. Eine fundierte, praxistaugliche Lösung, wie das Tierschutzgesetz repariert werden kann, hat die Schweinebranche auch längst auf den Tisch gelegt. Jetzt kommt es auf den zuständigen Gesundheitsminister an, ob er an einem konstruktiven Ergebnis tatsächlich interessiert ist.
Kommentar von: Rosemarie Wilhelm (Chefredakteurin Landwirtschaftliche Mitteilungen)