Mountainbike-Strecken: Bei Wegefreigabe Mustervertrag der Kammer verwenden
Für eine Nutzung eines Privatweges als Mountainbike-Strecke ist grundsätzlich die Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers bzw. Wegehalters notwendig. Ebenso ist das Befahren des Waldes nur mit Zustimmung des Grundeigentümers bzw. Wegehalters erlaubt.
ACHTUNG! Wenn der Grundeigentümer oder Wegehalter eine einfache Zustimmungserklärung abgibt, in der keine weiterführenden Regelungen enthalten sind, besteht ein erhebliches Haftungsrisiko. Denn wenn nichts Anderes vereinbart ist, wird er weiterhin für die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes der freigegebenen Wege verantwortlich sein.
Dringend empfohlen wird bei einer geplanten Wegefreigabe der Abschluss der Mountainbike-Mustervereinbarung der Landwirtschaftskammer Steiermark und anschließende Inanspruchnahme der weißgrünen Freizeitpolizze.