Mit Herbstantrag die Öpul-Maßnahmen verlängern
Ohne Verlängerung der mit Jahresende 2020 auslaufenden Maßnahmenverpflichtungen kann natürlich auch keine Öpul-Prämie im Jahr 2021 gewährt werden. Die Verlängerung von Öpul-Maßnahmen im Herbst 2020 für 2021 ist Voraussetzung für eine Teilnahme im zweiten Verlängerungsjahr 2022.
Einladung zu Termin
Alle Öpul-Teilnehmer wurden von der Agrarmarkt Austria angeschrieben und haben für die Herbstantragserfassung einen Termin in der Bezirkskammer erhalten. Es wird dringlich ersucht den Erfassungstermin in der Bezirkskammer wahrzunehmen. Antragsteller, die den Mehrfachantrag-Flächen 2020 selbsttätig erfasst haben, erhalten keinen Erfassungstermin in der Bezirkskammer. Sollte Unterstützung erwünscht werden ist eine Kontaktaufnahme mit der Bezirkskammer notwendig.
Gleiche Kriterien
Für verlängerte Maßnahmen gelten auch 2021 die Förderungsvoraussetzungen unverändert. Die Toleranzen für Öpul-Flächenabgänge gelten unverändert. Es gibt keine zusätzlichen Toleranzen für Flächenabgänge oder den Grünlandumbruch (relevant bei Teilnahme an „umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung UBB“ oder „Biologische Wirtschaftsweise) und Flächenzugänge werden erst wieder 2022 prämienfähig sein.
Weitere Inforamtionen im Video: bit.ly/3iTU207