Milchtransport-Zuschuss beantragen
Auf Initiative von Landesrat Seitinger und der Landwirtschaftskammer Steiermark stellt die Landesregierung für den Eigentransport der Milch auch für das Jahr 2023 erfreulicherweise wieder 250.000 Euro zur Verfügung. Viele milchliefernde Betriebe müssen ganzjährig oder in den Wintermonaten im zweitägigen Intervall die Milch zu einer Sammelstelle oder direkt in die Molkerei bringen. Der Infrastrukturbeitrag soll mithelfen, die Milchproduktion im Berggebiet abzusichern und zur Kulturlandschaftspflege beizutragen.
1) Wer kann einen Antrag stellen?
Antwort: Milchbetriebe mit dem Eigentransport zu einer Sammelstelle oder zur Molkerei können einen Antrag stellen. Auch die Milchproduktion auf einer Alm und der Transport ins Tal wird gefördert.
2) Wo gibt es Antragsformulare?
Alle Betriebe mit einem positiven Antrag des Jahres 2022 erhalten Mitte September automatisch ein Antragsformular per Post zugesendet. Neubetriebe erhalten ein Leerformular in der zuständigen Bezirkskammer.
3) Welche Daten sind bekannt zu geben?
Anzugeben ist die einfache Wegstrecke, welche vom Stallgebäude bis zur Milchsammelstelle oder zur Molkerei zurückgelegt wird. Außerdem ist der Zeitraum für den Milchtransport bekannt zu geben. Dieser kann ganzjährig oder auch nur in den Wintermonaten, etwa von November bis Ende März (fünf Monate), erforderlich sein. Wird in den Sommermonaten von einer Alm bis zum Hof, zur Sammelstelle oder zur Molkerei ein Transport vorgenommen, sind diese Monate ebenfalls anzugeben.
4) Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Berechnung erfolgt nach der zurückzulegenden Entfernung und der Häufigkeit des Milchtransports. Werden die zur Verfügung gestellten Mittel überschritten, werden die Beträge anteilig gekürzt. Es werden maximal 1.800 Euro und mindestens 200 Euro je nach Wegstrecke und Häufigkeit des Transports ausbezahlt. Für die Milchlieferung von einer Alm werden darüber hinaus zusätzlich 150 Euro je Monat gewährt.
5) Wann erfolgt die Auszahlung und bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Infrastrukturbeitrag soll nach Prüfung der Anträge Anfang Dezember ausbezahlt werden. Die ausgefüllten Antragsformulare müssen bis 16. Oktober an die Bezirkskammern übermittelt werden.
1) Wer kann einen Antrag stellen?
Antwort: Milchbetriebe mit dem Eigentransport zu einer Sammelstelle oder zur Molkerei können einen Antrag stellen. Auch die Milchproduktion auf einer Alm und der Transport ins Tal wird gefördert.
2) Wo gibt es Antragsformulare?
Alle Betriebe mit einem positiven Antrag des Jahres 2022 erhalten Mitte September automatisch ein Antragsformular per Post zugesendet. Neubetriebe erhalten ein Leerformular in der zuständigen Bezirkskammer.
3) Welche Daten sind bekannt zu geben?
Anzugeben ist die einfache Wegstrecke, welche vom Stallgebäude bis zur Milchsammelstelle oder zur Molkerei zurückgelegt wird. Außerdem ist der Zeitraum für den Milchtransport bekannt zu geben. Dieser kann ganzjährig oder auch nur in den Wintermonaten, etwa von November bis Ende März (fünf Monate), erforderlich sein. Wird in den Sommermonaten von einer Alm bis zum Hof, zur Sammelstelle oder zur Molkerei ein Transport vorgenommen, sind diese Monate ebenfalls anzugeben.
4) Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Berechnung erfolgt nach der zurückzulegenden Entfernung und der Häufigkeit des Milchtransports. Werden die zur Verfügung gestellten Mittel überschritten, werden die Beträge anteilig gekürzt. Es werden maximal 1.800 Euro und mindestens 200 Euro je nach Wegstrecke und Häufigkeit des Transports ausbezahlt. Für die Milchlieferung von einer Alm werden darüber hinaus zusätzlich 150 Euro je Monat gewährt.
5) Wann erfolgt die Auszahlung und bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Infrastrukturbeitrag soll nach Prüfung der Anträge Anfang Dezember ausbezahlt werden. Die ausgefüllten Antragsformulare müssen bis 16. Oktober an die Bezirkskammern übermittelt werden.