MFA 2024
Ausblick Antragsabwicklung
INVEKOS – MFA 2024 startet bereits mit November!
Der Mehrfachantrag (MFA) 2024 wird wie im Vorjahr von der AMA über www.eama.at bereits am 2. November 2023 online zur Antragstellung zur Verfügung stehen. Die Antragsfrist ist spätestens der 15. April 2024 – es gibt keine Nachfrist!
Achtung: Es wird von der AMA kein Papiervordruck zugesendet. Bitte bereiten Sie sich daher mit den Antragsunterlagen des vergangenen Antrages (MFA 2023) für die Antragstellung vor.
Das Absenden des Mehrfachantrages ist seit vorigem Jahr nur mittels Handy-Signatur möglich. Falls Sie noch keine gültige Handy-Signatur besitzen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Freischaltung durch die Landwirtschaftskammer, welche noch bis Anfang Dezember dieses Jahres von uns vorgenommen werden kann. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin! Sie können eine Freischaltung der Handysignatur aber auch in Ihrer Gemeinde, soweit diese eine passausstellende Stelle ist, vornehmen. Vorbereitungsarbeiten zum Mehrfachantrag, wie zum Beispiel das Digitalisieren von Schlägen/Feldstücken etc. können weiterhin mittels PIN-Code direkt auf www.eama.at durchgeführt werden.
Neue ÖPUL-Maßnahmen noch heuer beantragen!
Sollten Sie ab dem kommenden Jahr im Österreichischen Umweltprogramm (ÖPUL) bei einer Maßnahme teilnehmen wollen, müssen diese neuen Maßnahmen noch im November oder Dezember beantragt werden, da die Laufzeit mit 1. Jänner des kommenden Jahres beginnt. Bitte in diesen Fällen bei der Bezirkskammer einen Termin vereinbaren!
Bei der Beantragung ist einzubringen:
Termine werden versendet
Betriebe, welche den letzten Mehrfachantrag über die Bezirkskammer eingebracht haben, erhalten von November 2023 bis April 2024 gestaffelt einen Termin, damit bis Mitte April alle Anträge der Reihe nach abgearbeitet werden können. Betriebe, die den Antrag bisher selbsttätig gestellt haben oder seit dem MFA 2023 einen Betrieb neu gegründet haben und unsere Unterstützung wünschen, werden gebeten, rechtzeitig einen Abgabetermin zu vereinbaren.
Weitere INVEKOS-Informationen
Meldeerfordernisse bei einem Almabtrieb
Aufgrund des bereits fortgeschrittenen Almsommers werden die gealpten Tiere zur Gänze oder zumindest teilweise wieder von der Alm abgetrieben. Für die abgetriebenen Rinder, Schafe und Ziegen ist es wesentlich, dass der tatsächliche Abtriebstag aktiv gemeldet werden muss. Das heißt, auch wenn das voraussichtliche Abtriebsdatum eingehalten werden kann, muss es jedenfalls bestätigt werden.
Rinder – Abtriebsdatum im RinderNet melden!
Die Abtriebsmeldung für Rinder ist unbedingt innerhalb der 14-tägigen Meldefrist im RinderNet der AMA unter der Almbetriebsnummer vom Almbewirtschafter vorzunehmen. Es ist das einzelne Tier oder die gesamte Herde auszuwählen. Bei mehreren Auftreibern auf eine Alm können unter Auswahl der Betriebsnummer des Auftreibers die einzelnen abgetriebenen Tiere oder die gesamte Herde ausgewählt werden. Unter „Abtrieb für gewählte Rinder bearbeiten/bestätigen“ ist das tatsächliche Abtriebsdatum anzugeben. Die Meldung ist abschließend noch abzusenden.
Abtrieb von Schafen und Ziegen in der Almauftriebsliste melden!
Auch bei den Schafen und Ziegen muss das tatsächliche Abtriebsdatum zum Zeitpunkt des Almabtriebes nochmals bestätigt oder gegebenenfalls geändert werden. Diese Abtriebsmeldung erfolgt in der Almauftriebsliste und ist innerhalb von sieben Tagen vorzunehmen! Zu beachten sind auch die Meldeerfordernisse von Schafen und Ziegen, wenn für die gealpten Tiere an der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl-Weide“ teilgenommen wird. Da die Tiere nun wieder auf den Heimbetrieb zurückkehren, sind sie bei der Maßnahme „Tierwohl-Weide“ wieder anzumelden!
Kann eine Alm-/Weidemeldung nicht eigenständig vorgenommen werden, wird von der zuständigen Bezirkskammer eine Unterstützung angeboten.
Aktuelle Hinweise
Der Mehrfachantrag (MFA) 2024 wird wie im Vorjahr von der AMA über www.eama.at bereits am 2. November 2023 online zur Antragstellung zur Verfügung stehen. Die Antragsfrist ist spätestens der 15. April 2024 – es gibt keine Nachfrist!
Achtung: Es wird von der AMA kein Papiervordruck zugesendet. Bitte bereiten Sie sich daher mit den Antragsunterlagen des vergangenen Antrages (MFA 2023) für die Antragstellung vor.
Das Absenden des Mehrfachantrages ist seit vorigem Jahr nur mittels Handy-Signatur möglich. Falls Sie noch keine gültige Handy-Signatur besitzen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Freischaltung durch die Landwirtschaftskammer, welche noch bis Anfang Dezember dieses Jahres von uns vorgenommen werden kann. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin! Sie können eine Freischaltung der Handysignatur aber auch in Ihrer Gemeinde, soweit diese eine passausstellende Stelle ist, vornehmen. Vorbereitungsarbeiten zum Mehrfachantrag, wie zum Beispiel das Digitalisieren von Schlägen/Feldstücken etc. können weiterhin mittels PIN-Code direkt auf www.eama.at durchgeführt werden.
Neue ÖPUL-Maßnahmen noch heuer beantragen!
Sollten Sie ab dem kommenden Jahr im Österreichischen Umweltprogramm (ÖPUL) bei einer Maßnahme teilnehmen wollen, müssen diese neuen Maßnahmen noch im November oder Dezember beantragt werden, da die Laufzeit mit 1. Jänner des kommenden Jahres beginnt. Bitte in diesen Fällen bei der Bezirkskammer einen Termin vereinbaren!
Bei der Beantragung ist einzubringen:
- Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
- Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
- Tierliste
- Beilage für „Tierwohl – Weide“
- Tierbeantragung für „Gefährdete Nutztierrassen“
Termine werden versendet
Betriebe, welche den letzten Mehrfachantrag über die Bezirkskammer eingebracht haben, erhalten von November 2023 bis April 2024 gestaffelt einen Termin, damit bis Mitte April alle Anträge der Reihe nach abgearbeitet werden können. Betriebe, die den Antrag bisher selbsttätig gestellt haben oder seit dem MFA 2023 einen Betrieb neu gegründet haben und unsere Unterstützung wünschen, werden gebeten, rechtzeitig einen Abgabetermin zu vereinbaren.
Weitere INVEKOS-Informationen
Meldeerfordernisse bei einem Almabtrieb
Aufgrund des bereits fortgeschrittenen Almsommers werden die gealpten Tiere zur Gänze oder zumindest teilweise wieder von der Alm abgetrieben. Für die abgetriebenen Rinder, Schafe und Ziegen ist es wesentlich, dass der tatsächliche Abtriebstag aktiv gemeldet werden muss. Das heißt, auch wenn das voraussichtliche Abtriebsdatum eingehalten werden kann, muss es jedenfalls bestätigt werden.
Rinder – Abtriebsdatum im RinderNet melden!
Die Abtriebsmeldung für Rinder ist unbedingt innerhalb der 14-tägigen Meldefrist im RinderNet der AMA unter der Almbetriebsnummer vom Almbewirtschafter vorzunehmen. Es ist das einzelne Tier oder die gesamte Herde auszuwählen. Bei mehreren Auftreibern auf eine Alm können unter Auswahl der Betriebsnummer des Auftreibers die einzelnen abgetriebenen Tiere oder die gesamte Herde ausgewählt werden. Unter „Abtrieb für gewählte Rinder bearbeiten/bestätigen“ ist das tatsächliche Abtriebsdatum anzugeben. Die Meldung ist abschließend noch abzusenden.
Abtrieb von Schafen und Ziegen in der Almauftriebsliste melden!
Auch bei den Schafen und Ziegen muss das tatsächliche Abtriebsdatum zum Zeitpunkt des Almabtriebes nochmals bestätigt oder gegebenenfalls geändert werden. Diese Abtriebsmeldung erfolgt in der Almauftriebsliste und ist innerhalb von sieben Tagen vorzunehmen! Zu beachten sind auch die Meldeerfordernisse von Schafen und Ziegen, wenn für die gealpten Tiere an der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl-Weide“ teilgenommen wird. Da die Tiere nun wieder auf den Heimbetrieb zurückkehren, sind sie bei der Maßnahme „Tierwohl-Weide“ wieder anzumelden!
Kann eine Alm-/Weidemeldung nicht eigenständig vorgenommen werden, wird von der zuständigen Bezirkskammer eine Unterstützung angeboten.
Aktuelle Hinweise
- Ein Nachtrag oder eine Korrektur der Angaben für bodennah ausgebrachte bzw. separierte Güllemenge ist bis 30. November 2023 möglich
- Nicht landwirtschaftliche Nutzung vor dem 31. Dezember
- ÖPUL-Flächenabgang vor Jahresende: Da sich die jährliche Verpflichtungsdauer über das gesamte Kalenderjahr erstreckt, muss z.B. bei Verpachtung einer ÖPUL-Fläche vor Jahresende diese mit „OP“ = Ohne Prämie durch Korrektur des Mehrfachantrags codiert werden. Das heißt, es wird für die abgehende Fläche für dieses Antragsjahr keine ÖPUL-Prämie gewährt.
- Das „TOP UP Junglandwirte“ spätestens mit dem Mehrfachantrag, der auf die Übernahme folgt, erstmalig beantragt werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf diese Förderung.
- Es wird dringend empfohlen, getätigte Kulturmaßnahmen (z.B. zur Ackerstatuserhaltung, …) und Flächenabgänge (z.B. durch Verpachtung, Verkauf …) gut zu dokumentieren (z.B. Belege, Fotos, Verträge …), damit im Bedarfsfall notwendige Nachweise erbracht werden können.
- Aktuelle Stammdaten, besonders Handynummer und Emailadresse helfen uns, Sie rasch über wichtige Themen und Neuigkeiten zu informieren. Änderungen können jederzeit bei uns gemeldet werden.
- Führen Sie notwendige Aufzeichnungen (z.B. Stickstoffbilanz, Weidetagebuch, Begrünung Immergrün, Bodennahe Gülleausbringung, …) durch und bewahren Sie förderrelevante Unterlagen (z.B. Saatgutbelege, …) sicher und den Vorgaben entsprechend auf.