Mehrfachantrag: Änderung melden
Witterungsbedingt wird vermehrt auf andere Kulturen umgesattelt, vor allem nach nicht aufgelaufenen Kürbisbeständen. Es gilt Folgendes:
- Der Nachanbau der gleichen Kultur wie Kürbis nach Kürbis erfordert keine Korrektur.
- Die Änderung einer Schlagnutzung bei Nachbau einer anderen, nicht beantragten Kultur erfordert eine zeitnahe Korrektur der Feldstücksliste.
- Bis spätestens 15. Juli 2023 sind Änderungen der Schlagnutzungsart im Mehrfachantrag 2023 möglich und prämienfähig, sofern der Antragsteller noch nicht auf einen Verstoß hingewiesen wurde oder eine Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb angekündigt wurde oder eine Vor-Ort-Kontrolle einen Verstoß festgestellt hat. Eine Nachbeantragung von Codes, die mit einer Prämienausweitung verbunden sind, ist jedoch nicht möglich.
- Verspäteter Anbau: Biodiversitäts- oder Bracheflächen sind bis spätestens 15. Mai anzulegen. Dauerregen macht vielerorts Böden unbefahrbar. Witterungsbedingt verursachte geringfügige Fristüberschreitungen führen bei einer Vor-Ort-Kontrolle zu keiner Beanstandung, wenn die Umstände für die Verzögerung mit Fotos belegt werden können. Eine Meldung der verspäteten Aussaat ist nicht notwendig.