Gemäß EU-Tiertransportverordnung müssen Personen, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Pferde zu wirtschaftlichen Zwecken über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen. Für Landwirt:innen ist zur Erlangung des Befähigungsnachwe...
Gemäß EU-Tiertransportverordnung müssen Personen, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Pferde zu wirtschaftlichen Zwecken über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen. Für Landwirt:innen ist zur Erlangung des Befähigungsnachweises dieser Kurs mit anschließender Prüfung zu absolvieren. Danach kann der Befähigungsnachweis ausgestellt werden (für Nicht-Landwirt:innen kann von uns kein Befähigungsnachweis ausgestellt werden).
Zusatzinformation: Neben dem Befähigungsnachweis benötigt jeder Betrieb für Tiertransporte über 65 km eine "Zulassung als Transportunternehmer" (eine Person pro Betrieb, sinnvollerweise der/die Betriebsführer:in). Diese kann bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden und ist 5 Jahre gültig.