Lebensmittel: Studie über Wettbewerb veröffentlicht
Angesichts der in den Jahren 2022 und 2023 wiederkehrenden Beschwerden von Interessenvertretungen und Marktteilnehmern, dass es in der Lebensmittelbranche zu Ungereimtheiten komme, führte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im vergangenen Jahr eine umfassende Branchenuntersuchung zur wettbewerblichen Situation durch. Diese wurde Anfang November von der Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Natalie Harsdorf-Borsch, präsentiert.
Zu analysieren war zum Beispiel der große Abstand vom Nahrungsmittel-Verbraucherpreisindex zum Rest des Verbraucherpreisindex, der sich im Jahresverlauf 2022 um plus 6,7 Prozent deutlich dynamischer entwickelte. Für den Agrarbereich wurde deutlich gemacht, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht dafür verantwortlich gemacht werden können. De facto spiegeln sich etwa gestiegene Dünger- oder Dieselpreise und die durch geopolitische Entwicklungen getriebenen Agrarpreise sowie viele andere Faktoren teilweise in den gestiegenen Lebensmittelpreisen wieder. Selbstverständlich konnten auch von der BWB bei den im Fokus stehenden Bereichen Verarbeitung, Vermarktung und Handel keine „Erhöhungen der Handelsspannen unter dem Deckmantel der Inflation“ zwischen 2021 und Mitte 2023 festgestellt werden. Laut BWB-Bericht waren insbesondere die gestiegenen Energiepreise sowie internationale Lebensmittelkonzerne, welche in Österreich höhere Preise verlangen, für die Teuerung verantwortlich. Ferner auch die dynamischere Preisentwicklung bei Eigenmarken des Lebensmitteleinzelhandels.
„Wie“ sich der Handel seine relativ fixen Gewinnmargen und Kostensteigerungen sichert, hat die BWB in der Analyse aber sehr wohl eindeutig registriert. Harsdorf-Borsch spricht von mehr als einem Drittel der 1.500 befragten Lieferanten, welchen vom abnehmenden Einzelhandel mit Auslistungen gedroht wurde.
Zu analysieren war zum Beispiel der große Abstand vom Nahrungsmittel-Verbraucherpreisindex zum Rest des Verbraucherpreisindex, der sich im Jahresverlauf 2022 um plus 6,7 Prozent deutlich dynamischer entwickelte. Für den Agrarbereich wurde deutlich gemacht, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht dafür verantwortlich gemacht werden können. De facto spiegeln sich etwa gestiegene Dünger- oder Dieselpreise und die durch geopolitische Entwicklungen getriebenen Agrarpreise sowie viele andere Faktoren teilweise in den gestiegenen Lebensmittelpreisen wieder. Selbstverständlich konnten auch von der BWB bei den im Fokus stehenden Bereichen Verarbeitung, Vermarktung und Handel keine „Erhöhungen der Handelsspannen unter dem Deckmantel der Inflation“ zwischen 2021 und Mitte 2023 festgestellt werden. Laut BWB-Bericht waren insbesondere die gestiegenen Energiepreise sowie internationale Lebensmittelkonzerne, welche in Österreich höhere Preise verlangen, für die Teuerung verantwortlich. Ferner auch die dynamischere Preisentwicklung bei Eigenmarken des Lebensmitteleinzelhandels.
„Wie“ sich der Handel seine relativ fixen Gewinnmargen und Kostensteigerungen sichert, hat die BWB in der Analyse aber sehr wohl eindeutig registriert. Harsdorf-Borsch spricht von mehr als einem Drittel der 1.500 befragten Lieferanten, welchen vom abnehmenden Einzelhandel mit Auslistungen gedroht wurde.
Empfehlungen
Die BWB gab acht Empfehlungen aus. Zur Erhöhung der Preistransparenz sollten Preisvergleichsplattformen für Konsumenten umgesetzt, wie auch die Transparenz bei Lebensmitteln zur Vermeidung etwa von Mogelpackungen verbessert werden. Zur Vermeidung des Österreichaufschlags will man die EU-Ebene konsultieren.
Kernpunkt der Forderungen ist aber die Novellierung des Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetzes (FWBG). Damit soll sichergestellt werden, dass Verträge der Rechtsform bedürfen und Druckausübung auf die Liste verbotener Praktiken kommt. Das FWBG soll auch Marktuntersuchungen auf „vermutete Unlauterbarkeit“ zulassen.
Zudem soll es eine verbesserte kartellrechtliche Grundlage zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Maßnahmen aufgrund von Branchenuntersuchungen geben. Für die Branchenanalyse wurden rund 700 Handelsunternehmen und über 1.500 Lieferanten befragt. Daten der Marktforschung flossen ebenso ein wie tägliche Preisdaten.
Kernpunkt der Forderungen ist aber die Novellierung des Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetzes (FWBG). Damit soll sichergestellt werden, dass Verträge der Rechtsform bedürfen und Druckausübung auf die Liste verbotener Praktiken kommt. Das FWBG soll auch Marktuntersuchungen auf „vermutete Unlauterbarkeit“ zulassen.
Zudem soll es eine verbesserte kartellrechtliche Grundlage zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Maßnahmen aufgrund von Branchenuntersuchungen geben. Für die Branchenanalyse wurden rund 700 Handelsunternehmen und über 1.500 Lieferanten befragt. Daten der Marktforschung flossen ebenso ein wie tägliche Preisdaten.
Unfaire Praktiken melden
Nun liegen die Fakten auf dem Tisch. Was wir seit Beginn der Teuerung bei den Lebensmitteln ständig gesagt haben, wird jetzt von offizieller Seite bestätigt. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat in ihrer Branchenuntersuchung eindeutig festgestellt, dass die heimischen Bäuerinnen und Bauern für die steigenden Preise im Lebensmittelregal nicht verantwortlich gemacht werden können und keine Schuld an der Teuerung tragen.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat aber auch herausgefunden, dass durch die hohe Handelsmacht einiger weniger Konzerne – 91 Prozent des Marktes ist in der Hand von nur vier Handelsketten – ein enormer Druck auf den Lieferanten lastet. Dieses Ungleichgewicht führt zu harten Preisverhandlungen, drohenden Auslistungen oder aufgezwungenen Vertragsbedingungen. Vier von zehn Lieferanten haben angegeben, von mindestens einer derart unfairen Handelspraxis betroffen zu sein. Einem Drittel wurde vom Lebensmittelhandel mit Auslistung gedroht, falls Preis- und Konditionsforderungen nicht akzeptiert würden. Dieses Ausmaß ist mehr als besorgniserregend und zeigt, dass rasch Konsequenzen zu ziehen sind, indem das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) verschärft werden muss und Druckausübung verboten wird.
Wir sollten uns aber auch nicht davor scheuen, unfaire Handelspraktiken dem vor einem Jahr vom Landwirtschaftsministerium eingerichteten Fairness-Büro zu melden. Dieses bietet Bäuerinnen und Bauern sowie Lebensmittelverarbeitern anonyme und kostenlose Hilfe, wenn sie von unfairen Handelspraktiken betroffen sind. Die Juristen des Fairness-Büros helfen vertraulich, um Fairness in der Lebensmittelkette zu steigern.
Kritisch sehe ich die von der Bundeswettbewerbsbehörde empfohlenen Preisvergleichsplattformen. Dazu habe ich einen klaren Standpunkt: Wenn Preisvergleiche angestellt werden, dann sind regionale, qualitätsorientierte Kriterien heranzuziehen, Standards auf Augenhöhe zu vergleichen. Als Bauernvertretung werden wir uns dafür mit aller Kraft stark machen.
Franz Titschenbacher: Präsident Landwirtschaftskammer Steiermark
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat aber auch herausgefunden, dass durch die hohe Handelsmacht einiger weniger Konzerne – 91 Prozent des Marktes ist in der Hand von nur vier Handelsketten – ein enormer Druck auf den Lieferanten lastet. Dieses Ungleichgewicht führt zu harten Preisverhandlungen, drohenden Auslistungen oder aufgezwungenen Vertragsbedingungen. Vier von zehn Lieferanten haben angegeben, von mindestens einer derart unfairen Handelspraxis betroffen zu sein. Einem Drittel wurde vom Lebensmittelhandel mit Auslistung gedroht, falls Preis- und Konditionsforderungen nicht akzeptiert würden. Dieses Ausmaß ist mehr als besorgniserregend und zeigt, dass rasch Konsequenzen zu ziehen sind, indem das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) verschärft werden muss und Druckausübung verboten wird.
Wir sollten uns aber auch nicht davor scheuen, unfaire Handelspraktiken dem vor einem Jahr vom Landwirtschaftsministerium eingerichteten Fairness-Büro zu melden. Dieses bietet Bäuerinnen und Bauern sowie Lebensmittelverarbeitern anonyme und kostenlose Hilfe, wenn sie von unfairen Handelspraktiken betroffen sind. Die Juristen des Fairness-Büros helfen vertraulich, um Fairness in der Lebensmittelkette zu steigern.
Kritisch sehe ich die von der Bundeswettbewerbsbehörde empfohlenen Preisvergleichsplattformen. Dazu habe ich einen klaren Standpunkt: Wenn Preisvergleiche angestellt werden, dann sind regionale, qualitätsorientierte Kriterien heranzuziehen, Standards auf Augenhöhe zu vergleichen. Als Bauernvertretung werden wir uns dafür mit aller Kraft stark machen.
Franz Titschenbacher: Präsident Landwirtschaftskammer Steiermark