Leadership beim Klimaschutz
Teuerung: zahlreiche Entlastungen
Ein Bündel an Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Abfederung der Teuerung geschnürt. Teils sind die Entlastungen schon wirksam, teils sind sie in der Zielgeraden. Sie bieten Unterstützung, entscheidend aber sind immer die erzielbaren Produktpreise.
Teuerungsausgleich
Auszahlung im Dezember. Dieser wird automatisiert auf Grundlage eines fristgerecht eingereichten Mehrfachantrages-Flächen 2022 abgewickelt. Eine Antragstellung war dafür nicht notwendig. Insgesamt stehen dafür 110 Millionen Euro zur Verfügung, wobei 80 Millionen Euro über die beantragten Flächen und 30 Millionen Euro auf Grundlage der beantragten Großvieheinheiten (14 Euro je GVE) ausbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt am 21. Dezember 2022 gleichzeitig mit den Ausgleichszahlungen und Leistungsabgeltungen. Beträge unter 50 Euro werden nicht ausbezahlt (Seite 4). Beispiel. Ein Betrieb mit zehn Hektar Acker, drei Hektar Feldfutter, fünf Hektar Mähwiesen mit zwei und mehr Nutzung, einem Hektar Weingarten und einem Hektar Intensivobstgarten, fünf Hektar Wald und zehn GVE erhält 842,75 Euro. Die Hektarsätze betragen für: Acker 29,3 Euro, Feldfutter 16,8 Euro, Mähwiesen 38,6 Euro, Weingärten 82,5 Euro, Intensivobst 82,5 Euro, Wald 0,27 Euro und pro GVE 14 Euro.
Stromkostenzuschuss Landwirtschaft
Auszahlung voraussichtlich im Frühjahr 2023. Ein diesbezügliches Abgeltungsmodell wird derzeit vom Landwirtschaftsministerium ausgearbeitet. Geplant ist ein zweistufiges Modell: die erste Stufe wird ein Pauschalmodell mit Flächen- und Tierbezug sein. Dieser Zuschuss nach pauschaliertem Verbrauch wird automatisiert auf Basis des Mehrfachantrages Flächen 2022 berechnet. Darauf aufbauend können energieintensivere Betriebe einen zusätzlichen Zuschuss erhalten. Für die Stufe zwei, der Abgeltung nach dem tatsächlichen Verbrauch, ist ein eigenes Antragsverfahren notwendig. Insgesamt stehen österreichweit 120 Millionen Euro zur Verfügung. Wir informieren umgehend bei Vorliegen der Details. Die Auszahlung von Stufe eins wird für Frühjahr 2023 erwartet.
Temporäre Agrardiesel-Rückvergütung
Bis Jahresende 2022 über MFA-Korrektur beantragen. Diese Maßnahme ist bis Jahresende 2022 im Rahmen einer Korrektur zum Mehrfachantrag 2022 (MFA) zu beantragen. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden aus dem MFA-Flächen übernommen, die bewirtschaftete Waldfläche ist zu ergänzen. Insgesamt stehen bundesweit 30 Millionen Euro zur Verfügung, wobei je Liter sieben Cent vergütet werden. Die Berechnung erfolgt nach pauschalen Verbrauchssätzen je Hektar, wobei zum Beispiel je Hektar Ackerland 128 Liter (= 8,96 Euro), je Hektar Grünland (mindestens zwei Nutzungen) 169 Liter (= 11,83 Euro) und für Wein- sowie Obstgärten 362 Liter je Hektar (= 25,34 Euro) berücksichtigt werden. Beträge unter 50 Euro werden nicht ausbezahlt. Beispiel. Ein Betrieb mit zehn Hektar Acker, drei Hektar Feldfutter, fünf Hektar Mähwiesen (mindestens zwei Nutzungen), einem Hektar Weingarten, einem Hektar Intensivobst und fünf Hektar Wald bekommt 219,87 Euro rückvergütet.
Rückvergütung CO2-Bepreisung
Mit Mehrfachantrag-Flächen beantragen. Diese Vergütung ist für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehen und muss im Rahmen des Mehrfachantrages-Flächen (MFA) beantragt werden, wobei für die Beantragung 2022 eine Korrektur zum MFA-Flächen 2022 erforderlich ist. Die Rückvergütung wird auf Basis der land- und forstwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen gewährt. Der Pauschalbetrag errechnet sich aus der bewirtschafteten Fläche, für die je nach Nutzungsart ein Dieselverbrauch je Hektar unterstellt wird. So werden für Ackerflächen beispielsweise 110 Liter je Hektar, je Hektar Grünland (mindestens zwei Nutzungen) 145 Liter und für Wein- sowie Obstgärten 310 Liter je Hektar berücksichtigt. Die Vergütung je Liter Diesel steigt mit der Steuerlast und beträgt 2022 2,25 Cent, 2023 10,5 Cent, 2024 13,5 Cent und 2025 16,5 Cent je Liter.
Soziales: Außerordentliche Gutschrift zur Teuerungsabfederung
Gutschrift im Oktober. Gestaffelt nach Beitragsgrundlagen wurde diese Gutschrift einmalig zur Entlastung gutgeschrieben. Die Versicherten wurden bei der Beitragsvorschreibung im Oktober 2022 – mit einem entsprechenden Erklärungstext – informiert. Die Höhe der Entlastung ist vergleichbar mit jener unselbständig Beschäftigter, die ebenfalls gestaffelt ist. Die Staffelung der Gutschrift beginnt mit einer Beitragsgrundlage von 566 Euro mit einer Entlastung von 160 Euro. Bei Beitragsgrundlagen zwischen 1.200 und 2.100 Euro beträgt die Gutschrift 500 Euro. Bis 2.900 Euro Beitragsgrundlage sinkt die Entlastung auf 100 Euro ab. Stichtag für die Ermittlung der anspruchsberechtigten Personen und der Beitragsgrundlage war der 31. Mai 2022. Im Zuge der ökosozialen Steuerreform erfolgt eine jährlich wiederkehrende gestaffelte Gutschrift (jeweils zweites Quartal) von Krankenversicherungsbeiträgen für Bäuerinnen und Bauern, deren Beitragsgrundlage 2.900 Euro nicht übersteigt. Diese beträgt bei alleiniger Betriebsführung mit einem Einheitswert von 8.000 Euro 310 Euro jährlich, bei einem Einheitswert 14.000 Euro 60 Euro jährlich.
Weitere Abfederungen
Direktleistungen. Vom Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung profitieren auch die Bauernfamilien: Klimabonus (Erwachsene 500 Euro, Kinder: 250 Euro); bäuerliche Mindestpensionisten (300 Euro) Seite 4; Einmalzahlung Familienbeihilfe (August: 180 Euro); Erhöhter Familienbonus und erhöhter Kindermehrbetrag für Pauschalierte, Inflationsanpassung von Sozialleistungen.
Steuerbereich. Im Zuge des Anti-Teuerungspaketes wurden die Pauschalierungsgrenzen ab 2023 auf 600.000 Euro angehoben. Die Einnahmengrenze für Nebentätigkeiten wurde auf 45.000 erhöht. Wertvoll für Nebenerwerbsbauern ist die Abschaffung der kalten Progression (Seite 6).
Teuerungsausgleich
Auszahlung im Dezember. Dieser wird automatisiert auf Grundlage eines fristgerecht eingereichten Mehrfachantrages-Flächen 2022 abgewickelt. Eine Antragstellung war dafür nicht notwendig. Insgesamt stehen dafür 110 Millionen Euro zur Verfügung, wobei 80 Millionen Euro über die beantragten Flächen und 30 Millionen Euro auf Grundlage der beantragten Großvieheinheiten (14 Euro je GVE) ausbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt am 21. Dezember 2022 gleichzeitig mit den Ausgleichszahlungen und Leistungsabgeltungen. Beträge unter 50 Euro werden nicht ausbezahlt (Seite 4). Beispiel. Ein Betrieb mit zehn Hektar Acker, drei Hektar Feldfutter, fünf Hektar Mähwiesen mit zwei und mehr Nutzung, einem Hektar Weingarten und einem Hektar Intensivobstgarten, fünf Hektar Wald und zehn GVE erhält 842,75 Euro. Die Hektarsätze betragen für: Acker 29,3 Euro, Feldfutter 16,8 Euro, Mähwiesen 38,6 Euro, Weingärten 82,5 Euro, Intensivobst 82,5 Euro, Wald 0,27 Euro und pro GVE 14 Euro.
Stromkostenzuschuss Landwirtschaft
Auszahlung voraussichtlich im Frühjahr 2023. Ein diesbezügliches Abgeltungsmodell wird derzeit vom Landwirtschaftsministerium ausgearbeitet. Geplant ist ein zweistufiges Modell: die erste Stufe wird ein Pauschalmodell mit Flächen- und Tierbezug sein. Dieser Zuschuss nach pauschaliertem Verbrauch wird automatisiert auf Basis des Mehrfachantrages Flächen 2022 berechnet. Darauf aufbauend können energieintensivere Betriebe einen zusätzlichen Zuschuss erhalten. Für die Stufe zwei, der Abgeltung nach dem tatsächlichen Verbrauch, ist ein eigenes Antragsverfahren notwendig. Insgesamt stehen österreichweit 120 Millionen Euro zur Verfügung. Wir informieren umgehend bei Vorliegen der Details. Die Auszahlung von Stufe eins wird für Frühjahr 2023 erwartet.
Temporäre Agrardiesel-Rückvergütung
Bis Jahresende 2022 über MFA-Korrektur beantragen. Diese Maßnahme ist bis Jahresende 2022 im Rahmen einer Korrektur zum Mehrfachantrag 2022 (MFA) zu beantragen. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden aus dem MFA-Flächen übernommen, die bewirtschaftete Waldfläche ist zu ergänzen. Insgesamt stehen bundesweit 30 Millionen Euro zur Verfügung, wobei je Liter sieben Cent vergütet werden. Die Berechnung erfolgt nach pauschalen Verbrauchssätzen je Hektar, wobei zum Beispiel je Hektar Ackerland 128 Liter (= 8,96 Euro), je Hektar Grünland (mindestens zwei Nutzungen) 169 Liter (= 11,83 Euro) und für Wein- sowie Obstgärten 362 Liter je Hektar (= 25,34 Euro) berücksichtigt werden. Beträge unter 50 Euro werden nicht ausbezahlt. Beispiel. Ein Betrieb mit zehn Hektar Acker, drei Hektar Feldfutter, fünf Hektar Mähwiesen (mindestens zwei Nutzungen), einem Hektar Weingarten, einem Hektar Intensivobst und fünf Hektar Wald bekommt 219,87 Euro rückvergütet.
Rückvergütung CO2-Bepreisung
Mit Mehrfachantrag-Flächen beantragen. Diese Vergütung ist für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehen und muss im Rahmen des Mehrfachantrages-Flächen (MFA) beantragt werden, wobei für die Beantragung 2022 eine Korrektur zum MFA-Flächen 2022 erforderlich ist. Die Rückvergütung wird auf Basis der land- und forstwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen gewährt. Der Pauschalbetrag errechnet sich aus der bewirtschafteten Fläche, für die je nach Nutzungsart ein Dieselverbrauch je Hektar unterstellt wird. So werden für Ackerflächen beispielsweise 110 Liter je Hektar, je Hektar Grünland (mindestens zwei Nutzungen) 145 Liter und für Wein- sowie Obstgärten 310 Liter je Hektar berücksichtigt. Die Vergütung je Liter Diesel steigt mit der Steuerlast und beträgt 2022 2,25 Cent, 2023 10,5 Cent, 2024 13,5 Cent und 2025 16,5 Cent je Liter.
Soziales: Außerordentliche Gutschrift zur Teuerungsabfederung
Gutschrift im Oktober. Gestaffelt nach Beitragsgrundlagen wurde diese Gutschrift einmalig zur Entlastung gutgeschrieben. Die Versicherten wurden bei der Beitragsvorschreibung im Oktober 2022 – mit einem entsprechenden Erklärungstext – informiert. Die Höhe der Entlastung ist vergleichbar mit jener unselbständig Beschäftigter, die ebenfalls gestaffelt ist. Die Staffelung der Gutschrift beginnt mit einer Beitragsgrundlage von 566 Euro mit einer Entlastung von 160 Euro. Bei Beitragsgrundlagen zwischen 1.200 und 2.100 Euro beträgt die Gutschrift 500 Euro. Bis 2.900 Euro Beitragsgrundlage sinkt die Entlastung auf 100 Euro ab. Stichtag für die Ermittlung der anspruchsberechtigten Personen und der Beitragsgrundlage war der 31. Mai 2022. Im Zuge der ökosozialen Steuerreform erfolgt eine jährlich wiederkehrende gestaffelte Gutschrift (jeweils zweites Quartal) von Krankenversicherungsbeiträgen für Bäuerinnen und Bauern, deren Beitragsgrundlage 2.900 Euro nicht übersteigt. Diese beträgt bei alleiniger Betriebsführung mit einem Einheitswert von 8.000 Euro 310 Euro jährlich, bei einem Einheitswert 14.000 Euro 60 Euro jährlich.
Weitere Abfederungen
Direktleistungen. Vom Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung profitieren auch die Bauernfamilien: Klimabonus (Erwachsene 500 Euro, Kinder: 250 Euro); bäuerliche Mindestpensionisten (300 Euro) Seite 4; Einmalzahlung Familienbeihilfe (August: 180 Euro); Erhöhter Familienbonus und erhöhter Kindermehrbetrag für Pauschalierte, Inflationsanpassung von Sozialleistungen.
Steuerbereich. Im Zuge des Anti-Teuerungspaketes wurden die Pauschalierungsgrenzen ab 2023 auf 600.000 Euro angehoben. Die Einnahmengrenze für Nebentätigkeiten wurde auf 45.000 erhöht. Wertvoll für Nebenerwerbsbauern ist die Abschaffung der kalten Progression (Seite 6).
Wir sprachen mit Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher über die Klimakrise, Energiefragen sowie über die Entlastungen für Betriebe.
Unzufriedenheit macht sich nach der Klimakonferenz breit. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse?
FRANZ TITSCHENBACHER: Ich schließe mich dem dramatischen Befund von UNO-Generalsekretär Antonio Guterres an: Die Ziele wurden verfehlt – der Patient liegt in der Notaufnahme. Es ist unfassbar, dass der erforderliche Ausstieg aus Öl, Gas und Kohle nicht vereinbart wurde. Damit spielt man mit der Zukunft der nächsten Generation.
Wenn schon Konferenzen die Klimakrise nicht bremsen können, wer wird Verantwortung übernehmen?
Um die Zukunft der Menschheit zu retten und den Klimawandel zu bremsen, ist jeder einzelne von uns aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen. Die großen Schäden in der Landwirtschaft im heurigen Jahr sind mehr als ein Fingerzeig dafür. Die heimische Landwirtschaft ist mit einem geringen Ausmaß von zehn Prozent Emittent. Allerdings ist dies auch aus dem Blickwinkel einer sicheren Lebensmittelversorgung zu sehen. Die heimischen Bäuerinnen und Bauern sind sehr verantwortungsbewusst, zeigen in der Klimakrise Leadership und sind Teil der Lösung.
Inwiefern?
Sie versorgen hunderttausende steirische Haushalte mit klimaneutraler Wärme und immer mehr Photovoltaikanlagen kommen auf die Dächer. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft werden aus agrarischen und forstlichen Reststoffen Strom erzeugt, Gülle und Mist als Dünger verwendet. Ganz zu schweigen von unserer nachhaltig geprägten Forstwirtschaft, den Aktivitäten der Humus- und Wasserschutzbauern und jenen, die ihr Höfe energieeffizient führen oder auf dem Weg sind, ohne fossile Energie auszukommen.
Die Wärmeliefergemeinschaften sind ja eine Erfolgsgeschichte. Inwieweit lässt sich dieses Model auf Stromlieferungen umlegen?
In Österreich haben wir bereits 2.400 Biomasseheizwerke und 135 KWK-Anlagen zur Stromerzeugung. Diese Betriebe beeindrucken durch eine Leistung von 39 Atomkraftwerken der Marke Zwentendorf. Es geht jetzt darum, die entsprechenden Rahmenbedingungen für Landwirte als Stromlieferanten zu schaffen. Mit der Verordnung zum erneuerbaren Ausbaugesetz wird es für Energiegenossenschaften bessere Möglichkeiten geben. Als Kammer werden wir bestmöglich unterstützen, damit die regionale Stromversorgung ausgebaut werden kann. Die Zukunft liegt in der regionalen und dezentralen Energieversorgung. Damit werden die Bäuerinnen und Bauern auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.
Viele Bauern, die Strom einspeisen wollen, klagen aber über zu leistungsarme Leitungen. Wie kann hier geholfen werden?
Diese Thematik ist mir voll bewusst. Agrarlandesrat Johann Seitinger und ich sind mit dieser Frage bereits an die Netzbetreiber herangetreten. In diesen Gesprächen wurde uns von der Energie Steiermark versichert – sie betreibt über die Energienetze Steiermark 62 Prozent der steirischen Stromnetze – in den nächsten zehn Jahren jährlich 150 Millionen Euro in den Netzausbau zu investieren, also insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Auch von den anderen Netzbetreibern in der Steiermark haben wir Signale, dass der Netzausbau vorangetrieben wird – das ist in der gesamten Steiermark dringend notwendig.
Welche Prämissen gelten beim Photovoltaik-Ausbau?
Wir haben eine klare Nutzungshierarchie, die heißt: Photovoltaik auf die Dächer, gefolgt von der Agrarphotovoltaik, bei der Flächen für die Lebensmittelproduktion und die Stromernte genutzt werden. Die fruchtbaren Ackerböden sollen allerdings der Lebensmittelproduktion vorbehalten werden. Die Standorte für die von der Landesregierung kürzlich beschlossenen etwas mehr als 900 Hektar an Photovoltaikflächen werden selbstverständlich noch geprüft. Im Sinne unserer klaren Positionierung gehe ich davon aus, dass dabei der Photovoltaikausbau mit Augenmaß weiterentwickelt wird.
Themenwechsel: Die Bundesregierung hat für die Land- und Forstwirtschaft einen Stromkostenzuschuss angekündigt. Wie weit ist man hier?
Die Verhandlungen sind in der Finalphase und wir erwarten in den nächsten Tagen einen Abschluss. Wichtig ist uns, dass alle Betriebe vom Stromkostenzuschuss profitieren. Gearbeitet wird an einem zweistufigen Modell: ein Pauschalmodell mit Flächen- und Tierbezug sowie darauf aufbauend für energieintensive Sparten ein Zuschuss nach tatsächlichem Verbrauch. Gearbeitet wird auch daran, dass die Unterstützung für die erste Stufe im Frühjahr 2023 ausbezahlt wird.
Die Bundesregierung hat für die Bevölkerung, aber auch für die Bäuerinnen und Bauern, eine Vielzahl an Entlastungen beschlossen. Welche sind für die Landwirtschaft besonders wichtig?
Die Bäuerinnen und Bauern sind durch die multiplen Krisen mit enormen Produktionskostensteigerungen aufgrund der extrem teuer gewordenen Energie und Betriebsmittel konfrontiert. Entscheidend dabei ist, dass betriebswirtschaftlich vertretbare, kostendeckende Preise erzielt werden können. Hier kommt es in erster Linie auf den Handel an, die Produkte auch fair zu bezahlen. Alle wichtigen Entlastungen vom Teuerungsausgleich über den geplanten Stromkostenzuschuss bis hin zu den Erleichterungen bei der Sozialversicherung sind für die Betriebe eine Akuthilfe in besonders herausfordernden Zeiten (links). Auch bei den Covid-Hilfen haben wir Bauern das absolute Bemühen der Bundes- und Landesregierung gespürt, die Produktion in einer schwierigen Zeit sicherzustellen. Nur eine Zahl dazu: Die AWS-Investitionsprämie haben österreichweit mehr als 60.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe beansprucht, 10.000 allein aus der Steiermark. Das ist ein starkes Zukunftssignal der steirischen Bäuerinnen und Bauern.
Interview: Rosemarie Wilhelm
FRANZ TITSCHENBACHER: Ich schließe mich dem dramatischen Befund von UNO-Generalsekretär Antonio Guterres an: Die Ziele wurden verfehlt – der Patient liegt in der Notaufnahme. Es ist unfassbar, dass der erforderliche Ausstieg aus Öl, Gas und Kohle nicht vereinbart wurde. Damit spielt man mit der Zukunft der nächsten Generation.
Wenn schon Konferenzen die Klimakrise nicht bremsen können, wer wird Verantwortung übernehmen?
Um die Zukunft der Menschheit zu retten und den Klimawandel zu bremsen, ist jeder einzelne von uns aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen. Die großen Schäden in der Landwirtschaft im heurigen Jahr sind mehr als ein Fingerzeig dafür. Die heimische Landwirtschaft ist mit einem geringen Ausmaß von zehn Prozent Emittent. Allerdings ist dies auch aus dem Blickwinkel einer sicheren Lebensmittelversorgung zu sehen. Die heimischen Bäuerinnen und Bauern sind sehr verantwortungsbewusst, zeigen in der Klimakrise Leadership und sind Teil der Lösung.
Inwiefern?
Sie versorgen hunderttausende steirische Haushalte mit klimaneutraler Wärme und immer mehr Photovoltaikanlagen kommen auf die Dächer. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft werden aus agrarischen und forstlichen Reststoffen Strom erzeugt, Gülle und Mist als Dünger verwendet. Ganz zu schweigen von unserer nachhaltig geprägten Forstwirtschaft, den Aktivitäten der Humus- und Wasserschutzbauern und jenen, die ihr Höfe energieeffizient führen oder auf dem Weg sind, ohne fossile Energie auszukommen.
Die Wärmeliefergemeinschaften sind ja eine Erfolgsgeschichte. Inwieweit lässt sich dieses Model auf Stromlieferungen umlegen?
In Österreich haben wir bereits 2.400 Biomasseheizwerke und 135 KWK-Anlagen zur Stromerzeugung. Diese Betriebe beeindrucken durch eine Leistung von 39 Atomkraftwerken der Marke Zwentendorf. Es geht jetzt darum, die entsprechenden Rahmenbedingungen für Landwirte als Stromlieferanten zu schaffen. Mit der Verordnung zum erneuerbaren Ausbaugesetz wird es für Energiegenossenschaften bessere Möglichkeiten geben. Als Kammer werden wir bestmöglich unterstützen, damit die regionale Stromversorgung ausgebaut werden kann. Die Zukunft liegt in der regionalen und dezentralen Energieversorgung. Damit werden die Bäuerinnen und Bauern auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.
Viele Bauern, die Strom einspeisen wollen, klagen aber über zu leistungsarme Leitungen. Wie kann hier geholfen werden?
Diese Thematik ist mir voll bewusst. Agrarlandesrat Johann Seitinger und ich sind mit dieser Frage bereits an die Netzbetreiber herangetreten. In diesen Gesprächen wurde uns von der Energie Steiermark versichert – sie betreibt über die Energienetze Steiermark 62 Prozent der steirischen Stromnetze – in den nächsten zehn Jahren jährlich 150 Millionen Euro in den Netzausbau zu investieren, also insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Auch von den anderen Netzbetreibern in der Steiermark haben wir Signale, dass der Netzausbau vorangetrieben wird – das ist in der gesamten Steiermark dringend notwendig.
Welche Prämissen gelten beim Photovoltaik-Ausbau?
Wir haben eine klare Nutzungshierarchie, die heißt: Photovoltaik auf die Dächer, gefolgt von der Agrarphotovoltaik, bei der Flächen für die Lebensmittelproduktion und die Stromernte genutzt werden. Die fruchtbaren Ackerböden sollen allerdings der Lebensmittelproduktion vorbehalten werden. Die Standorte für die von der Landesregierung kürzlich beschlossenen etwas mehr als 900 Hektar an Photovoltaikflächen werden selbstverständlich noch geprüft. Im Sinne unserer klaren Positionierung gehe ich davon aus, dass dabei der Photovoltaikausbau mit Augenmaß weiterentwickelt wird.
Themenwechsel: Die Bundesregierung hat für die Land- und Forstwirtschaft einen Stromkostenzuschuss angekündigt. Wie weit ist man hier?
Die Verhandlungen sind in der Finalphase und wir erwarten in den nächsten Tagen einen Abschluss. Wichtig ist uns, dass alle Betriebe vom Stromkostenzuschuss profitieren. Gearbeitet wird an einem zweistufigen Modell: ein Pauschalmodell mit Flächen- und Tierbezug sowie darauf aufbauend für energieintensive Sparten ein Zuschuss nach tatsächlichem Verbrauch. Gearbeitet wird auch daran, dass die Unterstützung für die erste Stufe im Frühjahr 2023 ausbezahlt wird.
Die Bundesregierung hat für die Bevölkerung, aber auch für die Bäuerinnen und Bauern, eine Vielzahl an Entlastungen beschlossen. Welche sind für die Landwirtschaft besonders wichtig?
Die Bäuerinnen und Bauern sind durch die multiplen Krisen mit enormen Produktionskostensteigerungen aufgrund der extrem teuer gewordenen Energie und Betriebsmittel konfrontiert. Entscheidend dabei ist, dass betriebswirtschaftlich vertretbare, kostendeckende Preise erzielt werden können. Hier kommt es in erster Linie auf den Handel an, die Produkte auch fair zu bezahlen. Alle wichtigen Entlastungen vom Teuerungsausgleich über den geplanten Stromkostenzuschuss bis hin zu den Erleichterungen bei der Sozialversicherung sind für die Betriebe eine Akuthilfe in besonders herausfordernden Zeiten (links). Auch bei den Covid-Hilfen haben wir Bauern das absolute Bemühen der Bundes- und Landesregierung gespürt, die Produktion in einer schwierigen Zeit sicherzustellen. Nur eine Zahl dazu: Die AWS-Investitionsprämie haben österreichweit mehr als 60.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe beansprucht, 10.000 allein aus der Steiermark. Das ist ein starkes Zukunftssignal der steirischen Bäuerinnen und Bauern.
Interview: Rosemarie Wilhelm
Zitat: Franz Titschenbacher, Präsident Landwirtschaftskammer Steiermark
Die Entlastungen der Bundesregierung sind eine sehr wichtige Akuthilfe. Entscheidend für uns Bauern sind vor allem die Produktpreise.
Entlastungsrechner
Wie sich Entlastungen auf Betrieb auswirken
Zur Abfederung der Teuerung gibt es zahlreiche Entlastungen wie den Teuerungsausgleich, die temporäre Agrardiesel-Rückvergütung, die C02-Rückvergütung oder den angekündigten Stromkostenzuschuss (Seite 2). Mit dem von der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer entwickelten Entlastungsrechner lassen sich die Auswirkungen auf den jeweiligen Betrieb schnell und unkompliziert ermitteln.
So geht es
Der Entlastungsrechner steht als Download zur Verfügung. Durch Eingabe der am Betrieb vorhandenen bewirtschafteten Fläche und der Großvieheinheiten (GVE) pro Tierart in eine Excel-Tabelle, können betriebsindividuell, einfach und schnell die Auszahlungsbeträge errechnet werden. Sobald die Rahmenbedingungen finalisiert sind, wird der Entlastungsrechner auch um den in Aussicht gestellten Stromkostenzuschuss für die Land- und Forstwirtschaft erweitert.
Zur Abfederung der Teuerung gibt es zahlreiche Entlastungen wie den Teuerungsausgleich, die temporäre Agrardiesel-Rückvergütung, die C02-Rückvergütung oder den angekündigten Stromkostenzuschuss (Seite 2). Mit dem von der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer entwickelten Entlastungsrechner lassen sich die Auswirkungen auf den jeweiligen Betrieb schnell und unkompliziert ermitteln.
So geht es
Der Entlastungsrechner steht als Download zur Verfügung. Durch Eingabe der am Betrieb vorhandenen bewirtschafteten Fläche und der Großvieheinheiten (GVE) pro Tierart in eine Excel-Tabelle, können betriebsindividuell, einfach und schnell die Auszahlungsbeträge errechnet werden. Sobald die Rahmenbedingungen finalisiert sind, wird der Entlastungsrechner auch um den in Aussicht gestellten Stromkostenzuschuss für die Land- und Forstwirtschaft erweitert.