Landesprämierung Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.
Zulassungskriterien
- Mitgliedsbetriebe der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. mit ihren Kürbiskernölen, hergestellt nach den gültigen Herkunftsschutz-Kriterien.
- Nur Steirische Kürbiskernöle in etikettierten 0,5 Liter Gebinden, mit handelsüblicher Bezeichnung und Banderole.
Die Banderolennummer muss der Betriebsnummer zuordenbar sein!
Für Handelsmarken muss ein eigener Teilnahmeschein ausgefüllt werden, diese Produkte dürfen nach erfolgreicher Prämierung den goldenen Aufkleber „Prämiertes Produkt“ verwenden. - Der teilnehmende Betrieb muss im Zuge der Prämierung eine Pestizidanalyse durchführen lassen. Davon ausgenommen sind Betriebe, die eine gültige Pestizidanalyse (Ernte 2023) für das eingereichte Kürbiskernöl vorweisen können. Die Untersuchung muss nach ÖNORM EN 15662 (Multiverfahren zur Bestimmung von Pestizidrückständen mit GC und LC) erfolgt sein.
Um die volle Erfüllung aller Qualitätskriterien erreichen zu können, ist es unbedingt notwendig, dass Ihre Probe mit Ausgießer in einem handelsüblichen Gebinde abgegeben wird und das Etikett den aktuell gültigen Etikettierungsvorschriften entspricht. Die volle Erfüllung aller Qualitätskriterien bei zwei aufeinanderfolgenden Prämierungen ist Voraussetzung für die Zulassung zu einer weiterführenden Verkostung, bei welcher die in Frage kommenden Betriebe für den Gault&Millau-Führer 2025 und das Kürbiskernöl-Championat 2024/2025 ermittelt werden.
Die Teilnahmekosten gliedern sich wie folgt:
- Laboruntersuchungskosten für Pestizide (ÖNORM EN 15662): 97 € gefördert (mit landwirtschaftlicher Betriebsnummer); 194 € ungefördert (nicht bäuerliche Betriebe)
- Mitgliedsbeitrag Projekt „Höherqualifizierung Steirisches Kürbiskernöl“: 70 €
- Teilnahmegebühr Landesprämierung: 50 €
Die Probenabgabe inklusive ausgefüllten Teilnahmeschein und evtl. vorhandener Pestizidanalyse hat persönlich im Büro der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. in Lebring, per Paketdienst oder bei einem der Kürbisbautage 2024 zu erfolgen.
Abgabezeitraum: Montag 08. Jänner bis Freitag 19. Jänner 2024 (12:00 Uhr)
Bitte beachten Sie unsere neue Adresse:
Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. Südbahnweg 7 8403 Lebring
Abgabezeitraum: Montag 08. Jänner bis Freitag 19. Jänner 2024 (12:00 Uhr)
Bitte beachten Sie unsere neue Adresse:
Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. Südbahnweg 7 8403 Lebring
Freiwillige Laboranalyse
PAK-Rückstände: 90 € gefördert (mit landwirtschaftlicher Betriebsnummer), 180 € ungefördert (nicht bäuerliche Betriebe). Bei Teilnahme muss eine zweite Probenflasche (0,25 l oder 0,5 l) für diese Untersuchung abgegeben werden. Die freiwillige PAK-Untersuchung hat keinen Einfluss auf die Landesprämierungsergebnisse.
Kontakt bei Fragen zur Landesprämierung
Projekt „Höherqualifizierung Steirisches Kürbiskernöl“, Herr Alois Eibler (alois.eibler@lk-stmk.at oder telefonisch unter 0664/6025969993)