Kuhurteil nach alter Rechtsgrundlage
Besserer Ausgang erwartet.
„Wir hätten uns einen besseren Ausgang des Kuhurteils erwartet, jedoch hat der Oberste Gerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Einzelfallentscheidung bestätigt“, sagt Präsident Franz Titschenbacher. Allerdings unterstreicht der Kammerpräsident, dass diese Urteilsbestätigung auf Grundlage der alten Rechtslage erfolgte – also bevor die Tierhalterhaftung im Allgemeinden Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) im Vorjahr novelliert wurde. Titschenbacher: „Der Unfall im Jahr 2014 war ein äußerst tragischer und sehr bedauernswerter Vorfall. Seitdem hat sich viel im rechtlichen Bereich der Tierhalterhaftung getan“.
1. Die Eigenverantwortung der Almbesucher wurde in den Vordergrund gerückt. In diesem Zusammenhang wurden auch die „Zehn Verhaltensregeln für Almbesucher“ festgelegt und den Freizeitnutzern auf der Alm über die Tourismusverbände und im Internet kommuniziert.
2. Außerdem wurden Hinweisschilder auf den Almen und Almparkplätzen angebracht, die auf das mögliche Gefahrenpotenzial von Mutterkühen und ihren Herden verweisen.
3. Darüber hinaus wurden Standards für die Tierhaltung auf den Almen festgelegt, um ein sicheres Nebeneinander von Weidevieh und Freizeitnutzern zu gewährleisten.
Restrisiko muss abgedeckt werden.
Trotz der rechtlichen Verbesserungen bleibt noch ein gewisses Restrisiko für den Tierhalter und Grundeigentümer, dass die Almbewirtschafter stark verunsichert. Die Almbauern haben auch nach dieser Einzelfallentscheidung Angst vor langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Deshalb fordert die Landwirtschaftskammer:
1. Prioritäre Haftung durch die „Weiß-grüne-Freizeitpolizze“ des Landes Steiermark
2. Höhere Versicherungsdeckungssummen bei dieser Polizze
3. Gänzliche Schad- und Klagloshaltung der Tierhalter und Grundeigentümer
1. Prioritäre Haftung durch die „Weiß-grüne-Freizeitpolizze“ des Landes Steiermark
2. Höhere Versicherungsdeckungssummen bei dieser Polizze
3. Gänzliche Schad- und Klagloshaltung der Tierhalter und Grundeigentümer
Genesis des Kuhurteils.
Im Jahr 2014 ist eine deutsche Urlauberin mit angeleintem Hund durch eine Mutterkuhherde attackiert worden und erlag ihren schweren Verletzungen. Daraufhin haben der Witwer und der Sohn auf Schadenersatz geklagt. Im Vorjahr hat das Innsbrucker Oberlandesgericht ein Teilverschulden von Wanderin und Tierhalter festgestellt. Dieses Urteil wurde nunmehr vom Obersten Gerichtshof bestätigt.