Irrläufer bei Öpul-Mitteilungen
Im ÖPUL werden mit jeder Berechnung
auch Vorjahre nachgerechnet,
was zu Nachzahlungen
oder Rückforderungen
führen kann. In den letzten
Tagen wurden ÖPUL-Mitteilungen
versandt, die für Aufregung
bei den betroffenen
Landwirten gesorgt haben.
Alle ÖPUL-Mitteilungen aus
vergangenen Jahren, die den
Passus „keine Änderung des
bisherigen Auszahlungsbetrages“
beinhalten, sind gegenstandslos
und folglich besteht
kein Handlungsbedarf. Der in
diesen Mitteilungen angeführte
Sachverhalt ist irrelevant.