Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 73-01
Die Investitionsförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung für die Periode 2023-2027 ist bereits seit einiger Zeit verfügbar. Förderanträge können weiterhin über die digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung von einer Investition in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung finden Sie im Fachartikel auf der rechten Seite.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über eama.at in der neuen digitalen Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria. Voraussetzung für die Anmeldung ist die ID Austria. Weitere Informationen zur Antragstellung stehen Ihnen in Form von Infovideos, Infofolder und Merkblätter zur Verfügung.
Wer kann die Investitionsförderung empfangen?
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
- Zusammenschlüsse von Bewirtschafter:innen
- Agrargemeinschaft
Förderungsvoraussetzungen:
- Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN): mind. 3 ha oder eigener Einheitswert oder Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert
- Nachweis der beruflichen Qualifikation (z.B. Facharbeiter, mind. 3-jährige Betriebsführung bei Antragstellung…)
- Verbesserung der Gesamtleistung und der Nachhaltigkeit des Betriebes: Wirtschaftlichkeitsrechnung (z.B. Betriebsplan und Projektbeurteilung, bei betriebsverbessernde Investitionen ab 150.000 Euro ist ein Betriebskonzept vorzulegen)
- Vorhabensbezogene Voraussetzungen (z.B. Baubescheid, Einheitswertzuschlag, wasserrechtliche Bewilligung, Pachtvertrag …)
Abwicklungsprozess eines Förderantrages
Zuschüsse in % der anrechenbaren Kosten
Fördergegenstand | Fördersatz (IZ) | Max. Fördersatz | Zuschlag zum IZ |
Stallbau besonders tierfreundlich (Schweine) | 35% | 40% | 5% JL |
Stallbau besonders tierfreundlich (Rinder- u. Kälbermast, Putenhaltung) |
30% | 35% | 5% JL, BIO, BHK |
Stallbau besonders tierfreundlich (andere Tierarten bzw. Haltungsformen) |
25% | 35% | 5% JL, BIO, BHK |
Stallbau Basisstandard | 20% | 25% | 5% JL, BHK |
Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude, bauliche Investitionen in Weinproduktion und Bienenhaltung | 20%, 25%, 30% | 25%, 30%, 35% | 5% JL, BHK |
Technische Einrichtung (fest verbunden) | 20% | 25% | 5% JL, BHK |
Siloanlagen | 20% | 25% | 5% JL, BHK |
Düngesammelanlagen | 20% | 25% | 5% JL, BHK |
Alm-, Alpgebäude und Alminfrastruktur | 40% | 40% | - |
Gartenbau | 30% | 35% | 5% JL, BHK |
Anlage von erwerbsmäßigen Obst- und Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen |
30% | 35% | 5% JL, BHK |
Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen | 40% | 40% | - |
Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltwirkung | 40% | 40% | - |
Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft | 20% | 20% | - |
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft | 20% | 20% | - |
JL für Junglandwirte / BIO für Biozertifikat / BHK ab 180,01 BHK-Punkten
Zuschläge für JLW und BHK sind nicht miteinander kombinierbar.
Für die Zuschlagsgenehmigung müssen die Voraussetzungen für JLW sowie die Bio-Zertifizierung bereits bei der Antragstellung vorliegen.
Zuschläge für JLW und BHK sind nicht miteinander kombinierbar.
Für die Zuschlagsgenehmigung müssen die Voraussetzungen für JLW sowie die Bio-Zertifizierung bereits bei der Antragstellung vorliegen.
Förderfähige Kosten
- Untergrenze: mind. 15.000 Euro netto (Ausnahme mind. 10.000 Euro bei Klima- und Umweltwirkung)
- Obergrenze: abhängig vom Standardoutput (max. 400.00 EUR)
Gartenbaubetriebe: max. 800.000 Euro
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft: max. 100.000 Euro
Für Förderanträge ab 01. Jänner 2024:
zusätzliches Kostenkontingent von 100.000 Euro für:
- Besonders tierfreundliche Haltung
- Multiphasenfütterung Schweine
- Beregnung und Bewässerung
- bodennahe Gülleausbringung und Gülleseparatoren
zusätzliches Kostenkontingent von 200.000 EUR für:
- Schweinemast und Schweinezucht
Standardoutput:
- Jeder förderbare Betrieb erhält automatisch ein Kostenkontingent in Höhe von 100.00 EUR je Förderperiode
- ab 6.000 bis 10.000 Euro erhalten Betriebe je 1.000 Euro Standardoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 30.000 Euro
- ab 11.000 Euro Standardoutput erhalten Betriebe je 1.000 EUR Standartoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 10.000 EUR bis zum jeweiligen maximalen Kostenkontingent des Betriebes
Das Datum der Einreichung des Förderantrags gilt als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Kostenanerkennung. Sämtliche Dienstleistungen und Investitionsmaßnahmen müssen nach diesem Zeitpunkt umgesetzt werden.
Nicht förderbar sind Barzahlungen über 5.000 Euro und Zahlungen unter 100 Euro netto!
Gebrauchte Investitionen und Eigenleistungen mit Ausnahme von eigenem Bauholz nicht förderbar.
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
- Zinsenzuschuss: 50%
- Kredituntergrenze: 20.000 Euro
- Obergrenze: die Summe aus Investitionszuschuss und Kreditvolumen des AIK darf die förderfähigen Nettogesamtkosten des Projektes nicht übersteigen
- Kreditlaufzeit: min. 5 bis max. 20 Jahre
Infovideos zur digitalen Förderplattform
Unterstützung
Die Investitionsberater:innen der regional zuständigen Bezirksbauernkammern unterstützen gerne bei der Antragsstellung und Förderabwicklung.
Weitere Fragen können an foerderung@lk-stmk.at gesendet werden.
Weitere Fragen können an foerderung@lk-stmk.at gesendet werden.