Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 73-01
Die Investitionsförderung der Ländlichen Entwicklung für die Periode 2023 - 2027 ist verfügbar. Anträge können über die digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria gestellt werden. Informationen zur Investition in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sind rechts im Fachartikel zu finden.
Die Beantragung kann selbstständig unter eama.at durchgeführt werden. Dafür wird eine ID Austria oder Handysignatur zur Anmeldung benötigt. Für weitere Informationen zur Antragstellung sind Infovideos, Infofolder und Merkblätter verfügbar.
Wer kann die Investitionsförderung empfangen?
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
- Zusammenschlüsse von Bewirtschafter:innen
- Agrargemeinschaft
Förderungsvoraussetzungen:
- Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN): mind. 3 ha oder eigener Einheitswert oder Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert
- Nachweis der beruflichen Qualifikation (z.B. Facharbeiter, mind. 3-jährige Betriebsführung bei Antragstellung…)
- Verbesserung der Gesamtleistung und der Nachhaltigkeit des Betriebes: Wirtschaftlichkeitsrechnung (z.B. Betriebsplan und Projektbeurteilung, bei betriebsverbessernde Investitionen ab 150.000 Euro ist ein Betriebskonzept vorzulegen)
- Vorhabensbezogene Voraussetzungen (z.B. Baubescheid, Einheitswertzuschlag, wasserrechtliche Bewilligung, Pachtvertrag …)
Abwicklungsprozess eines Förderantrages
Zuschüsse in % der anrechenbaren Kosten
Fördergegenstand | Fördersatz (IZ) | Max. Fördersatz | Zuschlag zum IZ |
Stallbau besonders tierfreundlich (Schweine) | 35% | 40% | 5% JL |
Stallbau besonders tierfreundlich (Rinder- u. Kälbermast, Putenhaltung) |
30% | 35% | 5% JL, BIO, BHK |
Stallbau besonders tierfreundlich (andere Tierarten bzw. Haltungsformen) |
25% | 35% | 5% JL, BIO, BHK |
Stallbau Basisstandard | 20% | 25% | 5% JL, BHK |
Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude, bauliche Investitionen in Weinproduktion und Bienenhaltung | 20%, 25%, 30% | 25%, 30%, 35% | 5% JL, BHK |
Technische Einrichtung (fest verbunden) | 20% | 25% | 5% JL, BHK |
Siloanlagen | 20% | 25% | 5% JL, BHK |
Düngesammelanlagen | 20% | 25% | 5% JL, BHK |
Alm-, Alpgebäude und Alminfrastruktur | 40% | 40% | - |
Gartenbau | 30% | 35% | 5% JL, BHK |
Anlage von erwerbsmäßigen Obst- und Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen |
30% | 35% | 5% JL, BHK |
Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen | 40% | 40% | - |
Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltwirkung | 40% | 40% | - |
Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft | 20% | 20% | - |
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft | 20% | 20% | - |
JL für Junglandwirte / BIO für Biozertifikat / BHK ab 180,01 BHK-Punkten
Zuschläge für JLW und BHK sind nicht miteinander kombinierbar.
Zuschläge für JLW und BHK sind nicht miteinander kombinierbar.
Förderfähige Kosten
- Untergrenze: mind. 15.000 Euro netto (Ausnahme mind. 10.000 Euro für Klima- und Umweltwirkung)
- Obergrenze: 100.000 Euro + Staffelung nach Standardoutput bis max. 400.000 Euro netto je Förderperiode
Gartenbaubetriebe: max. 800.000 Euro
Kosten für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft: max. 100.000 Euro
Staffelung nach Standardoutput:
- ab 6.000 bis 10.000 Euro erhalten Betriebe je 1.000 Euro Standardoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 30.000 Euro
- ab 11.000 Euro Standardoutput zusätzliches Kostenkontingent von 10.000 Euro je 1.000 Euro Standardoutput bis zum jeweiligen maximalen Kostenkontingent
Das Datum der Einreichung des Förderantrags gilt als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Kostenanerkennung. Sämtliche Dienstleistungen und Investitionsmaßnahmen müssen nach diesem Zeitpunkt umgesetzt werden.
Nicht förderbar sind Barzahlungen über 5.000 Euro und Zahlungen unter 100 Euro netto!
Gebrauchte Investitionen und Eigenleistungen mit Ausnahme von eigenem Bauholz nicht förderbar.
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
- Zinsenzuschuss: 50%
- Kredituntergrenze: 20.000 Euro
- Obergrenze: max. förderfähige Kosten abzüglich Investitionszuschuss
- Kreditlaufzeit: min. 5 bis max. 20 Jahre
Infovideos zur digitalen Förderplattform
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Unterstützung
Die Investitionsberater:innen der regional zuständigen Bezirksbauernkammern unterstützen bei der Antragsstellung und Förderabwicklung.
Weitere Fragen können an foerderung@lk-stmk.at gesendet werden.
Weitere Fragen können an foerderung@lk-stmk.at gesendet werden.