Programm Ländliche Entwicklung 14-20
Mit der Sonderrichtlinie "Projektförderung LE14-20", dem Auswahlverfahren und den zugehörigen Formularen wird dieses Förderpaket umgesetzt.
Zu ihrer Information und gegebenenfalls zur Antragsstellung stellen wir das Antragsformular, die Sonderrichtlinie sowie Zahlungsunterlagen im Downloadbereich (auf der rechten Seite) zur Verfügung. Anträge sind bei der zuständigen Bezirkskammer v o r B e g i n n der Investitionen zu stellen.
Übersicht Bezirkskammern
Bitte beachten Sie die Anforderungen zu den einzelnen Fördergegenständen. Weiterführende Informationen zur VHA 4.1.1 dazu erhalten Sie hier.
Zu ihrer Information und gegebenenfalls zur Antragsstellung stellen wir das Antragsformular, die Sonderrichtlinie sowie Zahlungsunterlagen im Downloadbereich (auf der rechten Seite) zur Verfügung. Anträge sind bei der zuständigen Bezirkskammer v o r B e g i n n der Investitionen zu stellen.
Übersicht Bezirkskammern
Bitte beachten Sie die Anforderungen zu den einzelnen Fördergegenständen. Weiterführende Informationen zur VHA 4.1.1 dazu erhalten Sie hier.
Kontakt und Information
Landwirtschaftskammer Steiermark - Referat Ländliche Entwicklung und Förderungen
Dipl.-Ing. Gerhard Thomaser
gerhard.thomaser@lk-stmk.at
Hamerlinggasse 3, 8010 Graz
Tel. 0316/8050-1262
Dipl.-Ing. Gerhard Thomaser
gerhard.thomaser@lk-stmk.at
Hamerlinggasse 3, 8010 Graz
Tel. 0316/8050-1262
Wer kann die Förderung beantragen?
Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe,
sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25% nicht übersteigt:
- Natürliche Personen
- Eingetragene Personengesellschaften
- Juristische Personen
- Betriebskooperationen
Fördervoraussetzugen für die VHA-4.1.1
- Arbeitsbedarf von mind. 0,3 bAK (betriebliche Arbeitskraftstunden) im Zieljahr (= 600 Std.)
- Bewirtschaftung von mind. 3 ha LN (Landwirtschaftliche Nutzfläche) oder Spezialkulturen mit mind 0,5 ha LN
- Nachweis der beruflichen Qualifikation (z.B. Facharbeiter, 5-jährige Berufserfahrung…)
- Verbesserung der Gesamtleistung des Betriebes: Wirtschaftlichkeitsrechnung (z.B. Betriebskonzept)
- Außerlandwirtschaftliches Einkommen unter dem 2-fachen Referenzeinkommen (94.857 Euro) Stand: 2016
- Flächenbindung für viehhaltende Betriebe
- Vorhabensbezogene Voraussetzungen (z.B. Baubescheid)
Auswahlverfahren für VHA-4.1.1, VHA-6.1.1 VHA-6.4.1 und VHA-6.4.2
Für das Auswahlverfahren sind folgende Stichtage vorgesehen, an denen eine Auswahl der Projekte erfolgt:
31. Jänner 2018, 31. März 2018, 31. Mai 2018, 31. August 2018, 31. Oktober 2018 und 31.1.2019
Weitere Termine werden hier veröffentlicht.
31. Jänner 2018, 31. März 2018, 31. Mai 2018, 31. August 2018, 31. Oktober 2018 und 31.1.2019
Weitere Termine werden hier veröffentlicht.