Interessenvertretung
Projekt Vielfalt braucht Bewirtschaftung - MultistakeholderKampagne
Unter dem Motto „Vielfalt braucht Bewirtschaftung“ wird an der Umsetzung einer gemeinsamen Informationskampagne der steirischen Waldwirtschaft gearbeitet. In einer ersten Kick-off Veranstaltung wurden die umfangreichen Untersuchungsergebnisse zur Biodiversität im Wald der FAST Pichl, sowie die ersten Inhalte der MultiStakeholder-Kampagne präsentiert. Wie uns die Wissenschaft attestiert, hat unsere Forschungsarbeit europaweit Pioniercharakter und stellt unserer Waldwirtschaft in puncto Artenvielfalt und Biodiversitätshotspots ein sehr gutes Zeugnis aus. In sechs Fokusgruppen wurden die Themenschwerpunkte für die Kampagne vertieft und für eine weitere Präzisierung aufbereitet. Ziel ist es, die Bedeutung der heimischen Wälder und ihre multifunktionale Bewirtschaftung ins Rampenlicht zu stellen. Die Ausrollung der Kampagne wird im ersten Quartal 2025 erfolgen.
Unter dem Motto „Vielfalt braucht Bewirtschaftung“ wird an der Umsetzung einer gemeinsamen Informationskampagne der steirischen Waldwirtschaft gearbeitet. In einer ersten Kick-off Veranstaltung wurden die umfangreichen Untersuchungsergebnisse zur Biodiversität im Wald der FAST Pichl, sowie die ersten Inhalte der MultiStakeholder-Kampagne präsentiert. Wie uns die Wissenschaft attestiert, hat unsere Forschungsarbeit europaweit Pioniercharakter und stellt unserer Waldwirtschaft in puncto Artenvielfalt und Biodiversitätshotspots ein sehr gutes Zeugnis aus. In sechs Fokusgruppen wurden die Themenschwerpunkte für die Kampagne vertieft und für eine weitere Präzisierung aufbereitet. Ziel ist es, die Bedeutung der heimischen Wälder und ihre multifunktionale Bewirtschaftung ins Rampenlicht zu stellen. Die Ausrollung der Kampagne wird im ersten Quartal 2025 erfolgen.
Business Monat
Die Förster, Forstingenieure und Energieberater der Landwirtschaftskammer Steiermark stehen den Land- und Waldbewirtschaftern mit Rat und Tat zur Seite. Begeisterung, Engagement und Fachkompetenz sind die Basis des Handelns
Statement Stefan Zwettler „Mit Begeisterung und Engagement an der Seite der Waldbewirtschafter.“
Statement Christian Metschina „Gut beraten durch den Einsatz erneuerbarer Energien.“
Die Förster, Forstingenieure und Energieberater der Landwirtschaftskammer Steiermark stehen den Land- und Waldbewirtschaftern mit Rat und Tat zur Seite. Begeisterung, Engagement und Fachkompetenz sind die Basis des Handelns
- Breites Betätigungsfeld
- Klimafitte Waldwirtschaft
- Klein- und Kleinstwaldbesitz im Focus
- Beratungsschwerpunkt erneuerbare Energie
- Aus- und Weiterbildung
Statement Stefan Zwettler „Mit Begeisterung und Engagement an der Seite der Waldbewirtschafter.“
Statement Christian Metschina „Gut beraten durch den Einsatz erneuerbarer Energien.“
Grundlage zur EUDR-Entwaldungsverordnung
In der EU - Entwaldungsverordnung (EUDR) geht es um die Vermeidung globaler Entwaldung bzw. Waldschädigung in der EU. Relevante Erzeugnisse (dazu zählt auch Holz) dürfen nur vermarktet werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden und von einer Sorgfaltserklärung begleitet werden. Die Verpflichtungen für Waldbesitzer und Landwirte diese Verordnung umzusetzen, bestehen ab 30.12.2024. Es besteht hoher politischer Druck nach Aufschub und Überarbeitung der Verordnung, da viele Details noch unklar bzw. nicht definiert sind. Seitens der Kommission wurde bisher noch kein praxistaugliches Umsetzungsprogramm zur Verfügung gestellt.
Die notwendigen Schritte zur Umsetzung der EUDR durch die Waldbewirtschafter beim Holzverkauf werden voraussichtlich folgende sein:
1. Einmalige Registrierung Im EU - Informationssystem
2. Sorgfaltspflicht und Sorgfaltserklärung
3. Erhalt einer Referenznummer und einer Verifizierungsnummer
4. Weitergabe der Referenznummer an den Käufer
Für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung ist es außerdem wichtig zu wissen, ob man als Hoch-, Standard- oder Niedrigrisikoland „behandelt“ wird. Die Risikobewertung und die daraus resultierende Risikominderung sind notwendig, bevor relevante Produkte am Markt platziert werden können. Die Einstufung der einzelnen Staaten wird durch die Kommission vorgenommen, ist jedoch noch ausständig.
In der EU - Entwaldungsverordnung (EUDR) geht es um die Vermeidung globaler Entwaldung bzw. Waldschädigung in der EU. Relevante Erzeugnisse (dazu zählt auch Holz) dürfen nur vermarktet werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden und von einer Sorgfaltserklärung begleitet werden. Die Verpflichtungen für Waldbesitzer und Landwirte diese Verordnung umzusetzen, bestehen ab 30.12.2024. Es besteht hoher politischer Druck nach Aufschub und Überarbeitung der Verordnung, da viele Details noch unklar bzw. nicht definiert sind. Seitens der Kommission wurde bisher noch kein praxistaugliches Umsetzungsprogramm zur Verfügung gestellt.
Die notwendigen Schritte zur Umsetzung der EUDR durch die Waldbewirtschafter beim Holzverkauf werden voraussichtlich folgende sein:
1. Einmalige Registrierung Im EU - Informationssystem
2. Sorgfaltspflicht und Sorgfaltserklärung
3. Erhalt einer Referenznummer und einer Verifizierungsnummer
4. Weitergabe der Referenznummer an den Käufer
Für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung ist es außerdem wichtig zu wissen, ob man als Hoch-, Standard- oder Niedrigrisikoland „behandelt“ wird. Die Risikobewertung und die daraus resultierende Risikominderung sind notwendig, bevor relevante Produkte am Markt platziert werden können. Die Einstufung der einzelnen Staaten wird durch die Kommission vorgenommen, ist jedoch noch ausständig.
EUDR - Entwaldungsfreie Lieferkette
Im Schulterschluss vieler Partnerorganisationen in Europa konnte erreicht werden, dass die Anwendung der bereits verabschiedeten EUDR um 12 Monate verschoben wird. Zudem konnten wir unsere Argumente in das neu gewählte Europäische Parlament einbringen und dazu beitragen, dass eine Mehrheit für inhaltliche Änderungen und der substanziellen Vereinfachung der Umsetzung gefunden wurde.
Die Mehrheit im EU-Parlament hat zugestimmt, eine neue Kategorie von Ländern zu schaffen, die hinsichtlich der Entwaldung „kein Risiko“ darstellen; zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien „geringes“, „normales“ und „hohes“ Risiko. Für Länder deren Einstufung „kein Risiko“ lautet, d.h. für Länder mit stabiler oder zunehmender Entwicklung der Waldfläche, soll damit ein vorab „freibeweisen müssen“ über das EU-Informationssystem entfallen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar ist oder gar nicht besteht.
Der „Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union" (AStV) stimmte am 20. November 2024 einer Verschiebung der EUDR zu, lehnte jedoch inhaltliche Änderungen ab. Dies, obwohl der Vorschlag des Parlaments bedeutet, dass sich der Kontrollaufwand für „kein-Risiko-Staaten“ um 90% verringern würde. Die Sitzung des Rats der EU am fand am 17. Dezember 2024 und die Plenartagung des Parlaments vom 17.-19. Dezember 2024 statt. Die Verschiebung musste bis 30. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sein. Jedenfalls haben sich zahlreiche Mitgliedsstaaten auch dafür ausgesprochen, dass die Zeit der Verschiebung genutzt werden sollte, um im Jahr 2025 auch inhaltliche Vereinfachungen in der Verordnung vorzunehmen.
Im Schulterschluss vieler Partnerorganisationen in Europa konnte erreicht werden, dass die Anwendung der bereits verabschiedeten EUDR um 12 Monate verschoben wird. Zudem konnten wir unsere Argumente in das neu gewählte Europäische Parlament einbringen und dazu beitragen, dass eine Mehrheit für inhaltliche Änderungen und der substanziellen Vereinfachung der Umsetzung gefunden wurde.
Die Mehrheit im EU-Parlament hat zugestimmt, eine neue Kategorie von Ländern zu schaffen, die hinsichtlich der Entwaldung „kein Risiko“ darstellen; zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien „geringes“, „normales“ und „hohes“ Risiko. Für Länder deren Einstufung „kein Risiko“ lautet, d.h. für Länder mit stabiler oder zunehmender Entwicklung der Waldfläche, soll damit ein vorab „freibeweisen müssen“ über das EU-Informationssystem entfallen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar ist oder gar nicht besteht.
Der „Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union" (AStV) stimmte am 20. November 2024 einer Verschiebung der EUDR zu, lehnte jedoch inhaltliche Änderungen ab. Dies, obwohl der Vorschlag des Parlaments bedeutet, dass sich der Kontrollaufwand für „kein-Risiko-Staaten“ um 90% verringern würde. Die Sitzung des Rats der EU am fand am 17. Dezember 2024 und die Plenartagung des Parlaments vom 17.-19. Dezember 2024 statt. Die Verschiebung musste bis 30. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sein. Jedenfalls haben sich zahlreiche Mitgliedsstaaten auch dafür ausgesprochen, dass die Zeit der Verschiebung genutzt werden sollte, um im Jahr 2025 auch inhaltliche Vereinfachungen in der Verordnung vorzunehmen.
Wertschöpfungstag Wald und Holz
Am 29. April 2024 fand im Rahmen der Grazer Frühjahrsmesse der Wertschöpfungstag Wald und Holz INNOVATIV-KONSTRUKIV-OFFENSIV statt, der vom Forstreferat der Landwirtschaftskammer Steiermark organisiert wurde und bei dem entlang der Wertschöpfungskette beispielhaft durch Kurzreferate und einer Diskussionsrunde wichtige aktuelle Entwicklungen dargestellt und besprochen wurden.
Pressekonferenz zum Thema „Entwaldungsfreie Lieferkette“
An der dem Wertschöpfungstag vorgereihten Pressekonferenz zum Thema EUDR, „Entwaldungsfreie Lieferkette“, haben zahlreiche Medienvertreter mit großem Interesse teilgenommen und es konnten die Inhalte in den Printmedien und über den ORF sehr gut positioniert werden.
Woche des Waldes und Grazer Waldfest
Am 12. Juni 2024 verwandelte sich der Grazer Hauptplatz in ein lebendiges grünes Zentrum des Waldes. Unter dem Motto „Wir können Wald“ lud der Steiermärkische Forstverein gemeinsam mit 27 Organisationen Besucherinnen und Besucher jeden Alters ein, die Bedeutung des Waldes für das Leben im Alpenraum zu entdecken und zu feiern. Rund 3.000 Interessierte Personen haben das Angebot genutzt.
Sonderbeilage Wald und Holz
Mitte Juni d.J. wurde in den LM eine Sonderbeilage zum Thema Wald und Holz gestaltet, die über die laufenden aktuellen Entwicklungen innerhalb der Forst- und Holzbranche informiert.
Aktiver Waldumbau-Holz nützen, Klima schützen
In Zusammenarbeit mit der Österreichischen Biomasseverband wurde eine umfangreiche, inhaltlich perfekt gestaltete Broschüre veröffentlicht, die die wichtigsten Fakten im Klartext darstellen.
Am 29. April 2024 fand im Rahmen der Grazer Frühjahrsmesse der Wertschöpfungstag Wald und Holz INNOVATIV-KONSTRUKIV-OFFENSIV statt, der vom Forstreferat der Landwirtschaftskammer Steiermark organisiert wurde und bei dem entlang der Wertschöpfungskette beispielhaft durch Kurzreferate und einer Diskussionsrunde wichtige aktuelle Entwicklungen dargestellt und besprochen wurden.
Pressekonferenz zum Thema „Entwaldungsfreie Lieferkette“
An der dem Wertschöpfungstag vorgereihten Pressekonferenz zum Thema EUDR, „Entwaldungsfreie Lieferkette“, haben zahlreiche Medienvertreter mit großem Interesse teilgenommen und es konnten die Inhalte in den Printmedien und über den ORF sehr gut positioniert werden.
Woche des Waldes und Grazer Waldfest
Am 12. Juni 2024 verwandelte sich der Grazer Hauptplatz in ein lebendiges grünes Zentrum des Waldes. Unter dem Motto „Wir können Wald“ lud der Steiermärkische Forstverein gemeinsam mit 27 Organisationen Besucherinnen und Besucher jeden Alters ein, die Bedeutung des Waldes für das Leben im Alpenraum zu entdecken und zu feiern. Rund 3.000 Interessierte Personen haben das Angebot genutzt.
Sonderbeilage Wald und Holz
Mitte Juni d.J. wurde in den LM eine Sonderbeilage zum Thema Wald und Holz gestaltet, die über die laufenden aktuellen Entwicklungen innerhalb der Forst- und Holzbranche informiert.
Aktiver Waldumbau-Holz nützen, Klima schützen
In Zusammenarbeit mit der Österreichischen Biomasseverband wurde eine umfangreiche, inhaltlich perfekt gestaltete Broschüre veröffentlicht, die die wichtigsten Fakten im Klartext darstellen.
Charta für eine selbstbestimmte Waldbewirtschaftung
Der Waldverband, die Land-& Forst Betriebe, die Landwirtschaftskammer und der Steirische Bauernbund haben gemeinsam eine steirische Charta für eine selbstbestimmte und nachhaltige Waldbewirtschaftung auf den Weg gebracht. Bei der Bauernbund-Zukunftskonferenz wurde die Charta an Landeshauptmann Christopher Drexler übergeben. Die bundesweit koordinierte Aktion wurde an die EU-Kommission gerichtet, die eine Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette im Mai 2023 verabschiedet hat. Die damit verbundene Bürokratie geht den Waldbauern zu weit. Viele Fragen zur Umsetzung blieben bis heute von der EU unbeantwortet. Ab 1. Jänner 2025 sollte die Verordnung umzusetzen sein.
Der Waldverband, die Land-& Forst Betriebe, die Landwirtschaftskammer und der Steirische Bauernbund haben gemeinsam eine steirische Charta für eine selbstbestimmte und nachhaltige Waldbewirtschaftung auf den Weg gebracht. Bei der Bauernbund-Zukunftskonferenz wurde die Charta an Landeshauptmann Christopher Drexler übergeben. Die bundesweit koordinierte Aktion wurde an die EU-Kommission gerichtet, die eine Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette im Mai 2023 verabschiedet hat. Die damit verbundene Bürokratie geht den Waldbauern zu weit. Viele Fragen zur Umsetzung blieben bis heute von der EU unbeantwortet. Ab 1. Jänner 2025 sollte die Verordnung umzusetzen sein.
Petition für eine selbstbestimmte Waldbewirtschaftung
Seitens der Waldbewirtschafter wurde die grundlegende Überarbeitung der Entwaldungsverordnung und weiterer widersinniger EU-Gesetze gefordert. Es brauche eine europäische Politik, die die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern bei der aktiven und nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Pflege unterstützt. Den Forderungen wurde mit einer in der gesamten EU offenen Online-Petition (https://openpetition.eu/!qtmdr) Nachdruck verliehen. Unter der Schirmherrschaft des Waldverband Österreich richtete sich diese Petition an die EU-Kommission und das EU-Parlament. Es gab einen klaren und deutlichen Aufruf dazu aktiv an der Unterschriftenaktion teilzunehmen. Die Petition wurde am 2. Oktober beendet und von 41.382 Personen unterzeichnet.
Seitens der Waldbewirtschafter wurde die grundlegende Überarbeitung der Entwaldungsverordnung und weiterer widersinniger EU-Gesetze gefordert. Es brauche eine europäische Politik, die die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern bei der aktiven und nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Pflege unterstützt. Den Forderungen wurde mit einer in der gesamten EU offenen Online-Petition (https://openpetition.eu/!qtmdr) Nachdruck verliehen. Unter der Schirmherrschaft des Waldverband Österreich richtete sich diese Petition an die EU-Kommission und das EU-Parlament. Es gab einen klaren und deutlichen Aufruf dazu aktiv an der Unterschriftenaktion teilzunehmen. Die Petition wurde am 2. Oktober beendet und von 41.382 Personen unterzeichnet.
Waldschutzcharta
Die Charta für den Schutz unserer Wälder und die Selbstbestimmung über die Waldbewirtschaftung in Österreich und Bayern, die im Rahmen des Salzburger Waldbauerntages von Bundesminister Norbert Totschnig und der Bayerischen Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 8. März 2024 unterschrieben wurde, zielt auf einen dringend notwendigen Kurswechsel der europäischen Politik ab, die unseren Waldbesitzern bei der aktiven und nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wälder unter die Arme greift. Anstatt durch immer wieder neue verbindliche Vorgaben massive Bewirtschaftungshindernisse in den Weg zu legen, muss Brüssel ihnen endlich Vertrauen entgegenbringen.
Die Charta für den Schutz unserer Wälder und die Selbstbestimmung über die Waldbewirtschaftung in Österreich und Bayern, die im Rahmen des Salzburger Waldbauerntages von Bundesminister Norbert Totschnig und der Bayerischen Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 8. März 2024 unterschrieben wurde, zielt auf einen dringend notwendigen Kurswechsel der europäischen Politik ab, die unseren Waldbesitzern bei der aktiven und nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wälder unter die Arme greift. Anstatt durch immer wieder neue verbindliche Vorgaben massive Bewirtschaftungshindernisse in den Weg zu legen, muss Brüssel ihnen endlich Vertrauen entgegenbringen.
Klimaszenarien.AT Workshop in der Landwirtschaftskammer Steiermark
Die Initiative https://klimaszenarien.at/ vereint die österreichische Klimaforschung, um die neue Generation der Österreichischen Klimaszenarien wissenschaftlich robust sowie praxisorientiert zu entwickeln und zielgruppengerecht zu kommunizieren. Operativ werden die Klimaszenarien vom Netzwerk des Climate Change Center Austria kurz CCCA erarbeitet https://ccca.ac.at/startseit. Im Rahmen des Ausschusses Energie-Klima-Bioressourcen wurde ein Workshop mit den führenden Klimatologen Österreichs organisiert. Der Fokus des Workshops lag ganz klar auf den Bedürfnissen der Land- und Forstwirtschaft in Bezug auf zukünftige Prognosen und Karten im Klimabereich. Auf welcher Ebene müssen welche Information aufbereitet sein, damit sie von der jeweiligen Branche auch verwendet werden? Der WS war äußerst produktiv. Input der LK wurde dokumentiert und wird in der Weiterentwicklung des Datenflusses Berücksichtigung finden.
Umsetzungsstand Waldfonds Steiermark
In der Maßnahme M1-Aufforstung, mit einem Budget von 11,5 Mio. € sind bereits 67% der Mittel gebunden. 3,8 Mio. € sind noch verfügbar. In der Maßnahme M2-Waldpflege, mit einem Budget von 22,4 Mio. € sind 68% der Mittel gebunden. 7,2 Mio. € stehen noch zur Verfügung. Für die Errichtung von Nass- und Trockenlager in der M4, sind 2,4 Mio. € reserviert. In der M5, mechanische Entrindung, sind noch 1,8 Mio. € verfügbar.
Reallabor Holzgas
Das Projekt „Reallabor Holzgas-Holzdiesel“ wurde mit der PK am 13. September offiziell gestartet. Neben der Erforschung und Skalierung der Holzdiesel und Holzgas-Technologien soll das Reallabor Praxiserfahrungen im Dauerbetrieb der Anlagenkomponenten bereitstellen. Aus Nebenprodukten der Forst- und Holzwirtschaft, Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sollen zukünftig erneuerbare Gase, Treibstoffe und Bioökonomieprodukte erzeugt werden. Primäres Ziel ist es den land- und forstwirtschaftlichen Maschinenpark und die Verarbeitungsprozesse von regional verfügbaren Biomassen ohne fossile Rohstoffe auf Basis eigener Ressourcen zu betreiben. Kern der Forschungsanlage ist eine Synthesegaserzeugung (voraussichtliche Größe 5 bis 10 MW Brennstoffwärmeleistung) deren Produkt zu verschiedenen Energieträgern, wie erneuerbares Gas, erneuerbarer Diesel, grüner Wasserstoff sowie zu weiteren Rohstoffen, wie technische Wachse, biogenes CO2 etc. aufbereitet wird.
Novelle Forstgesetz
Das österreichische Forstgesetz wurde novelliert. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wurden die Zielsetzungen des FG weiterentwickelt, sowie der Bedeutung des Waldes für die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherung Rechnung getragen.
Neue Inhalte sind:
Novelle Steiermärkisches Jagdgesetz
Die Jagdgesetznovelle wurde im Dezember 2023 im steirischen Landtag beschlossen und umfasst eine Vielzahl an Erweiterungen und Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen und den Vollzug von jagdrechtlichen Bestimmungen. Die LK hat sich intensiv und konstruktiv in den Prozess eingebracht. Durch die Gesetzesnovelle ist unter anderem der Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Schwarzwild und Problemwölfe rechtlich möglich. Die Verortung und Meldung von Fallwild soll in Zukunft über eine Handy-App erfolgen.
Die Initiative https://klimaszenarien.at/ vereint die österreichische Klimaforschung, um die neue Generation der Österreichischen Klimaszenarien wissenschaftlich robust sowie praxisorientiert zu entwickeln und zielgruppengerecht zu kommunizieren. Operativ werden die Klimaszenarien vom Netzwerk des Climate Change Center Austria kurz CCCA erarbeitet https://ccca.ac.at/startseit. Im Rahmen des Ausschusses Energie-Klima-Bioressourcen wurde ein Workshop mit den führenden Klimatologen Österreichs organisiert. Der Fokus des Workshops lag ganz klar auf den Bedürfnissen der Land- und Forstwirtschaft in Bezug auf zukünftige Prognosen und Karten im Klimabereich. Auf welcher Ebene müssen welche Information aufbereitet sein, damit sie von der jeweiligen Branche auch verwendet werden? Der WS war äußerst produktiv. Input der LK wurde dokumentiert und wird in der Weiterentwicklung des Datenflusses Berücksichtigung finden.
Umsetzungsstand Waldfonds Steiermark
In der Maßnahme M1-Aufforstung, mit einem Budget von 11,5 Mio. € sind bereits 67% der Mittel gebunden. 3,8 Mio. € sind noch verfügbar. In der Maßnahme M2-Waldpflege, mit einem Budget von 22,4 Mio. € sind 68% der Mittel gebunden. 7,2 Mio. € stehen noch zur Verfügung. Für die Errichtung von Nass- und Trockenlager in der M4, sind 2,4 Mio. € reserviert. In der M5, mechanische Entrindung, sind noch 1,8 Mio. € verfügbar.
Reallabor Holzgas
Das Projekt „Reallabor Holzgas-Holzdiesel“ wurde mit der PK am 13. September offiziell gestartet. Neben der Erforschung und Skalierung der Holzdiesel und Holzgas-Technologien soll das Reallabor Praxiserfahrungen im Dauerbetrieb der Anlagenkomponenten bereitstellen. Aus Nebenprodukten der Forst- und Holzwirtschaft, Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sollen zukünftig erneuerbare Gase, Treibstoffe und Bioökonomieprodukte erzeugt werden. Primäres Ziel ist es den land- und forstwirtschaftlichen Maschinenpark und die Verarbeitungsprozesse von regional verfügbaren Biomassen ohne fossile Rohstoffe auf Basis eigener Ressourcen zu betreiben. Kern der Forschungsanlage ist eine Synthesegaserzeugung (voraussichtliche Größe 5 bis 10 MW Brennstoffwärmeleistung) deren Produkt zu verschiedenen Energieträgern, wie erneuerbares Gas, erneuerbarer Diesel, grüner Wasserstoff sowie zu weiteren Rohstoffen, wie technische Wachse, biogenes CO2 etc. aufbereitet wird.
Novelle Forstgesetz
Das österreichische Forstgesetz wurde novelliert. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wurden die Zielsetzungen des FG weiterentwickelt, sowie der Bedeutung des Waldes für die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherung Rechnung getragen.
Neue Inhalte sind:
- Baumartenkatalog - kann künftig flexibler an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Senkung des Hiebsunreifealters für die Fichte von 60 auf 50 Jahre.
- rasche und unbürokratische Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren durch bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen.
- Erleichterung bei der Anlage von Agroforstflächen.
Novelle Steiermärkisches Jagdgesetz
Die Jagdgesetznovelle wurde im Dezember 2023 im steirischen Landtag beschlossen und umfasst eine Vielzahl an Erweiterungen und Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen und den Vollzug von jagdrechtlichen Bestimmungen. Die LK hat sich intensiv und konstruktiv in den Prozess eingebracht. Durch die Gesetzesnovelle ist unter anderem der Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Schwarzwild und Problemwölfe rechtlich möglich. Die Verortung und Meldung von Fallwild soll in Zukunft über eine Handy-App erfolgen.
Wildökologische Raumplanung
Die Ergebnisse der fünf Arbeitsgruppen Wildraum und Wildregionen, Indikatoren für den Lebensraum, Überwinterungskonzepte, Abschussplanung, Raum und Organisation liegen vor. Seitens der LK-Forstabteilung wurde ein Ablaufkonzept erstellt, dass eine Einbindung der WÖRP in das bestehende Jagdgesetz vorsieht. In einem nächsten Schritt ist die Arbeitsgruppe Recht beauftragt eine mögliche Einbindung in das Steiermärkische Jagdgesetz zu prüfen.
Die Ergebnisse der fünf Arbeitsgruppen Wildraum und Wildregionen, Indikatoren für den Lebensraum, Überwinterungskonzepte, Abschussplanung, Raum und Organisation liegen vor. Seitens der LK-Forstabteilung wurde ein Ablaufkonzept erstellt, dass eine Einbindung der WÖRP in das bestehende Jagdgesetz vorsieht. In einem nächsten Schritt ist die Arbeitsgruppe Recht beauftragt eine mögliche Einbindung in das Steiermärkische Jagdgesetz zu prüfen.
ARGE Holzwerbebeitrag
Über das Forstreferat werden die Mittel des von den Waldbewirtschaftern freiwillig zur Verfügung gestellten Holzwerbebeitrages verwaltet. Pro eingeschlagenen Festmeter Rundholz werden 30 Cent über eine Flaschenhalsfinanzierung durch die Sägebetriebe zurückbehalten und vierteljährlich auf das Holzwerbekonto der LK überwiesen. Der Gesamtbetrag von +/- 600.000 Euro wird zum Teil für die Finanzierung der Kooperationsplattform FHP übermittelt und zum Teil für Marketing-Projekte in der Steiermark eingesetzt. Für die Aktivitäten von proHolz Steiermark werden rund 250.000 Euro zur Verfügung gestellt. Durch die Sägebetriebe werden ebenfalls 30 Cent pro eingeschnittenen Festmeter Rundholz für Holzwerbemaßnahmen auf Landes- und Bundesebenen bereitgestellt.