Holzernte läuft: Bei Waldausflügen Regeln beachten
Derzeit sind mehr Wanderer, Schitourengeher, Schifahrer, Schneeschuhwanderer und Langläufer unterwegs als in Vor-Corona-Zeiten. Die Österreicherinnen und Österreicher entdecken die Natur wieder, das ist begrüßenswert und frische Luft tut gerade in Zeiten des Lockdowns Körper und Seele gut. Jedem Waldbesucher muss allerdings bewusst sein, dass der Wald ein wichtiger Arbeitsplatz ist. „Nach vielen Wochen der Ausgangsbeschränkungen fällt vielen von uns die Decke auf den Kopf. Ich verstehe daher jeden, den es in Niederösterreichs wunderschöne Wälder zieht, um dort Sport zu betreiben oder um spazieren zu gehen. Aber der Wald ist auch Arbeitsraum für Land- und Forstwirte sowie Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Wir bitten daher, alle Aktivitäten mit viel Bedacht und Verantwortungsbewusstsein, unter Einhaltung der geltenden Regeln und mit dem Wissen zu setzen, dass wir in den heimischen Wäldern nur zu Gast sind“, betont Tourismus- und Sportlandesrat Jochen Danninger.
Hinweistafeln bei Ausflügen unbedingt beachten
„Für viele Waldbesitzer ist der Winter aufgrund der Wetterbedingungen die Hauptsaison der Holzernte und der Pflegemaßnahmen im Wald. Für die Sicherheit aller treffen sie zahlreiche Vorkehrungen. Nicht nur die Waldbesitzer müssen bestimmte Regeln beachten. Es ist auch jeder Erholungssuchende aufgefordert, Hinweise zu beachten, auf Wegen, Routen und Pisten zu bleiben und gesetzlich festgelegte Betretungsbeschränkungen einzuhalten“, erklärt Johannes Schmuckenschlager. Das Schild mit der Aufschrift „Befristetes forstliches Sperrgebiet - Betreten verboten“ mit der angeführten Frist der Sperre und dem Zusatzschild „Gefahr durch Waldarbeit“ ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass Waldarbeiten durchgeführt werden. Um Unfälle jeglicher Art zu vermeiden, gilt es, Hinweistafeln unbedingt zu beachten und die betroffenen Flächen nicht zu betreten.
Aufforstungsflächen dürfen nicht betreten werden
Nach erfolgter Holznutzung sind die Waldbesitzer verpflichtet, diese Flächen wieder zu bewalden. Diese Verjüngungsflächen sind gesetzlich besonders streng geschützt. Haben die Bäume auf den wieder bzw. neu bewaldeten Flächen eine Höhe von 3 Metern noch nicht erreicht, dürfen diese Flächen nicht betreten werden. „Das ist wichtig, um Schäden zu vermeiden und dadurch auch für die kommenden Generationen klimafitte Wälder und eine nachhaltige Waldwirtschaft zu erhalten“, so Schmuckenschlager. „Wenn sich jeder Waldbesucher bedachtsam verhält, steht einem erholsamen Erlebnis für körperliches und geistiges Wohlbefinden in Niederösterreichs Wäldern nichts im Wege“, ist Danninger überzeugt.