Gebläsesprüher-Überprüfung 2021
Nach der Stmk. Pflanzenschutzgeräte-Überprüfungs-Verordnung, LGBl. Nr. 16/2015, ist eine regelmäßige Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten in anerkannten Werkstätten verpflichtend.
Neugeräte müssen spätestens nach 5 Jahren ab Kaufdatum erstmalig überprüft werden. Bei älteren Geräten ist der Einsatz nur mit einer aktuell gültigen Prüfplakette zulässig. Einige Überprüfungsstandorte für Obst- und Weinbausprühgeräte werden vom Verband der Steirischen Erwerbsobstbauern koordiniert (Überprüfungstermine).