Fragen und Antworten zur neuen Investitionsprämie
Können pauschalierte Land- und Forstwirte gefördert werden?
Ja. Auch wenn kein Anlagenverzeichnis geführt wird, ist die Anschaffung von grundsätzlich in einer Bilanz aktivierungspflichtigen betrieblichen Investitionen förderbar. Bemessungsgrundlage für die Investitionsprämie sind die Nettoanschaffungskosten. Private Investitionen sind nicht förderbar.
Sind Sanierungen von Wirtschaftsgebäuden oder Großreparaturen an technischen Gütern bei Erreichung der Untergrenze von 5.000 Euro förderbar?
Ja, aber nur wenn es sich um aktivierungspflichtige Investitionen handelt. Ein reiner Instandhaltungs- und Reparaturaufwand ist nicht förderbar.
Sind Anbaugeräte, Front- und Hecklader, gezogene auswechselbare Geräte oder landwirtschaftliche Anhänger förderfähig?
Ja, sie sind förderbar. Für diese Geräte ist eine eigene Rechnung vorzulegen.
Wird ein Traktor mit einer satellitengestützten Lenkeinrichtung gefördert?
Traktoren werden ab der Abgasnormstufe V gefördert. Wird darauf eine satellitengestützte Lenkeinrichtung aufgebaut, so ist dies mit separater Rechnung mit 14 Prozent förderbar.
Sind Zuchttiere förderfähig?
Zuchttiere, die für den längerfristigen Verbleib und Gebrauch am Betrieb bestimmt sind, sind als „abnutzbares Anlagevermögen“ einzustufen, sofern sie in einer Bilanz aktivierbar wären. Die Behaltefrist für geförderte Investitionskosten beträgt generell drei Jahre.
Unter welchen Modalitäten ist die Anschaffung gebrauchter Maschinen förderfähig?
Es geht um den Anschaffungswert der Investition. Das heißt: Der Wert, mit dem das angeschaffte Investitionsgut im Unternehmen aktiviert wird. Dies gilt auch für gebrauchte Maschinen.
Ist bei der Anschaffung einer Heutrocknung mit fossiler Zusatzheizung nur die Zusatzheizung nicht förderbar oder die gesamte Heutrocknungsanlage?
Sämtliche Investitionen, die mit fossiler Energie betrieben werden oder bei denen ein technisch-funktionaler Zusammenhang besteht, sind nicht förderbar. Begründung: Es handelt sich um klimaschädliche Investitionen.
Ist die Ökostromtarifförderung (Ömag-Tarif) für Photovoltaikanlagen mit der Covid-19-Investitionsprämie des AWS kombinierbar?
Ja, die Covid-19-Prämie ist mit der Förderung kombinierbar. Dies gilt auch für die Ömag-Investitionsförderung für Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen.
Sind die Förderungen des Klima- und Energiefonds, wie „Photovoltaik und Stromspeicher in der Landwirtschaft“ und „E-Mobilität“ mit der Covid-19-Investitionsprämie kombinierbar?
Ja, die Covid-19-Prämie ist mit Förderungen des Klima- und Energiefonds kombinierbar.
Gilt die 50 Millionen Euro-Obergrenze je Antrag oder je Unternehmen?
Diese Obergrenze gilt je Unternehmen. Jedes Unternehmen kann jedoch mehrere Teilanträge stellen.
Wie erfolgt die Abgrenzung zu den Schwerpunktthemen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit?
Investitionen in den Schwerpunktbereichen sind mit eigenen Rechnungen vorzulegen und werden mit 14 Prozent unterstützt. Es ist in der Antragstellung der Bezug zu den definierten Maßnahmen herzustellen.
Können in einem Antrag mehrere voneinander unabhängige Investitionen gemeinsam beantragt werden, wie beispielsweise ein Pflug und ein Stall?
Ja, es können mehrere Investitionen in einem Antrag zusammengefasst werden.
Werden für die Beantragung Angebote, Kostenvoranschläge etc. benötigt oder genügen Kostenschätzungen?
Für die Antragstellung genügt eine erste Kostenabschätzung und die Zuordnung, ob die jeweilige Investition mit sieben oder 14 Prozent beantragt wird. Für die Antragstellung sind keine weiteren Unterlagen notwendig.
Welche Unterlagen müssen dem AWS bei der Endabrechnung vorgelegt werden?
Es sollten Rechnungen und Zahlungsbelege ausreichen. Es werden auch diverse Bestätigungen verlangt werden, die Teil des Abrechnungsformulars sein werden (z. B. zur dreijährigen Behaltefrist).
Anmerkung: Der Förderungsnehmer ist verpflichtet, der AWS spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen über den AWS-Fördermanager vorzulegen. Dazu gibt es eine dafür vorgesehene Eingabemaske.
Schritte bei der Antragstellung
- Die Beantragung der Investitionsprämie ist nur online im AWS-Fördermanager unter www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie, möglich. Dort finden sich die Fragen und Antworten der AWS und das Informationsblatt zur Antragstellung.
- Der erste wichtige Schritt ist die Registrierung unter foerdermanager.aws.at. Dies ist mit Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse und Passwort ganz einfach umzusetzen.
- Dann „Investitionsprämie“ öffnen und Antrag ausfüllen.
- Anträge ausdrucken und hochladen. Den ausgedruckten Antrag unterschreiben und wieder hochladen. Den Antrag dann versenden und damit ist der Antrag vollständig gestellt.