Flächenprämien für Teiche um ein Jahr verlängert
Die nationale Sonderrichtlinie zur Förderung der naturnahen, extensiven Bewirtschaftung von Teichen wird unter gleichbleibenden Förderbedingungen nun vom zuständigen Bundesministerium (BMLRT) verlängert. Jeder Teichwirt, der aktuell eine Flächenprämie erhält, kann die Teilnahme am Programm nun um ein Jahr verlängern. Ein Neueinstieg ins Förderprogramm ist leider nicht möglich.
NÖ Teichwirte müssen ihre Anträge auf Verlängerung von 1. Oktober bis spätestens 30. November 2020 beim Land NÖ, Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) einbringen.
NÖ Teichwirte müssen ihre Anträge auf Verlängerung von 1. Oktober bis spätestens 30. November 2020 beim Land NÖ, Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) einbringen.
Als Serviceleistung werden Teichwirte, die aktuell an der Förderung teilnehmen, per Post von der Förderstelle informiert. Die inhaltlichen Bewirtschaftungsauflagen bleiben, wie gehabt, auch im Verlängerungsjahr gleich.