Förderung von Fischotterabwehrmaßnahmen an Fischteichen
Um diese Begrenzung des künstlichen Nahrungsangebotes möglichst gut zu erreichen, steht jedem/r Besitzer:in bzw. Pächter:in eines künstlich angelegten Stillgewässers mit Fischbesatz eine Förderung von Zaunanlagen oder ähnlichem durch das Land Steiermark offen; es können also sowohl gewerbliche Fischzuchten, Angelteiche als auch Hobbyteiche etc. in den Genuss der Förderung gelangen.
Was wird gefördert
Gegenstand der Förderung ist das Errichten und Instandhalten von Fischotterabwehranlagen (z.B. Zäune, Fischotterbarrieregitter im Wasser, Verbesserung bestehender Abwehrsysteme) an künstlichen Stillgewässern ab einer Uferlänge von 40 m.
Förderrahmen Fischotterabwehr
Abwehrmaßnahme | Förderung |
Fix-Zäune | € 5,50/lfm + € 220 Pauschale |
Maximalbetrag Fix-Zäune | € 3.630,-- |
Elektro-Zäune | € 4,40/lfm |
Maximalbetrag Elektro-Zäune | € 2.420,-- |
Maximalbetrag sonstiger Maßnahmen | € 2.420,-- |
Wie kann eine Förderung beantragt werden
- Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail mit der Fischotterberatung
- Lokalaugenschein gemeinsam mit der Fischotterberatung und einvernehmliche Festlegung der zur Förderung beantragten Abwehrmaßnahme
- Ausfüllen und Unterfertigen des Förderantrages durch die Antragstellerin/den Antragsteller, gemeinsam mit der Fischotterberatung
- Übermittlung des Antragsformulars an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz) durch die Antragstellerin/ den Antragsteller per E-Mail oder per Post: naturschutz@stmk.gv.at oder Stempfergasse 7, 8010 Graz
- Förderzusage durch die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz)
- Errichtung/Optimierung der Abwehrmaßnahme
- Rechnungslegung samt Zahlungsbestätigung der Material- und/oder Baugerätekosten o.Ä. sowie Fotodokumentation (Umsetzung & Endzustand der Maßnahme) an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz), nach erfolgter Durchführung der Präventionsmaßnahme, per E-Mail oder per Post: naturschutz@stmk.gv.at oder Stempfergasse 7, 8010 Graz
- Kontrolle der Ausführung der Maßnahme durch den Bezirksnaturschutzbeauftragten der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft Auszahlung des Förderbetrages
Fristen
Frist der Antragstellung ist der 31. August des jeweiligen Kalenderjahres, in welchen der Antrag gestellt wird (Poststempel oder Eingangsdatum E-Mail). Der Antrag ist an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz) per E-Mail oder per Post zu übermitteln: naturschutz@stmk.gv.at oder Stempfergasse 7, 8010 Graz
Frist für die Einreichung der Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und Fotodokumentation) ist der 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres, in welchen der Antrag gestellt wird (Eingangsdatum E-Mail oder Poststempel). Die Unterlagen sind an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz) per E-Mail oder per Post zu übermitteln: naturschutz@stmk.gv.at oder Stempfergasse 7, 8010 Graz. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die festgesetzte Fördersumme und ein neuer Antrag für das darauffolgende Jahr muss unter Beiziehung der Fischotterberatung beantragt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht erst dann, wenn eine schriftliche Bestätigung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 übermittelt wird.
Frist für die Einreichung der Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und Fotodokumentation) ist der 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres, in welchen der Antrag gestellt wird (Eingangsdatum E-Mail oder Poststempel). Die Unterlagen sind an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Naturschutz) per E-Mail oder per Post zu übermitteln: naturschutz@stmk.gv.at oder Stempfergasse 7, 8010 Graz. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die festgesetzte Fördersumme und ein neuer Antrag für das darauffolgende Jahr muss unter Beiziehung der Fischotterberatung beantragt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht erst dann, wenn eine schriftliche Bestätigung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 übermittelt wird.
Kontaktdaten Fischotterberatung
Oliver Gebhardt - Ingenieurbüro für Biologie
Herdergasse 3
8020 Graz
+43 (0) 664 3852343
office@olivergebhardt.at
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