Förderung von Fischotterabwehrmaßnahmen an Fischteichen
Um diese Begrenzung des künstlichen Nahrungsangebotes möglichst gut zu erreichen, steht jedem Besitzer bzw. Pächter eines künstlich angelegten Stillgewässers mit Fischbesatz eine Förderung von Zaunanlagen oder ähnliches durch das Land Steiermark offen; es können also sowohl gewerbliche Fischzuchten, Angelteiche als auch Hobbyteiche etc. in den Genuss der Förderung gelangen.
Für die fachliche Beratung im Konflikt Fischotter-Teichwirt-Angler wurde eine Fischottermanagerin für die Steiermark eingesetzt. Sie fungiert für alle Beteiligten als Anlaufstelle für Fragen zum Fischotter, seine Lebensweise sowie seine Ökologie und informiert über effektive Abwehrmaßnahmen an Teichanlagen und deren mögliche Förderung.
Zu den Aufgaben der Fischottermanagerin zählen im Rahmen der Umsetzung der Managementmaßnahmen unter anderem:
Zu den Aufgaben der Fischottermanagerin zählen im Rahmen der Umsetzung der Managementmaßnahmen unter anderem:
- Beratung der Fließgewässerbewirtschafter bezüglich einer optimalen, risikoarmen Bewirtschaftung (Art, Zeitpunkt, Menge des Besatzes sowie alternative Maßnahmen)
- Beratung der Teichwirte bezüglich Fischotterabwehrmaßnahmen
- Beratung der Teichwirte betreffend schadensminimierender Bewirtschaftung der Teiche in Hinblick auf den Fischotter (Art, Alter und Menge des Fischbesatzes; Förderung von Puffernahrung)
Was wird gefördert
Gegenstand der Förderung ist das Errichten und Instandhalten von Fischotterabwehranlagen (z.B. Zäune, Fischotterbarrieregitter im Wasser, Verbesserung bestehender Abwehrsysteme) an künstlichen Stillgewässern ab einer Uferlänge von 40 m.
Förderrahmen Fischotterabwehr
Abwehrmaßnahme | Förderung |
Fix-Zäune | € 4,50/lfm + € 200 Pauschale |
Maximalbetrag Fix-Zäune | € 3.000,-- |
Elektro-Zäune | € 3,50/lfm |
Maximalbetrag Elektro-Zäune | € 2.000,-- |
Maximalbetrag sonstiger Maßnahmen | € 2.000,-- |
Pro Bewirtschafter ist für maximal 3 Teichanlagen/Jahr eine Förderung möglich.
Wie kann eine Förderung beantragt werden
- Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail mit der Fischottermanagerin
- Lokalaugenschein gemeinsam mit der Fischottermanagerin und einvernehmliche Festlegung der zur Förderung beantragten Abwehrmaßnahme
- Ausfüllen und Unterfertigen des Förderantrages durch den Antragsteller, gemeinsam mit der Fischottermanagerin
- Übermittlung des Antragsformulars an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz) durch den Antragsteller
- Förderzusage durch die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz)
- Errichtung/Optimierung der Abwehrmaßnahme
- Rechnungslegung der Materialkosten an die Abteilung 13, Steiermärkische Landesregierung (Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz) nach erfolgter Errichtung der Abwehrmaßnahme
- Kontrolle der Ausführung der Maßnahme durch den Bezirksnaturschutzbeauftragten der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
- Auszahlung des Förderbetrages
Fristen
Frist der Antragstellung ist der 15. September des jeweiligen Kalenderjahres, in welchen der Antrag gestellt wird (Poststempel oder Eingangsdatum E-Mail)
Frist für die Ausbezahlung ist der 30. November des jeweiligen Kalenderjahres, in welchem der Antrag gestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die festgesetzte Fördersumme und ein neuer Antrag für das darauffolgende Jahr muss unter Beiziehung der Fischottermanagerin beantragt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht erst dann, wenn eine schriftliche Bestätigung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 übermittelt wird.
Kontaktdaten Fischotterberaterin:
Mag. Jördis Kahapka
Telefon: 0660/9018109
E-Mail: fischotter@oekoteam.at
Förderstelle - Steiermärkische Landesregierung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13
Referat Naturschutz Stempfergasse 7, 8010 Graz
Telefon: 0316 877-3187
Fax: 0316 877-3490
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at
Frist für die Ausbezahlung ist der 30. November des jeweiligen Kalenderjahres, in welchem der Antrag gestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die festgesetzte Fördersumme und ein neuer Antrag für das darauffolgende Jahr muss unter Beiziehung der Fischottermanagerin beantragt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht erst dann, wenn eine schriftliche Bestätigung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 übermittelt wird.
Kontaktdaten Fischotterberaterin:
Mag. Jördis Kahapka
Telefon: 0660/9018109
E-Mail: fischotter@oekoteam.at
Förderstelle - Steiermärkische Landesregierung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13
Referat Naturschutz Stempfergasse 7, 8010 Graz
Telefon: 0316 877-3187
Fax: 0316 877-3490
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at