Erste Erfolge beim Bau- und Raumordnungsgesetz
Die wichtigsten Neuerungen betreffen etwa die Zeiträume
bei nachträglichen Genehmigungen von landwirtschaftlichen Gebäuden, Verfahrensbeschleunigungen
(Entfall des Gemeinderates als zweite Instanz im Bauverfahren; nächste Instanz nach Bürgermeister
zukünftig Landesverwaltungsgericht) oder die zeitliche Einschränkung der Möglichkeiten, nachträgliche
Auflagen vorzuschreiben.
Auch Verbesserungen für den Klimaschutz wurden beschlossen. Beispiele: Verbot von Feuerungsanlagen
mit fossilen Brennstoffen bei Neubauten, Verfahrenserleichterung bei der Errichtung von Photovoltaik-
Anlagen bis zu 50kW.
Außerdem wurde die weitere Bodenversiegelung eingeschränkt und eine Stärkung der Dorfgebietsstruktur
im Sinne der Landwirtschaft bewirkt.
Mit den beiden Novellen wurden erste Forderungen der Interessensvertretung der Land- und Forstwirtschaft
erfüllt. Für die nächste Regierungsperiode wurde zugesichert, diesen Weg im Sinne praxistauglicher
Regelungen für die Landwirte weiterzuführen.
Weitere Informationen nächste Woche in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen und auf der Homepage der
Landwirtschaftskammer www.stmk.lko.at