Energie-Gemeinschaften als Chance für Nahwärmebetreiber
Mit dem Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) im Parlament wurde ein wichtiger Eckpfeiler zur heimischen Energiewende geschaffen. Um das Ziel 100 Prozent erneuerbaren Strom bis 2030 zu erreichen, nimmt die Regierung dazu jährlich eine Milliarde Euro in die Hand.
Energie-Gemeinschaften
Das EAG schafft auch eine völlig neue Möglichkeit der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften sowie der Bürger-Energie-Gemeinschaften. Bei dieser Form der dezentralen Energieversorgung können sich Privatpersonen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Gemeinden zusammenschließen. Ziel der Gemeinschaften soll es sein, selbst erneuerbare Energie zu erzeugen, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, speichern und den Überschuss zu verkaufen.
Geringere Netzgebühren
Die Verteilung des von der Energie-Gemeinschaft erzeugten Stroms unter den Mitgliedern erfolgt über das öffentliche Netz. Dabei profitieren die Mitglieder von reduzierten Netzgebühren und der Befreiung von Energieabgabe und Ökostrombeitrag.
Vom Heizwerk zum Energiedienstleister
Speziell für bäuerliche Heizwerksgemeinschaften bieten die Energie-Gemeinschaften eine Möglichkeit zur weiteren Entwicklung. Denn die Nahwärmeversorger können bereits auf bestehende Genossenschaftliche oder andere gemeinschaftliche Strukturen aufbauen. Durch die Umwandlung in eine Energie-Gemeinschaft kann die Teilhabe der bisherigen Mitglieder sowie Kunden gestärkt werden. Neben regionaler Wärme kann das Sortiment um die regionale Stromversorgung, aber auch um weitere Energiedienstleistungen erweitert werden.
Mehr Informationen zu Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften finden Sie auf der Website der Österreichischen Koordinationsstelle: