Direktvermarktung
Einwegpfand ab 2025
Ab 1. Jänner 2025 tritt die Pfandverordnung in Österreich in Kraft. Betroffen davon sind alle geschlossenen Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter.
Ein Beispiel dafür ist Traubensaft in einer PET-Flasche oder Apfelsaft in einer Dose.
Nicht von der Verordnung betroffen sind Getränkeflaschen aus Glas, Mehrwegflaschen, Bag in Boxen, Tetra Pak, Milch und Milchprodukte sowie Sirupe.
Bei Getränken in einer Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall sind einheitlich 25 Cent Pfandgebühr einzuheben. Zusätzlich sind ein neu generierter EAN-Code und das Pfandlogo am Etikett anzubringen.
Erstinverkehrbringer:innen von Getränken in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall sind verpflichtet sich auf www.recycling-pfand.at zu registrieren und mit der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH einen Vertrag abzuschließen.
Alle, die solche Einweggetränkeverpackungen abgeben, müssen diese auch wieder zurücknehmen. Das kann entweder manuell oder durch einen Automaten passieren. Einweggetränkeverpackungen, die retourniert werden, müssen leer, unzerdrückt und mit vorhandenem Etikett (EAN-Code und Pfandlogo lesbar) sein.
Ein Beispiel dafür ist Traubensaft in einer PET-Flasche oder Apfelsaft in einer Dose.
Nicht von der Verordnung betroffen sind Getränkeflaschen aus Glas, Mehrwegflaschen, Bag in Boxen, Tetra Pak, Milch und Milchprodukte sowie Sirupe.
Bei Getränken in einer Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall sind einheitlich 25 Cent Pfandgebühr einzuheben. Zusätzlich sind ein neu generierter EAN-Code und das Pfandlogo am Etikett anzubringen.
Erstinverkehrbringer:innen von Getränken in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall sind verpflichtet sich auf www.recycling-pfand.at zu registrieren und mit der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH einen Vertrag abzuschließen.
Alle, die solche Einweggetränkeverpackungen abgeben, müssen diese auch wieder zurücknehmen. Das kann entweder manuell oder durch einen Automaten passieren. Einweggetränkeverpackungen, die retourniert werden, müssen leer, unzerdrückt und mit vorhandenem Etikett (EAN-Code und Pfandlogo lesbar) sein.
Möglichkeit zur teilmobilen Schlachtung
Bis vor wenigen Jahren war eine teilmobile Schlachtung nicht möglich, da keine toten Tiere in einen Schlachtraum eingebracht werden durften. Nach einer Gesetzesänderung ist es seit 2021 möglich, max. 3 Hausrinder, 6 Hausschweine oder 3 als Haustiere gehaltene Einhufer sowie seit 2024 auch bis zu 9 Schafe bzw. Ziegen in einem Schlachtvorgang stressarm am Herkunftsbetrieb zu schlachten und anschließend zur weiteren Verarbeitung in einen Schlachthof zu bringen.
Für die teilmobile Schlachtung wichtig:
Für die teilmobile Schlachtung wichtig:
- Schriftliche Vereinbarung zwischen Schlachthof und Tierhalter:in
- Amtlicher Tierarzt:in wird mind. 3 Tage vor Schlachtung darüber unterrichtet (behördliche Genehmigung)
- Amtlicher Tierarzt:in, der/die die Schlachttieruntersuchung durchführt, muss auch direkt bei der Schlachtung anwesend sein
- Schlachtung wird von sachkundigen Personen durchgeführt
- Geeigneter Platz zum Fixieren, Betäuben und Ausbluten der Tiere muss vorhanden sein
- Geschlachtete und entblutete Tiere werden unter hygienischen Bedienungen rasch zum Schlachthof befördert (max. 2 Stunden)
- Schlachthof wird vorab über die Ankunft der Tiere informiert
- Übliche Begleitdokumente plus amtliche Bescheinigung über die Schlachtung am Herkunftsbetrieb müssen mitgeführt werden
LFI Bildungsprogramm - Direktvermarktung
In Kooperation mit dem LFI Steiermark hat das Referat Direktvermarktung wieder ein interessantes und umfassendes Bildungsangebot erstellt. Sämtliche Informationen zu den jeweiligen Bildungsveranstaltungen finden Sie im Link.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an das LFI Steiermark
0316/8050-1305 oder an zentrale@lfi-steiermark.at.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an das LFI Steiermark
0316/8050-1305 oder an zentrale@lfi-steiermark.at.
Terminaviso Steirische Spezialitätenprämierung 2025
Die steirischen Brot- und Backwaren, Fleischspezialitäten und Wurstwaren sowie Käse und Milchprodukte stehen im Frühjahr 2025 bei der Steirischen Spezialitätenprämierung wieder auf den Prüfstand. Bei der Urkundenverleihung werden die Sieger:innen geehrt und das handwerkliche Können der Direktvermarktungsbetriebe gefeiert.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Urkundenverleihung: Dienstag, 24. Juni 2025, 17 Uhr am Steiermarkhof in Graz
Informationen:
Referat Direktvermarktung
0316/8050-1374
direktvermarktung@lk-stmk.at
Brot und Backwaren: Andrea Maurer, BEd., Tel. 0664/602596-4609
Käse und Milchprodukte: Dipl.-Päd. Ing. Sabine Hörmann-Poier, Tel. 0664/602596-5132
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Urkundenverleihung: Dienstag, 24. Juni 2025, 17 Uhr am Steiermarkhof in Graz
Informationen:
Referat Direktvermarktung
0316/8050-1374
direktvermarktung@lk-stmk.at
Brot und Backwaren: Andrea Maurer, BEd., Tel. 0664/602596-4609
Käse und Milchprodukte: Dipl.-Päd. Ing. Sabine Hörmann-Poier, Tel. 0664/602596-5132
Etikettencheck und Nährwertberechnung
Hochwertige Produkte verdienen eine korrekte Kennzeichnung!
Sie stellen ein ausgezeichnetes Produkt her und benötigen Unterstützung bei der richtigen Etikettierung? Der Etikettencheck bietet Ihnen eine professionelle Beratung zu allen Aspekten der Lebensmittelkennzeichnung (außer Wein). Wir überprüfen und überarbeiten bestehende Etiketten oder entwickeln neue, maßgeschneiderte Etiketten für Ihre Produkte:
Direktvermarkter:innen sind von der Nährwertkennzeichnung größtenteils ausgenommen, sollte sie dennoch nötig werden, ist unser Angebot der Nährwertberechnung genau das richtige:
Kosten: 100 € Pauschale für den Etikettencheck oder die Nährwertberechnung inkl. Beratung und der Erstellung schriftlicher Unterlagen für maximal 4 Produkte. Jedes weitere Produkt wird mit 25 € berechnet.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Beraterin für Direktvermarktung.
Sabine Hörmann-Poier unter 0664/602596-5132
Sie stellen ein ausgezeichnetes Produkt her und benötigen Unterstützung bei der richtigen Etikettierung? Der Etikettencheck bietet Ihnen eine professionelle Beratung zu allen Aspekten der Lebensmittelkennzeichnung (außer Wein). Wir überprüfen und überarbeiten bestehende Etiketten oder entwickeln neue, maßgeschneiderte Etiketten für Ihre Produkte:
- Welche Informationen müssen auf das Etikett?
- Welche Kennzeichnungselemente sind zwingend erforderlich?
- Wie werden Sichtfeldregelung, Allergenkennzeichnung und andere Vorgaben korrekt umgesetzt?
Direktvermarkter:innen sind von der Nährwertkennzeichnung größtenteils ausgenommen, sollte sie dennoch nötig werden, ist unser Angebot der Nährwertberechnung genau das richtige:
- Wann ist eine Nährwertkennzeichnung erforderlich?
- Darstellung und Berechnung der Nährwerte (Big 7) anhand der individuellen Rezepturen
Kosten: 100 € Pauschale für den Etikettencheck oder die Nährwertberechnung inkl. Beratung und der Erstellung schriftlicher Unterlagen für maximal 4 Produkte. Jedes weitere Produkt wird mit 25 € berechnet.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Beraterin für Direktvermarktung.
Sabine Hörmann-Poier unter 0664/602596-5132
Untersuchungsaktion für Milchprodukte
Im Rahmen der vorgeschriebenen Eigenkontrolle für alle Milch-Direktvermarktungs-betriebe bietet die Landwirtschaftskammer Steiermark wieder eine kostengünstige Sammelaktion für Milchprodukte an.
Die vorgeschriebene Anzahl der zu untersuchenden Produkte richtet sich nach dem Produktsortiment sowie der Verarbeitungsmenge und den bisherigen Prüfergebnissen.
Als Grundlage dient die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel und die geltenden Leitlinien.
Abgabetermin:
Mittwoch, 15. Juli 2025 (Anmeldeschluss: 1. Juli 2025)
Die Abgabe der Produkte ist von 8 Uhr bis 9 Uhr in Ihrer Bezirkskammer möglich.
Anmeldung: E-Mail: direktvermarktung@lk-stmk.at oder Telefon: 0316/8050-1374.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre Beraterin für Direktvermarktung:
Sabine Hörmann-Poier unter 0664/602596-5132
Die vorgeschriebene Anzahl der zu untersuchenden Produkte richtet sich nach dem Produktsortiment sowie der Verarbeitungsmenge und den bisherigen Prüfergebnissen.
Als Grundlage dient die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel und die geltenden Leitlinien.
Abgabetermin:
Mittwoch, 15. Juli 2025 (Anmeldeschluss: 1. Juli 2025)
Die Abgabe der Produkte ist von 8 Uhr bis 9 Uhr in Ihrer Bezirkskammer möglich.
Anmeldung: E-Mail: direktvermarktung@lk-stmk.at oder Telefon: 0316/8050-1374.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre Beraterin für Direktvermarktung:
Sabine Hörmann-Poier unter 0664/602596-5132