Corona: Termine für Pickerl und Steuererklärung verlängert
Abgelaufene Pickerln gelten bis 31. Mai
Im Kraftfahrgesetz wurde coronabedingt
nun eine Bestimmung betreffend Fristablauf
neu eingefügt. Diese legt fest, dass alle
Dokumente, Urkunden und Nachweise, die
im Kraftfahrgesetz geregelt sind, vorläufig
nicht ablaufen. Voraussetzung dafür ist,
dass diese nach dem 13. März 2020 nicht
mehr gültig sind und wegen Corona noch
nicht verlängert werden können. Diese
Dokumente sind dann bis längstens 31. Mai
2020 gültig. Hiervon betroffen sind folglich
auch fällige §57a-Überprüfungen, also
Pickerl-Überprüfungen, die nunmehr bis 31.
Mai aufgeschoben werden dürfen (LyK).
Steuer-Termine: Erleichterungen
Die Bundesabgabenordnung sieht
vor, dass Jahres-Abgabenerklärungen
(Beispiele: Einkommensteuer,
Umsatzsteuer) in Papierform bis
30. April sowie bei elektronischer
Übermittlung über Finanz-Online bis
30. Juni des Folgejahres einzureichen
sind. Land- und Forstwirte müssten
daher die Steuererklärungen 2019
in der Regel bis Ende April 2020
beim Finanzamt abgeben.
Das Finanzministerium hat am
24. März 2020 über eine generelle
Fristerstreckung für die Einreichung
der Jahres-Abgabenerklärungen für das
Jahr 2019 informiert. Demnach ist die
Abgabefrist allgemein bis 31. August 2020
erstreckt. Es ist kein Antrag zu stellen.
- Weitere Erleichterungen. Weiters wurde der Lauf von Beschwerdefristen, Vorlageantragsfristen sowie Maßnahmenbeschwerdefristen, welche am 17. März 2020 begonnen haben oder bis 16. März 2020 nicht abgeschlossen waren, bis 30. April 2020 unterbrochen. Die Fristen beginnen mit 1. Mai 2020 neu zu laufen. Diverse weitere Erleichterungen, wie die Herabsetzung von Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuervorauszahlungen (je nach tatsächlich vorliegenden Umständen bis auf null), Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung), Nichtfestsetzung von bereits festgesetzten Säumniszuschlägen oder die Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen, sind vorgesehen.
- Beratung. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Krise mussten viele Beratungstermine abgesagt werden. Aktuell erfolgen steuerrechtliche Beratungen ausschließlich per Telefon oder Mail. Voraussichtlich ab 4. Mai 2020 werden unter strenger Beachtung der gesetzlich vorgesehenen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen wieder persönliche Beratungen und Hilfestellungen stattfinden. Gerne steht diesbezüglich die Rechtsabteilung, Tel. 0316/8050-1256 oder 1247, zur Verfügung.