Bürokratie: Umfrage der EU-Kommission
23 Fragen stellt die EU-Kommission an die Bäuerinnen und Bauern in Europa noch bis 8. April. Diese beziehen sich im Speziellen auf die bürokratischen Hürden bei den Glöz-Standards, beim Pflanzenschutz, bei den Umweltauflagen sowie beim Tierschutz. Ein Fragenkomplex beschäftigt sich auch mit den Anforderungen hinsichtlich Luftschadstoffe, Natura 2000 sowie mit den Anträgen von Unterstützungen und Prämien. Ebenso sind die Bäuerinnen und Bauern aufgerufen, Vorschläge für bürokratische Vereinfachungen zu machen.
Bitte teilnehmen
„Diese aktive Einbindung ist überfällig und ein positives Signal. Unsere Bäuerinnen und Bauern stehen aktuell unter massivem Druck durch fallende Preise, Inflation und nicht zuletzt EU-Gesetzgebung. Viele Gesetzesvorschläge der Kommission erhöhen die Problematik“, betont Landwirtschaftskammerpräsident Franz Titschenbacher und ersucht alle Bäuerinnen und Bauern, an dieser Befragung teilzunehmen.
Detailhinweise zur Umfrage
Am rechten Rand der Umfrageseite kann die Sprache der Umfrage unter „Languages“ von Englisch auf Deutsch umgestellt werden. Frage 1B betrifft GAP-Maßnahmen wie Direktzahlungen, Agrarumweltzahlungen (ÖPUL) und Zahlungen für das Benachteiligte Gebiet (Ausgleichszulage), Investitionsförderung oder Niederlassungsprämie. In Frage 3 können als „andere öffentliche oder private Regelungen“ beispielsweise das AMA Gütesiegel mit seinen diversen Zusatzmodulen, private Verbandsregelungen wie z.B. Bio Austria oder private Handelsregelungen wie etwa Ja! Natürlich zutreffen.
In Frage 6 wird nach der Betriebsgröße gefragt. Dabei handelt es ist nicht um die gesamte Betriebsgröße (inklusive Waldflächen, Gebäude- und Hofflächen etc.), sondern um die bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche. In Frage 11 ist im Falle der MFA-Einreichung mittels Landwirtschaftskammer als Dienstleistungserbringer „Andere“ anzugeben und kann im Freitextfeld „Landwirtschaftskammer“ oder Ähnliches angegeben werden.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich der Fragebogen mit Ausnahme der Frage 20 ausschließlich auf die Umsetzung der GAP bezieht. Belastungen durch EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft, die über die GAP hinausgehen, wie beispielsweise die EU-Entwaldungs-Verordnung (VO 2023/1115), detaillierte Vorgaben und Verpflichtungen für die Dokumentation der Pflanzenschutzmittel-Anwendung (VOs 1107 /2009, 2022/2379 und 2022/1173), knappe Fristen für Tiermeldungen (VOs 1760/2000 und 2016/429) sowie der Dokumentations- und Aufzeichnungsaufwand im Rahmen der EU-Bio-Verordnung (VO 2018/484) können daher ausschließlich in Frage 20 dargelegt werden.
In Frage 6 wird nach der Betriebsgröße gefragt. Dabei handelt es ist nicht um die gesamte Betriebsgröße (inklusive Waldflächen, Gebäude- und Hofflächen etc.), sondern um die bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche. In Frage 11 ist im Falle der MFA-Einreichung mittels Landwirtschaftskammer als Dienstleistungserbringer „Andere“ anzugeben und kann im Freitextfeld „Landwirtschaftskammer“ oder Ähnliches angegeben werden.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich der Fragebogen mit Ausnahme der Frage 20 ausschließlich auf die Umsetzung der GAP bezieht. Belastungen durch EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft, die über die GAP hinausgehen, wie beispielsweise die EU-Entwaldungs-Verordnung (VO 2023/1115), detaillierte Vorgaben und Verpflichtungen für die Dokumentation der Pflanzenschutzmittel-Anwendung (VOs 1107 /2009, 2022/2379 und 2022/1173), knappe Fristen für Tiermeldungen (VOs 1760/2000 und 2016/429) sowie der Dokumentations- und Aufzeichnungsaufwand im Rahmen der EU-Bio-Verordnung (VO 2018/484) können daher ausschließlich in Frage 20 dargelegt werden.