Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murtal
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
von 8 - 12 Uhr und von 13 - 16 Uhr
und Freitag von 8 - 12 Uhr
Sprechtage:
Montag und Dienstag von 8 - 12 Uhr und von 13 - 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für Ihre Anliegen in der Bezirkskammer.
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Sprechtage:
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An folgenden Tagen ist die Bezirkskammer Murtal geschlossen!
Dienstag 24.12.2024 Heiliger Abend
Dienstag 31.12.2024 Silvester
Dienstag 24.12.2024 Heiliger Abend
Dienstag 31.12.2024 Silvester
BK aktuell - 3. Ausgabe 2024
Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe unserer Kammerzeitung der Bezirkskammer Murtal
und im Innenteil das LFI-(Regional) Bildungsprogramm
Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe unserer Kammerzeitung der Bezirkskammer Murtal
und im Innenteil das LFI-(Regional) Bildungsprogramm
***Start der neuen Meister:innenausbildung "Landwirtschaft" im Murtal***
Im Herbst 2024 startet die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer, in Zusammenarbeit mit der LFS Kobenz, eine neue Meister:innenausbildung Landwirtschaft im Murtal. Die Ausbildung findet in der LFS Kobenz statt.
Hier finden Sie die Informationen und das Anmeldeformular.
Hier finden Sie die Informationen und das Anmeldeformular.
BAU-Sprechtag in der Bezirkskammer Murtal
Gute Planung zahlt sich aus!
Als neues Service bieten wir für unsere Betriebe regelmäßige Bau-Sprechtage in der Bezirkskammer Murtal an. Holen Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Beratungsstunde alle Infos und Tipps, wie Sie ihr Projekt effizient umsetzen:
Nutzen Sie den Bau-Sprechtag für ihr Bauprojekt:
Kontakt und Anmeldung:
DI Christina Steinberger
Bauberaterin Landwirtschaftskammer Steiermark
Mobil: +43 664 602596-1314
E-Mail: christina.steinberger@lk-stmk.at
Als neues Service bieten wir für unsere Betriebe regelmäßige Bau-Sprechtage in der Bezirkskammer Murtal an. Holen Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Beratungsstunde alle Infos und Tipps, wie Sie ihr Projekt effizient umsetzen:
Nutzen Sie den Bau-Sprechtag für ihr Bauprojekt:
- Durchsprechen ihrer Skizzen und Ideen
- Den bestehenden Plan optimieren
- Diskutieren von Alternativen und Möglichkeiten
- Wichtige Meilensteine und nächste Schritte festlegen
- Bestandsgebäude optimal einbinden und nutzen
- Mindestmaße für Liegeboxen, Auslaufflächen und Gangbreiten
- Standards für besonders tierfreundliche Haltung (höherer Fördersatz)
Kontakt und Anmeldung:
DI Christina Steinberger
Bauberaterin Landwirtschaftskammer Steiermark
Mobil: +43 664 602596-1314
E-Mail: christina.steinberger@lk-stmk.at
***Seminar Bäuerliche Hofübergabe KOSTENLOS***
Im Seminar werden die rechtlichen, sozialrechtlichen und förderrelevanten Fragen, als auch die zwischenmenschlichen und persönlichen Aspekte bei der Hofübergabe/-nahme besprochen.
• Ausgedinge, Pflichtteil, Erbrecht, Anerbengesetz, Testament
• Grundzüge der Sozialversicherung
• Übergabekonzept als Grundlage für den/die Vertragserrichter:in
• Lebensqualität Bauernhof – Gemeinsam Gestalten
• Ausgedinge, Pflichtteil, Erbrecht, Anerbengesetz, Testament
• Grundzüge der Sozialversicherung
• Übergabekonzept als Grundlage für den/die Vertragserrichter:in
• Lebensqualität Bauernhof – Gemeinsam Gestalten
ZEIT UND ORT
DI Christian Schopf, Kammersekretär
Mag.a Renate Schmoll, Rechtsreferentin
Dipl.-Päd. in Ing. in Barbara Kiendlsperger, Beraterin Lebensqualität Bauernhof
ANMELDUNG
Regional-LFI Obersteiermark
T 03862/51955 4111
E obersteiermark@lfi-steiermark.at
Link zur Anmeldung
Bäuerliche Hofübergabe | LFI Steiermark
- Mittwoch, 27. November 2024, 9.00 bis 12.30 Uhr, Gasthaus Stocker, Furth 16, 8755 St. Peter ob Judenburg
- Donnerstag, 28. November 2024, 9.00 bis 12.30 Uhr, Brauhaus zu Murau, Raffaltplatz 17, 8850 Murau
- Donnerstag, 6. März 2025, 9.00 bis 12.30 Uhr, LFS Kobenz, Josef-Krainer-Weg 1, 8723 Kobenz
DI Christian Schopf, Kammersekretär
Mag.a Renate Schmoll, Rechtsreferentin
Dipl.-Päd. in Ing. in Barbara Kiendlsperger, Beraterin Lebensqualität Bauernhof
ANMELDUNG
Regional-LFI Obersteiermark
T 03862/51955 4111
E obersteiermark@lfi-steiermark.at
Link zur Anmeldung
Bäuerliche Hofübergabe | LFI Steiermark
Besondere Sorgfalt bei Umsetzung von ÖPUL-Auflagen im Antragsjahr 2024
Ab dem Antragsjahr 2024 ist besondere Sorgfalt in der Umsetzung der Auflagen folgender ÖPUL-Maßnahmen erforderlich, da im Rahmen der INVEKOS-Qualitätskontrolle für das Antragsjahr 2023 gehäuft inhaltliche Verstöße festgestellt wurden.
Hier finden Sie die Informationen:
Hier finden Sie die Informationen:
Biodiversitätsschulung im ÖPUL 2023 für Betriebe mit Ackerbau und Grünland
PRÄSENZTERMINE
Fr., 29. November 2024, 8.30 bis 12.00 Uhr
Gasthaus Rainer, Kobenz
Mi., 18. Dezember 2024, 13.00 bis 16.30 Uhr
Gasthaus Perschler, Rattenberg
Do., 30. Jänner 2025, 8.30 bis 12.00 Uhr
Gasthaus Grillitsch, Obdach
Di., 4. Februar 2025, 13.00 bis 16.30 Uhr
Gasthaus Stocker, St. Peter ob Judenburg
Do., 13. Februar 2025, 13.00 bis 16.30 Uhr
Gasthaus Holzmann, St. Oswald-Möderbrugg
WEBINARTERMINE
Fr., 15. November 2024, 13.00 bis 16.30 Uhr
Di., 19. November 2024, 18.00 bis 21.30 Uhr
Di., 26. November 2024, 18.00 bis 21.30 Uhr
zu Hause am PC, Online via Zoom
KOSTEN
39 € TN-Beitrag gefördert
115 € TN-Beitrag
Informationen über den geförderten Personenkreis erhalten Sie unter:
stmk.lfi.at/bildungsfoerderung
Hier finden Sie die Präsenz- und Webinartermine
Anmeldeformular für Präsenztermine
Anmeldeformular für Webinartermine
Fr., 29. November 2024, 8.30 bis 12.00 Uhr
Gasthaus Rainer, Kobenz
Mi., 18. Dezember 2024, 13.00 bis 16.30 Uhr
Gasthaus Perschler, Rattenberg
Do., 30. Jänner 2025, 8.30 bis 12.00 Uhr
Gasthaus Grillitsch, Obdach
Di., 4. Februar 2025, 13.00 bis 16.30 Uhr
Gasthaus Stocker, St. Peter ob Judenburg
Do., 13. Februar 2025, 13.00 bis 16.30 Uhr
Gasthaus Holzmann, St. Oswald-Möderbrugg
WEBINARTERMINE
Fr., 15. November 2024, 13.00 bis 16.30 Uhr
Di., 19. November 2024, 18.00 bis 21.30 Uhr
Di., 26. November 2024, 18.00 bis 21.30 Uhr
zu Hause am PC, Online via Zoom
KOSTEN
39 € TN-Beitrag gefördert
115 € TN-Beitrag
Informationen über den geförderten Personenkreis erhalten Sie unter:
stmk.lfi.at/bildungsfoerderung
Hier finden Sie die Präsenz- und Webinartermine
Anmeldeformular für Präsenztermine
Anmeldeformular für Webinartermine
Betriebsinhaber:innen, die ab 2023 an der ÖPUL-Maßnahme "umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" oder "biologische Wirtschaftsweise (Bio)" teilnehmen, müssen eine mindestens 3-stündige Weiterbildung zu biodiversitätsrelevanten Themen absolvieren.
Mit dieser Weiterbildung erfüllen Sie diese Voraussetzung, da eine Anrechnung bereits ab 01.01.2022 möglich ist.
Im Rahmen dieser Weiterbildung werden Sie zusätzlich über die neue Ausgestaltung von UBB und BIO sowie über sonstige relevante ÖPUL Maßnahmen im Grünland informiert, die ab 2023 gelten.
REFERENT:INNEN
Andrea Pichler
Mag. a Margit Zötsch/Dr. Thomas Frieß/Georg Derbuch
ZIELGRUPPE
Betriebsinhaber:innen, die ab 2023 an der ÖPUL-Maßnahme "umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" oder biologische Wirtschaftsweise (Bio)" teilnehmen.
Mit dieser Weiterbildung erfüllen Sie diese Voraussetzung, da eine Anrechnung bereits ab 01.01.2022 möglich ist.
Im Rahmen dieser Weiterbildung werden Sie zusätzlich über die neue Ausgestaltung von UBB und BIO sowie über sonstige relevante ÖPUL Maßnahmen im Grünland informiert, die ab 2023 gelten.
REFERENT:INNEN
Andrea Pichler
Mag. a Margit Zötsch/Dr. Thomas Frieß/Georg Derbuch
ZIELGRUPPE
Betriebsinhaber:innen, die ab 2023 an der ÖPUL-Maßnahme "umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" oder biologische Wirtschaftsweise (Bio)" teilnehmen.
Grünlandseminare: Humuserhalt und Bodenschutz (HBG)
Hier finden Sie das Infoblatt und die Termine zu den Seminaren
"Humsuserhalt und Bodenuntersuchung - Grünland" (HBG)
REFERENT:INNEN
DI Dr. Wolfgang Angeringer, Stefan Bischof, Marlene Moser-Karrer, MSc
ANMELDUNG: LFI Steiermark
T 0316/8050 1305
E zentrale@lfi-steiermark.at
I www.stmk.lfi.at
"Humsuserhalt und Bodenuntersuchung - Grünland" (HBG)
REFERENT:INNEN
DI Dr. Wolfgang Angeringer, Stefan Bischof, Marlene Moser-Karrer, MSc
ANMELDUNG: LFI Steiermark
T 0316/8050 1305
E zentrale@lfi-steiermark.at
I www.stmk.lfi.at
Seminare für Betriebe mit "Einschränkung ertragsteigender Betriebsmittel" (EEB)
Hier finden Sie das Infoblatt und die Termine zu den Seminaren für Betriebe mit "Einschränkung ertragsteigender Betriebsmittel" (EEB)
REFERENT:INNEN
DI Dr. Wolfgang Angeringer, Stefan Bischof, Marlene Moser-Karrer, MSc
ANMELDUNG: LFI Steiermark
T 0316/8050 1305
E zentrale@lfi-steiermark.at
I www.stmk.lfi.at
REFERENT:INNEN
DI Dr. Wolfgang Angeringer, Stefan Bischof, Marlene Moser-Karrer, MSc
ANMELDUNG: LFI Steiermark
T 0316/8050 1305
E zentrale@lfi-steiermark.at
I www.stmk.lfi.at
***BIO Bildungsprogramm 2024/25***
Hier finden Sie das Bio-Bildungsprogramm 2024/25
Info zur Anmeldung:
• QR-Code (bei jedem Kurs ersichtlich)
• www.ernte-steiermark.at
„Termine in der Region“
• veranstaltungen@ernte.at
• Tel. 0316/8050-7145
Info zur Anmeldung:
• QR-Code (bei jedem Kurs ersichtlich)
• www.ernte-steiermark.at
„Termine in der Region“
• veranstaltungen@ernte.at
• Tel. 0316/8050-7145
***Kurs kostenlos*** "Waldpower 22 - "Theorie- und Praxismodul"
Im Rahmen des Projektes Waldpower 22 werden engagierte Steirer und Steirerinnen rund um die klimafitte Waldpflege ausgebildet. Im Fokus der 80-stündigen, kostenlosen Ausbildung steht die fachgerechte Waldpflege in Zeiten des Klimawandels. Höhere Temperaturen, längere Trockenperioden, häufigere und intensivere Störungsereignisse sowie Schädlinge, wie der Borkenkäfer, setzen die heimischen Wälder zunehmend unter Druck. Umso wichtiger ist es daher, die steirischen Waldbestände sinnvoll zu pflegen und mehrere Baumarten auf einer Fläche zu fördern, statt mit einer Monokultur „alles auf eine Karte“ zu setzen.
Die Teilnahme ist für alle Teilnehmenden zur Gänze kostenlos.
Der Besuch beider Module ist Voraussetzung zum erfolgreichen Abschluss.
Kurs "Waldpower 22 - Praxismodul"
Termin: Montag 11. November 2024 bis Freitag, 15. November 2024 (8-17 Uhr)
Ort: Waldflächen im Bezirk Murtal
Hier finden Sie die Einladung zum "Waldpower 22 - Theorie- und Praxismodul"
Die Teilnahme ist für alle Teilnehmenden zur Gänze kostenlos.
Der Besuch beider Module ist Voraussetzung zum erfolgreichen Abschluss.
Kurs "Waldpower 22 - Praxismodul"
Termin: Montag 11. November 2024 bis Freitag, 15. November 2024 (8-17 Uhr)
Ort: Waldflächen im Bezirk Murtal
Hier finden Sie die Einladung zum "Waldpower 22 - Theorie- und Praxismodul"
*Neu* RinderNET mobil App
ermöglicht es Ihnen, kostenlos, schnell und einfach jederzeit wichtige Informationen über Ihren Betrieb aufzurufen und Meldungen wie Geburten, Verendungen, Zugänge, Abgänge, Schlachtungen und OM Nachbestellungen zu tätigen.
Hier finden Sie die AMA RinderNet Mobil App Kurzanleitung.
Gemeinschaftseinkauf - Zapfwellengenerator
Notstromversorgung in der Landwirtschaft
Eine dauerhafte und ununterbrochene Stromversorgung im Bereich der Tierhaltung und Lebensmittelproduktion ist essentiell. Um diese auch im Ernstfall eines längeren Stromausfalls bzw. eines Blackouts sicherstellen zu können, ist eine Notstromversorgung notwendig.Als einfache und relativ kostengünstige Möglichkeit bietet sich hier eine Versorgung mittels Zapfwellenaggregats an.
Um ein passendes und betriebsindividuelles Gerät zu finden und dieses auch zu günstigen Konditionen erwerben zu können, haben die Bezirkskammer Murtal und Murau, in Kooperation mit dem Obersteirischen Maschinenring eine Sammelaktion organisiert. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um auch ihren Betrieb unabhängig, krisensicher und zukunftsfit zu machen!
Hier finden Sie die Informationen dazu
Bei Interesse bitte kontaktieren Sie uns unter der Tel. Nr. 03572 / 82142
100 Millionen für Energieautarke Bauernhöfe - Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
Der Klima- und Energiefonds wurde vom BMK beauftragt, mit den insgesamt 100 Mio. Euro
im Rahmen dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
im Rahmen dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
Existenzgründungsbeihilfe
Bei erstmaliger Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigener Rechnung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Existenzgründungsförderung zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab der ersten Bewirtschaftung zu stellen – maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme laut INVEKOS oder Träger der Sozialversicherung.
Der Antragssteller darf max. 40 Jahre alt sein.
Details zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01 befinden sich im Downloadbereich
Hier der Infofolder zur Existenzgründungsförderung
Bei erstmaliger Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigener Rechnung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Existenzgründungsförderung zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab der ersten Bewirtschaftung zu stellen – maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme laut INVEKOS oder Träger der Sozialversicherung.
Der Antragssteller darf max. 40 Jahre alt sein.
Details zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01 befinden sich im Downloadbereich
Hier der Infofolder zur Existenzgründungsförderung
Tierwohl - Weide - Weidetagebuch
All jene Betriebe, die im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Weidehaltung" beantragt haben, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen.
Hier finden Sie das Meldeformular.
All jene Betriebe, die im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Weidehaltung" beantragt haben, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen.
Hier finden Sie das Meldeformular.
Hotline Rinderkennzeichnung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 0316 / 8050 - 9650
Fax: 0316 / 8050 - 9651
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 0316 / 8050 - 9650
Fax: 0316 / 8050 - 9651
Downloads zum Thema
- BK aktuell MT-3. Ausgabe PDF 12,73 MB
- Weidetagebuch PDF 91,90 kB
- Infofolder 73-01_Version3_Investförderung PDF 1,17 MB
- Infofolder 75-01_Version2_Oktober23 PDF 1,26 MB
- Infofolder 73-08_Version3_Oktober23 PDF 1,05 MB
- RinderNET_Mobil_App_Kurzanleitung-Installation PDF 533,89 kB
- Folder Zapfwellengenerator Serie ZGN PDF 505,59 kB
- Biodiversitätsschulungen Bezirk MT PDF 2,55 MB
- Anmeldeformular_Biodiversitätsschulung_Präsenz PDF 244,00 kB
- Anmeldeformular_Biodiversitätsschulung_Webinare PDF 228,99 kB
- Infofolder MeisterInnnenausbildung Landwirtschaft DOCX 308,80 kB
- Anmeldeformular MeisterInnenausbildung Landwirtschaft_2024-2027 DOCX 140,91 kB
- Grünlandseminare: Humuserhalt und Bodenschutz (HBG) MT und MU PDF 1,99 MB
- Seminare für EEB Betriebe MT und MU PDF 1,99 MB
- Modulkurs Murtal PDF 0,98 MB
- LFI (Regional) Bildungsprogramm PDF 12,37 MB
- BIO-Bildungsprogramm 2024-2025 PDF 2,35 MB