Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murtal
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
von 8 - 12 Uhr und von 13 - 16 Uhr
und Freitag von 8 - 12 Uhr
Sprechtage:
Montag und Dienstag von 8 - 12 Uhr und von 13 - 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für Ihre Anliegen in der Bezirkskammer.
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Sprechtage:
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1. BAU-Sprechtag in der Bezirkskammer Murtal - JETZT NEU im Bezirk!
Gute Planung zahlt sich aus!
Als neues Service bieten wir für unsere Betriebe regelmäßige Bau-Sprechtage in der Bezirkskammer Murtal an. Holen Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Beratungsstunde alle Infos und Tipps, wie Sie ihr Projekt effizient umsetzen:
Nutzen Sie den Bau-Sprechtag für ihr Bauprojekt:
1. Bau-Sprechtag in Murtal: Donnerstag, 28. März 2024
(Folgetermine werden noch bekannt gegeben!)
Kontakt und Anmeldung:
DI Christina Steinberger
Bauberaterin Landwirtschaftskammer Steiermark
Mobil: +43 664 602596-1314
E-Mail: christina.steinberger@lk-stmk.at
Als neues Service bieten wir für unsere Betriebe regelmäßige Bau-Sprechtage in der Bezirkskammer Murtal an. Holen Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Beratungsstunde alle Infos und Tipps, wie Sie ihr Projekt effizient umsetzen:
Nutzen Sie den Bau-Sprechtag für ihr Bauprojekt:
- Durchsprechen ihrer Skizzen und Ideen
- Den bestehenden Plan optimieren
- Diskutieren von Alternativen und Möglichkeiten
- Wichtige Meilensteine und nächste Schritte festlegen
- Bestandsgebäude optimal einbinden und nutzen
- Mindestmaße für Liegeboxen, Auslaufflächen und Gangbreiten
- Standards für besonders tierfreundliche Haltung (höherer Fördersatz)
1. Bau-Sprechtag in Murtal: Donnerstag, 28. März 2024
(Folgetermine werden noch bekannt gegeben!)
Kontakt und Anmeldung:
DI Christina Steinberger
Bauberaterin Landwirtschaftskammer Steiermark
Mobil: +43 664 602596-1314
E-Mail: christina.steinberger@lk-stmk.at
Seminar Bäuerliche Hofübergabe - kostenfrei
Im Seminar werden die rechtlichen, sozialrechtlichen und förderrelevanten Fragen, als auch die zwischenmenschlichen und persönlichen Aspekte bei der Hofübergabe/-nahme besprochen.
- Ausgedinge, Pflichtteil, Erbrecht, Anerbengesetz,Testament
- Grundzüge der Sozialversicherung
- Übergabekonzept als Grundlage für den/die Vertragserrichter:in
- Lebensqualität Bauernhof – Gemeinsam Gestalten
KS Dipl.-Ing. Christian Schopf
Mag.a Renate Schmoll
Dipl.-Päd.in Ing.in Barbara Kiendlsperger
Termine:
Donnerstag, 7. März 2024, 9 - 12.30 Uhr
Gasthaus Perschler, Landstraße 14, 8753 Fohnsdorf
Anmeldung:
T 03862 / 51955 4111
E obersteiermark@lfi-steiermark.at
I www.stmk.lfi.at
Heizkostenzuschuss des Landes für bäuerliche Haushalte
Zur Abfederung der steigenden Heizkosten hat das Land Steiermark einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro beschlossen, um die steirischen Haushalte zu entlasten. Auch bäuerliche Haushalte haben die Möglichkeit, diesen Zuschuss zu beantragen. Anträge können ab sofort bis zum 29. Februar 2024 im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde sowie in den Stadtämtern beantragt werden.
Nähere Details finden Sie hier.
Nähere Details finden Sie hier.
Start des Förderprogramms
"Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe"
Der Klima- und Energiefonds wurde vom BMK beauftragt, mit den insgesamt 100 Mio. Euro
im Rahmen dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
"Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe"
Der Klima- und Energiefonds wurde vom BMK beauftragt, mit den insgesamt 100 Mio. Euro
im Rahmen dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
Handy-Signatur und ID Austria sind nicht nur für Mehrfachantragstellung sinnvoll
Ab dem MFA 2024 ist das Absenden der AMA-Förderungsanträge nur mehr mit einer Handy-Signatur bzw. mittels ID Austria möglich.
Die Nutzungs- und Anwendungsmöglichkeiten gehen jedoch weit über den Mehrfachantrag hinaus. Immer mehr Anwendungen und Services sind jederzeit online verfügbar und bequem von Zuhause aus zu nutzen und zu bedienen.
Die Handy-Signatur bzw. ID Austria ist die moderne, einheitliche und rechtsgültige Identifizierung für viele Online-Anwendungen, wie z.B. für den Mehrfachantrag im eAMA. Aber auch FinanzOnline, Meine SV, Neues Pensionskonto, Strafregisterauszug, Elektronisches Postamt, Grüner Pass, Unternehmensserviceportal (USP), Kinderbetreuungsgeld, Einreichung von Wahlarztrechnungen sind nur einige der derzeit möglichen und bereits sehr häufig genutzten Anwendungen.
Die Ausstellung einer Handy-Signatur durch die Bezirkskammer ist nur noch bis 4. Dezember 2023 möglich - eine Terminvereinbarung ist dazu notwendig.
Weitere Ausstellungsbehörden für die Handy-Signatur sind die Finanzämter oder passausstellende Behörden (BH oder Gemeinde).
Existenzgründungsbeihilfe
Bei erstmaliger Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigener Rechnung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Existenzgründungsförderung zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab der ersten Bewirtschaftung zu stellen – maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme laut INVEKOS oder Träger der Sozialversicherung.
Der Antragssteller darf max. 40 Jahre alt sein.
Details zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01 befinden sich im Downloadbereich
Hier der Infofolder zur Existenzgründungsförderung
Bei erstmaliger Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigener Rechnung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Existenzgründungsförderung zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab der ersten Bewirtschaftung zu stellen – maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme laut INVEKOS oder Träger der Sozialversicherung.
Der Antragssteller darf max. 40 Jahre alt sein.
Details zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01 befinden sich im Downloadbereich
Hier der Infofolder zur Existenzgründungsförderung
Verlängerung Ausnahmegenehmigung Enthornung
Bei vielen Biobetrieben läuft mit Ende 2022 das Ansuchen "Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung für bestimmte Eingriffe" (Enthornung) aus.
Ein neuerliches Ansuchen/Verlängerung ist ab 1. Jänner 2023 möglich bzw. notwendig - jedenfalls aber spätestens vor den ersten Eingriffen.
Falls Sie selbst keinen Zugang zu dieser Online-Meldedatenbank (VIS) haben, ist Ihnen die Bezirksammer gerne bei der Antragstellung behilflich.
Bei vielen Biobetrieben läuft mit Ende 2022 das Ansuchen "Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung für bestimmte Eingriffe" (Enthornung) aus.
Ein neuerliches Ansuchen/Verlängerung ist ab 1. Jänner 2023 möglich bzw. notwendig - jedenfalls aber spätestens vor den ersten Eingriffen.
Falls Sie selbst keinen Zugang zu dieser Online-Meldedatenbank (VIS) haben, ist Ihnen die Bezirksammer gerne bei der Antragstellung behilflich.
Tierwohl - Weide - Weidetagebuch
All jene Betriebe, die im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Weidehaltung" beantragt haben, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen.
Hier finden Sie das Meldeformular.
All jene Betriebe, die im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Weidehaltung" beantragt haben, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen.
Hier finden Sie das Meldeformular.
PFERDEZUCHT - VIS Registrierung
Bereits im Jahr 2021 wurde mit einer europaweiten Durchführungsverordnung VO (EG) 2021-963 die Kennzeichnung von Equiden neu geregelt.
Jeder Pferdehalter ist somit verpflichtet, seinen Pferdebestand im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) zu melden!
Anbei der Link vom Landespferdezuchtverband Steiermark zur VIS-Meldung
VIS-Meldungen leichtgemacht / Verbände / LZV Steiermark / News (pferdezucht-austria.at)
Bereits im Jahr 2021 wurde mit einer europaweiten Durchführungsverordnung VO (EG) 2021-963 die Kennzeichnung von Equiden neu geregelt.
Jeder Pferdehalter ist somit verpflichtet, seinen Pferdebestand im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) zu melden!
Anbei der Link vom Landespferdezuchtverband Steiermark zur VIS-Meldung
VIS-Meldungen leichtgemacht / Verbände / LZV Steiermark / News (pferdezucht-austria.at)
BK aktuell - 3. Ausgabe 2023
Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe unserer Kammerzeitung der Bezirkskammer Murtal.
Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe unserer Kammerzeitung der Bezirkskammer Murtal.
Die Bezirkskammer Murtal kann die Freischaltung der Handysignatur für Sie vornehmen. Voraussetzung dafür sind ein gültiger Lichtbildausweis und ein registriertes Handy.
Terminvereinbarung unter 03572 / 82142-4715
Sigrid Jud
Hotline Rinderkennzeichnung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 0316 / 8050 - 9650
Fax: 0316 / 8050 - 9651
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 0316 / 8050 - 9650
Fax: 0316 / 8050 - 9651