Bevor die neue Ernte kommt, gründlich sauber machen
Die Getreidespeicher vor der
neuen Ernte gründlich zu reinigen
ist sehr wichtig, denn
Lagerschädlinge kommen fast
nur in Speichern vor. Eine große
Gefahr geht von Lagerresten
aus. Auch wenn kein Befall
sichtbar ist, können in
den Körnern Eier von Vorratsschädlingen
enthalten sein.
Schon kleinste Mengen an Lagerresten
können für einen erneuten
Befall ausreichen.
Reinigung
Die wichtigste vorbeugende
physikalische Maßnahme
ist somit eine gründliche Reinigung
der Vorratslager. Dies
kann mittels Sauggeräten erfolgen.
Zudem sollten die einzulagernden
Produkte gut gereinigt
werden, denn auch Getreidebruch
oder -staub können
die Entwicklung von Vorratsschädlingen
begünstigen.
Außerdem sollten bei den Lagerräumen
alle physikalischen
Abwehrmethoden gegen
Schadinsekten genutzt werden:
gut abgedichtete Fenster
und Türen (Gummidichtungen,
Insektengitter), Isolierungen
von Decken, Wänden und
Leitungen gegen Kodenswasser
(Schimmelbildung).
Vorbeugende Präparate
Zur vorbeugenden Bekämpfung
zählt auch die Anwendung
von zugelassenen Präparaten
für den Vorratsschutz in
leeren Lagerräumen wie etwa
K-Obiol EC 25 (Wirkstoff Deltamethrin)
oder SilicoSec. Letzteres
ist auch für Biogetreide zugelassen
und enthält Kieselgur,
welches im Lager zerstäubt
wird. Bei direktem Kontakt mit
SilicoSec führen die scharfkantigen
Silikatpartikel zu Verletzungen
an allen beweglichen
Insektenstadien und zum
nachfolgenden Austrocknen.
Belegte Lager
Beide Präparate können auch
im belegten Lager eingesetzt
werden und müssen gleichmäßig
mit dem Getreide vermischt
werden. Am besten bei
der Ein- oder Umlagerung. Zugelassen
für die Anwendung im
belegten Lager sind weiter auch
Dedevap plus und Insektenil-Naturpyrethrum-
Spray. Beide enthalten
Pyrethrine als Wirkstoff
und die Anwendung erfolgt
durch Vernebelung. Der Insektenil-
Naturpyrethrum-Spray ist
auch für Biogetreide zugelassen.
Eine Bekämpfung von Vorratsschädlingen
mit Produkten
auf Basis von Phosphorwasserstoff
(beispielsweise Aluminiumphosphid)
ist grundsätzlich
zwar zulässig. Die Anwendung
darf jedoch nur durch entsprechend
geschultes Fachpersonal
erfolgen.
Details im Pflanzenschutzmittelregister
auf psmregister.baes.gv.at