Bessere Seuchenversicherung für Schafe und Ziegen in Österreich
Bislang leistet die Ertragsausfallsversicherung für Schafe und Ziegen bei behördlicher Sperre des Betriebes bzw. wenn der Betrieb in einer Schutz- oder Überwachungszone liegt - sowohl bei Sperre mit als auch ohne Keulung.
- Mit dem neuen Zusatzbaustein “Seuchenverendung“ erhalten Sie nun eine Entschädigung, wenn Ihre Tiere aufgrund einer versicherten Tierseuche verenden oder notgetötet werden müssen - selbst wenn Ihr Betrieb nicht behördlich gesperrt wurde oder sich nicht in einer Schutz- oder Überwachungszone befindet.
- Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tierseuche der AHL-Kategorie C, D oder E (z.B. Blauzungenkrankheit, Milzbrand oder Paratuberkulose bei Wiederkäuern) handelt und Sie keine Entschädigung aus Tierseuchenfonds oder öffentlichen Mitteln (Bund, Land oder Gemeinde) für den Tierwert erhalten.
- Der Zusatzbaustein kann im Anschluss an die Ertragsausfallsversicherung für Schafe und Ziegen beantragt werden.
Welche Tiere sind versicherbar?
- Alle männlichen und weiblichen Schafe und Ziegen ab dem 3. Lebensmonat.
- Variante Zucht (optional): Zusätzlich können alle männlichen und weiblichen Zuchttiere ab dem 10. Lebensmonat mit Herdebuchklasse A, B oder C mit der doppelten Entschädigungshöhe versichert werden.
- Alle Tiere müssen im SZ-Online (Datenbank des ÖBSZ) gemeldet sein.
Welche Vorteile genießen Sie?
- Schutz vor den finanziellen Folgen bei Verendungen aufgrund von Seuchen
- Entschädigungshöhe ist bereits beim Abschluss bekannt
- Individuell wählbare, jährlich anpassbare Entschädigungshöhe
- Unabhängig von Marktpreisentwicklungen
- Rasche Schadensabwicklung
- 55% Prämienförderung durch Bund und Land
Kontakt:
Philipp Pfeiffer
Tel.-Nr.: 0664/8168526
E-Mail: pfeiffer@hagel.at
Tel.-Nr.: 0664/8168526
E-Mail: pfeiffer@hagel.at