Begrünte Flächen jetzt beantragen
Seit 2. September ist auf eAMA die
Software für die Erfassung des Herbstantrags
freigeschalten.
- Frist: 15. Oktober. Teilnehmer an der Öpul-Maßnahme Zwischenfruchtbegrünung müssen bis spätestens Dienstag, 15. Oktober 2019 die begrünten Schläge mit der jeweils zutreffenden Begrünungsvariante beantragen. Die Antragstellung kann von jedem Bewirtschafter selbsttätig auf eAMA oder im Wege der Bezirkskammern durchgeführt werden. Für alle anderen Öpul-Maßnahmen, für die noch eine Beantragung möglich ist, endet die Frist am Montag, 16. Dezember 2019.
- Zwischenfruchtbegrünung. Es müssen mindestens zehn Prozent der Ackerfläche entsprechend den sechs möglichen Varianten flächendeckend begrünt werden. Als Stichtag für das Ausmaß der Ackerfläche gilt der 1. Oktober des jeweiligen Jahres. Im Herbstantrag sind alle begrünten Schläge zu beantragen.
- Greening-Begrünung. Betriebe, die nicht an der Öpul-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen- Zwischenfruchtanbau“ teilnehmen, sondern die Begrünungen ausschließlich als „ökologische Vorrangflächen (OVF)“ anlegen, mussten diese bereits mit dem Mehrfachantrag- Flächen 2019 im Frühjahr melden und haben diesbezüglich im Öpul-Herbstantrag keinen Handlungsbedarf.
- Vorrangfläche, Greening. Betriebe, die sowohl Öpul-Zwischenfruchtbegrünungen als auch Greening-Begrünungen anlegen, melden jedenfalls alle Begrünungsflächen im Herbstantrag.