Auslaufen der Krähen-Verordnung für Landwirtschaftskammer eine Fehlentscheidung
Kammer fordert Krähen-Verordnung zu verlängern
Ab 1. Juli ist die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 2019 über die Ausnahme vom Verbot des Bejagens von Nebel- und Rabenkrähen außer Kraft. In Zukunft sollen Entnahmen nur durch langwierige, nicht aussichtsreiche Einzelgenehmigungsverfahren möglich sein. Dies gefährdet sowohl die Weidetiere, landwirtschaftliche Kulturen wie auch das ökologische Gleichgewicht der Beutetiere der Nebel- und Rabenkrähen. Die steirischen Bäuerinnen und Bauern appellieren an die steirische Landesregierung, die bestehende Verordnung um weitere drei Jahre in der bisherigen Form zu verlängern.
Erhebung des Erhaltungszustandes nicht nachvollziehbar
„Erreichen Krähen einen unnatürlich hohen Bestand, wie es in vielen Regionen der Steiermark der Fall ist, gefährden sie neben der Landwirtschaft, Eier und Jungvögel anderer Arten bzw. Jungwild von Kleinsäugern. Es besteht daher auch aus ökologischen Überlegungen das Erfordernis, in die Rabenvögel-Populationen durch Bejagung regulierend einzugreifen, da natürliche Feinde dies bei dieser Populationsdichte nicht vermögen“, führt die Biologin und Wildtierexpertin der Landwirtschaftskammer Steiermark Marlene Moser-Karrer aus. Aufgrund einer von der Landesregierung beauftragten Erhebung des Erhaltungszustandes der Population von Nebel- und Rabenkrähen, welche einen angeblichen schlechten Erhaltungszustand feststellt, soll es zu keiner Verlängerung der Entnahmeverordnung kommen. Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft kann das Ergebnis dieser Untersuchung nicht nachvollziehen. Moser-Karrer weiter: „Da es in der Praxis fortlaufend zu erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch diese Rabenvögel kommt, sowie in Regionen hoher Bestandsdichten ein schlechter Erhaltungszustand der Beutetiere der Krähenvögel, wie Singvögel feststellbar ist, erscheint die Notwendigkeit der Entnahme sicherlich gegeben.“
Junggesellentrupps müssen reguliert werden
Besonders hervorzuheben ist, dass in der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeit im Frühjahr die nichtbrütenden Krähen in größeren Schwärmen, in Junggesellentrupps wandern, während sich die brütenden Krähenpaare streng territorial verhalten und selbst die räuberischen Junggesellentrupps meiden. Diese sind von den brütenden Krähenpaaren leicht zu unterscheiden und richten gerade im Frühjahr und Frühsommer sowohl in der Landwirtschaft als auch in den Beutetierbeständen verheerende Schäden an. Diesem Umstand trägt die bisherige Krähenverordnung durch die Entnahmemöglichkeit innerhalb der Junggesellentrupps Rechnung.
Sensible Saatgutproduktion sichert Ernährung
Besonders betroffen ist die für die Steiermark äußerst wichtige Produktion von qualitativ hochwertigem Saatgut für die wichtigsten Kulturarten wie beispielsweise Sojabohne, Ölkürbis und Mais. In den steirischen Zuchtgärten wird mit großem Engagement Züchtungsarbeit betrieben, um den Folgen des Klimawandels wie Trockenheit, erhöhte Temperaturen und Widerstandsfähigkeit gegen Unwetter trotzen zu können und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Ohne Regulierungsmöglichkeit droht großer Schaden
Durch die Nicht Verlängerung der Krähenverordnung ist in Zukunft mit erheblichen Schäden im Bereich der Pflanzenzüchtung, bei Weidetieren und gelagertem Futter zu rechnen, welche schlussendlich die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln nachhaltig gefährden. Wie diese ernsten Schäden in Zukunft verhindert werden sollen, ist nunmehr völlig unklar. Es ergeht jedenfalls der dringende Appell an die Politik, entsprechende Alternativen anzubieten. Zudem sind Regelungen zu finden, die den Bäuerinnen und Bauern die Schäden, die durch Krähen- und Rabenvögel verursacht werden, vollständig ersetzen.